Vorlage - VO/2016/03957
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Beschlussvorschlag
Der Werkausschuss der Lübecker Schwimmbäder empfiehlt dem Landesrechnungshof, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 die HBRT Hamburg-Bremer Revisions- und Treuhand-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flachsland 29 - 31, Hamburg, zu beauftragen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.203 – Beteiligungscontrolling - zustimmend - |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Interessen von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: § 9 Abs.3 Kommunalprüfungsgesetz |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Mit der Prüfung eines Abschlusses der Lübecker Schwimmbäder wurde die HBRT Hamburg-Bremer Revisions- und Treuhand-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für 2010 das erste Mal beauftragt. Gem. § 9 Abs. 3 Kommunalprüfungsgesetz soll spätestens nach Prüfung von sechs Jahresabschlüssen in Folge ein Wechsel erfolgen.
Im Regelfall hätte für die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 bereits ein anderes Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten beauftragt werden sollen.
Vor dem Hintergrund, dass die Werkleiterin der Lübecker Schwimmbäder, Frau Sieglinde Schüssler, mit Ablauf des 31.03.2016 in den Ruhestand versetzt wurde und die stellvertretende Werkleiterin, Frau Dorte Niehus, am 24.06.2016 verstorben ist, wurde durch Herrn Eckhard Graf kommissarisch die Werkleitung übernommen.
Um diese ohnehin schon schwierige Situation durch den Wechsel des Jahresabschlussprüfers nicht noch mehr zu belasten, wird empfohlen, die mit den Strukturen der Lübecker Schwimmbäder vertraute „HBRT Hamburg-Bremer Revisions- und Treuhand-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“ für ein weiteres Jahr zu beauftragen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers nach Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben.
Nach § 8 Abs. 4 der Satzung der Lübecker Schwimmbäder ist es Aufgabe des Werkausschusses, die Empfehlung des zu beauftragenden Prüfungsunternehmens auszusprechen. Die Beauftragung erfolgt durch den Landesrechnungshof Schl. – Holst. Die Kosten für die Prüfung der Jahresrechnung sind bereits geordnet und Bestandteil des Wirtschaftsplans der Lübecker Schwimmbäder.
Anlagen
keine