Vorlage - VO/2016/03957  

Betreff: Empfehlung des Werkausschusses für die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 zu beauftragenden Wirtschaftsprüfers gem. Kommunalprüfungsgesetz
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.525 - Lübecker Schwimmbäder Bearbeiter/-in: Graf, Eckhard
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Entscheidung
15.09.2016 
19. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013 - 2018) unverändert beschlossen   

Der Werkausschuss der Lübecker Schwimmbäder empfiehlt dem Landesrechnungshof, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 die HBRT Hamburg-Bremer Revisions- und Treuhand-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flachsland 29 - 31, Hamburg, zu beauftragen

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss der Lübecker Schwimmbäder empfiehlt dem  Landesrechnungshof, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 die HBRT Hamburg-Bremer Revisions- und Treuhand-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flachsland 29 - 31, Hamburg, zu beauftragen.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.203 – Beteiligungscontrolling

- zustimmend -

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  § 9 Abs.3 Kommunalprüfungsgesetz

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Mit der Prüfung eines Abschlusses der Lübecker Schwimmbäder wurde die HBRT Hamburg-Bremer Revisions- und Treuhand-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für 2010 das erste Mal beauftragt

Begründung

Mit der Prüfung eines Abschlusses der Lübecker Schwimmbäder wurde die HBRT Hamburg-Bremer Revisions- und Treuhand-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft  für 2010 das erste Mal beauftragt. Gem. § 9 Abs. 3 Kommunal­prüfungsgesetz soll spätestens nach Prüfung von sechs Jahresabschlüssen in Folge ein Wechsel erfolgen.

 

Im Regelfall hätte für die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 bereits ein anderes Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten beauftragt werden sollen.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Werkleiterin der Lübecker Schwimmbäder, Frau Sieglinde Schüssler, mit Ablauf des 31.03.2016 in den Ruhestand versetzt wurde und die stellvertretende Werkleiterin, Frau Dorte Niehus, am 24.06.2016 verstorben ist, wurde durch Herrn Eckhard Graf kommissarisch die Werkleitung übernommen.

 

Um diese ohnehin schon schwierige Situation durch den Wechsel des Jahresabschlussprüfers nicht noch mehr zu belasten, wird empfohlen, die mit den Strukturen der Lübecker Schwimmbäder vertraute „HBRT Hamburg-Bremer Revisions- und Treuhand-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“ für ein weiteres Jahr zu beauftragen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers nach Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben.

 

Nach § 8 Abs. 4 der Satzung der Lübecker Schwimmbäder ist es Aufgabe des Werk­ausschusses, die Empfehlung des zu beauftragenden Prüfungsunternehmens auszu­sprechen. Die Beauftragung erfolgt durch den Landesrechnungshof Schl. – Holst. Die Kosten für die Prüfung der Jahresrechnung sind bereits geordnet und Bestandteil des Wirtschaftsplans der Lübecker Schwimmbäder.

keine

Anlagen

keine