Vorlage - VO/2016/03848  

Betreff: Ergebnishaushalt 2017 - Fachbereichseckwerte
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Manke, Thomas
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
28.06.2016 
48. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlagen 1-3 Eckwerte 2017
Anlage 4 - Budgetergebnisse 2016 nach Fortschreibung

Verfahren zur Aufstellung des Haushaltes 2017

Beschlussvorschlag

 

Verfahren zur Aufstellung des Haushaltes 2017

 

Um eine zeitgerechte Auf¬stellung des Haushaltes 2017 sicherzustellen, ist es erforderlich, im Juni 2016 die Fachbereichseckwerte und Vorgaben für die Auf¬stellung des Ergebnishaushaltes 2017 fest¬zu¬legen

Begründung

 

Um eine zeitgerechte Auf­stellung des Haushaltes 2017 sicherzustellen, ist es erforderlich, im Juni 2016 die Fachbereichseckwerte und Vorgaben für die Auf­stellung des Ergebnishaushaltes 2017 fest­zu­legen.

In diesem Zusammenhang beabsichtige ich, nach Beratung im Hauptausschuss, folgende Festlegungen zu treffen:

 

1.              Grundlage für die Ermittlung und Verteilung der Fachbereichseckwerte 2017 sind die beschlossenen Zuschussbud­gets der Fachbereiche im Ergebnishaushalt 2016 (vgl. S. 253 Vorbericht). Nach Einbeziehung der bereits beschlossenen weiteren Aufstockung zur Bauunterhaltung ab 2017 und Berücksichtigung notwendiger Verschiebungen ergeben sich die Referenzbudgets 2016 gemäß Anlage 1.

2.              Die nach Fortschreibung der Budgetergebnisse festgestellten Überschreitungen der Eckwerte 2014, 2015 und 2016 bilden die Budgetvorgaben für die Fachbereiche für das Aufstellungsverfahren 2017. Dabei werden – wie bereits in den Vorjahren praktiziert – die Überschreitungsbeträge auf 3 Jahre aufgeteilt. Für 2017 ergibt sich die Berücksichtigung des letzten Drittels der Budgetüberschreitung 2014, des 2. Drittels der Budgetüberschreitung 2015 sowie des 1.Drittels der Budgetüberschreitung 2016. Die genauen Zahlen ergeben sich aus der Anlage 2.              

3.              Für Tarif- und Besoldungssteigerungen, die für 2017 aufgrund abgeschlossener Tarifverträge absehbar sind bzw. die prognostiziert werden, wird ein anteiliger Ausgleich berücksichtigt und zwar 1,5% für Tarifbeschäftigte sowie 1% im Beamtenbereich. Die genauen Zahlen ergeben sich ebenfalls aus der Anlage 2.

4.              Von den Fachbereichen sind danach bei den Anmeldungen zum Ergebnishaushalt 2017 folgende Fachbereichseckwerte einzuhalten (Anl. 2, Zeile 8):

 

 

 

2017

 

 

EUR

  Fachbereich 1 – Bürgermeister:

 

- 29.786.900

  Fachbereich 2 - Wirtschaft und Soziales:

 

- 116.380.600

  Fachbereich 3 - Umwelt, Sicherheit und
                            Ordnung:

 

- 26.681.900

  Fachbereich 4 - Kultur:

 

- 176.600.100

  Fachbereich 5 - Planen und Bauen:

 

- 59.871.600

Gesamt:

 

- 409.321.100

             

              Der nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand prognostizierte Fehlbedarf für 2017 kann durch die Begrenzung der Zuschussbudgets der Fachbereiche im Vergleich zu 2016 (66,8 Mio. EUR) zusätzlich verbessert werden und liegt unter Einbeziehung einer aktuellen Hochrechnung zu den Allgemeinen Deckungsmittel gemäß Anlage 3 (Zeile 9) bei 45,8 Mio. EUR (Konsolidierungshilfe und Fehlbetragszuweisung des Landes sind dabei nicht enthalten, da diese nicht veranschlagt werden dürfen).

5.              Parallel zur Umsetzung der Budgetvorgaben wird das überjährige Konsolidierungsprogramm „3mal5“ erarbeitet und in die Planungen zum Haushalt 2017 einbezogen. Maßnahmen hieraus wirken nicht „on Top“, sie kommen der Erfüllung der Budgetvorgaben zugute. Die Verbesserungen können außerdem den unter Ziff. 4 prognostizierten Fehlbedarf für 2017 weiter absenken.

              Als ergänzenden Anreiz erhalten die Fachbereiche für jede in das Programm „3mal5“ einfließende Konsolidierungsmaßnahme einen Bonus / Nachlass auf die jeweils noch bestehenden Altvorgaben in gleicher Größenordnung. Dieses gilt ab einem eingebrachten Konsolidierungsvolumen von 30% (und mehr) bezogen auf die jeweilige Fachbereichsvorgabe 2017 gemäß Anl. 2, Zeile 7.

6. Die Umsetzung der Budgetvorgaben zur Einhaltung der Fachbereichseckwerte ist insbesondere sicherzustellen durch eine nachhaltige und konsequente Aufgabenkritik (Aufgabenreduzierungen, Standardabsenkungen, Prozessoptimierungen) sowie eine strikte Ausschöpfung aller Ertrags­möglich­keiten. Bei allen Anstrengungen und Überlegungen müssen dabei die Personalkosten im besonderen Fokus stehen, um eine wirksame Begrenzung und Absenkung der Zuschussbudgets in den Fachbereichen im Sinne der Eckwerte gemäß Ziffer 4 auch erreichen zu können.

              Eine nachhaltige und konsequente Aufgabenkritik kommt sowohl dem Fachbereich bei der Einhaltung der Eckwerte wie auch den parallel laufenden Aktivitäten zum überjährigen Konsolidierungsprogramm „3mal5“ zugute (Ziff. 5).

7.              Im Zuge der Ertragsprüfungen sind die seit 2005 geltenden Verfahrensregeln zur Dokumentation der Prüfergebnisse zur Anpassung der Erträge (Begründungspflicht insbesondere bei nicht vorgesehenen Erhöhungen) zu beachten.

8.              Die Darstellung und Dokumentation der zur Einhaltung der Eckwerte erarbeiteten Ansätze, Vorschläge und Maßnahmen erfolgt über die bekannten Maßnahmenlisten. Diese sind ein Hauptbestandteil der Perspektivgespräche mit dem Bürgermeister. Nach Klärung und Abstimmung zum weiteren Umgang in diesen Bürgermeistergesprächen werden die Ansätze, Vorschläge und Maßnahmen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Haushalt 2017 weiterverfolgt.

9.              Die weitere Umsetzung der Tarif- und Besoldungssteigerungen bei den Personalkosten über die gemäß Ziff. 3 berücksichtigten anteiligen Ausgleiche hinaus ist im Rahmen der Einhaltung der Eckwerte gemäß Ziff. 4 abzudecken. Auch andere mögliche Preis- und Kostensteigerun­gen oder sonstige unvermeidbaren Mehrbelastungen sind durch geeignete Deckungsmaßnahmen und Budgetverbesserungen in den Fachbereichen innerhalb der Eckwerte aufzufangen. Dabei sind auch hier u.a. konsequent alle Ertrags­möglich­keiten auszuschöpfen.

10.              Eine Übernahme neuer oder die Ausweitung bestehender freiwilliger Aufgaben bleibt ent­sprechend dem Haushaltsbegleitbeschluss 2004 generell ausgeschlossen. Zu beachten ist hier zusätzlich die Ziffer 3.2 der Richtlinie zur Umsetzung „Kondi-Fonds“.

11.              Für die notwendige Bauunterhaltung sind für 2017 grundsätzlich mindes­tens die im Jahre 2016 veranschlagten Summen einzuplanen zuzüglich der bereits beschlossenen weiteren Aufstockung ab 2017.

              Die weitere Umsetzung des Hh-Begleitbeschlusses „Bauunterhaltung“ vom 27.11.2013 (VO/2013/01176) befindet sich in der Erarbeitung. Sollten sich daraus Änderungen und Anpassungen ergeben, die auch für Haushaltsaufstellungsverfahren 2017 relevant sind, werden diese im weiteren Verfahren berücksichtigt.

              Bei der Planung und Durchführung der Bauunterhaltung haben Maßnahmen zur Substanzerhaltung und Maß­nahmen aufgrund sicherheits- und feuerwehrtechnischer Auflagen Vorrang.

 

12.              Eine Aktualisierung der Beträge zur Abrechnung von zentralen Overheadkosten (Umlagen/Verrechnungen) - ILA - ist auf der Basis der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) für den Haushalt 2017 vorgesehen. Entsprechend angepasste und aktualisierte Zahlenwerke werden nach Erhebung in das Aufstellungsverfahren eingespeist.

13.              Für die Realisierung von unvermeidbaren zusätzlichen Aufgaben oder Aufgabeninten­sivie­rungen sind grundsätzlich keine Stellenplanausweitungen vorzusehen. Notwendige Planstellen sind durch Umschichtung innerhalb des bestehenden Stellenplanes zu realisieren. Dar­über hinaus sind derzeit unbesetzte, für die dauernde Aufgabenerfüllung nicht mehr be­nötigte Planstellen, im Stellenplan zur Streichung vorzusehen.

14.              Das doppische Rechnungswesen umfasst ab 2010 produktbezogene mittelfristige Ergebnisplanungen. Im Verfahren 2017 sind bei diesen bis 2020 vorzunehmenden Planungen neben der Berücksichtigung von absehbaren belastenden Entwicklungen auch bereits erkennbare und planbare entlastende Perspektiven und Entwicklungen einzubeziehen insbesondere auch vor dem Hintergrund der nach wie vor deutlich defizitären Gesamtlage des Haushaltes (Anlage 3).

 

 

Anlage 1

Anlagen

 

Anlage 1                            Ermittlung der Referenzbudgets 2016

 

Anlage 2                            Ermittlung der Fachbereichseckwerte 2017

 

Anlage 3                            Gesamtprognose 2017

 

Anlage 4                            Budgetergebnisse 2016 (nach Fortschreibung)

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlagen 1-3 Eckwerte 2017 (16 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 4 - Budgetergebnisse 2016 nach Fortschreibung (39 KB)