Vorlage - VO/2016/03889
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Begründung
Die Fraktion grün+alternativ+links (GAL) übernimmt diesen Antrag in der am 4. März 2016 in der 2. Lübecker Frauen-Bürgerschaft eingebrachten und einstimmig beschlossenen Form sowie die schriftliche Antragsbegründung, mit der der Antrag dort eingebracht wurde:
In Bezug auf sexuelle Belästigung herrscht in Deutschland eine rückständige und teils absurde Gesetzgebung. Grob gesagt, gilt: »Je überraschter das Opfer, desto unwahrscheinlicher eine Verurteilung.« Dies schafft v.a. für Frauen – zumal in anonymen, unübersichtlichen Situationen wie Menschenmassen, Volksfesten – ein hohes Risiko und eine hohe Belastung. Obendrein wäre eine Notwehr nur im Moment des körperlichen Übergriffs selbst zulässig; verpasst das Opfer dem Täter nachträglich z.B. eine Ohrfeige, macht es sich der Körperverletzung schuldig! Verbale Attacken sind zudem nur strafbar, wenn sie ein spezifisch »beleidigendes Moment« enthalten; die tägliche Belästigung von Frauen durch Anzüglichkeiten, Hinterherpfeifen und sexuell verbrämtes herablassendes Verhalten gilt vielfach als »normal«. Dabei kann genau diese Alltäglichkeit von Belästigung die Opfer psychisch besonders schwer beeinträchtigen – eben weil es kein Entrinnen gibt.
Dagegen lässt sich nur ankommen, wenn in allen Situationen gilt: »Nein heißt nein!«
In Bezug auf Abhängigkeitsverhältnisse am Arbeitsplatz hat es bereits rechtliche Verbesserungen gegeben; jetzt ist die »Alltagsschiene« dran!
Weitere Informationen bei www.#aussichtslos.org
Anlagen