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Vorlage - VO/2016/03823  

Betreff: Antwort zur Anfrage des BM Oliver Dedow zu maschinenlesbaren Unterlagen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.105 - Informationstechnik Bearbeiter/-in: Soike, Lothar
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
30.06.2016 
23. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Anfrage Nr

Beschlussvorschlag

Anfrage Nr. VO/2016/03630 vom 12.04.2016 durch Herrn BM Oliver Dedow

 

 

zur Anfrage des BM Oliver Dedow zu maschinenlesbaren Unterlagen

Begründung

zur Anfrage des BM Oliver Dedow zu maschinenlesbaren Unterlagen

Frage 1

In wie weit können Unterlagen, die Daten enthalten, in ALLRIS oder auf der Webseite Lübecks zusätzlich in maschinenlesbarer Form hinterlegt werden

Antwort auf Frage 1

Alle Unterlagen, die mit gängigen Formaten der Schreib- und Tabellenkalkulationssoftware erzeugt wurden, können in ALLRIS bzw. der HL-Webseite so hinterlegt werden, dass ihre Inhalte jederzeit digital weiter verarbeitet werden können. Sollte eine Verarbeitung lediglich copy and paste, scan o.ä. umfassen, so sind auch Bildformate maschinenlesbar.

Frage 2

Welche Daten der Hansestadt Lübeck bieten sich aus Sicht der Verwaltung für eine Veröffentlichung zur freien Nutzung gemäß des Open Data Prinzips an ?

Antwort auf Frage 2

Open Data wird als ein Thema in die Digitale Strategie einfließen. Aus dieser Strategie werden später Einzelprojekte mit unterschiedlichen Prioritäten zu entwickeln sein. Erst in diesem Schritt werden das genaue Vorgehen konzipiert und inhaltliche Details festgelegt. Angesichts der Vielzahl der vorgehaltenen digitalen Daten bei der HL wird erst in diesem zweiten Schritt entschieden werden, welche Daten – im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen – veröffentlicht werden. Hier wird sich die HL an den Erfahrungen anderer Kommunen orientieren.

Frage 3

Welche Daten der Hansestadt Lübeck liegen bereits in maschinenlesbarer Form vor ? Sind diese Daten öffentlich zugänglich ?

Antwort auf Frage 3

Die Hansestadt Lübeck hält zu den vielfältigsten Aufgaben digitale Daten vor. Diese sind in den jeweiligen Bereichen, Abteilungen, Sachgebieten und Arbeitsplätzen vorhanden. Ein Zugang der Öffentlichkeit zu diesen Daten ist jeweils dann möglich, wenn eine Vorschrift dies erfordert, eine Sachbearbeitung dadurch möglich oder erleichtert wird und /oder ein öffentliches Interesse ohne Widerspruch zum Datenschutz besteht.

Frage 4

Welche Daten der Hansestadt Lübeck werden in Zukunft in maschinenlesbarer Form vorliegen ?

Antwort auf Frage 4

Die Hansestadt Lübeck speichert alle Daten, die sie zur Aufgabenerfüllung benötigt. Sollten in Zukunft weitere Aufgaben hinzukommen, werden auch die dafür erforderlichen Daten erfasst und verarbeitet. Es kann momentan nicht abgesehen werden, um welche Informationen es sich dabei in Zukunft im Einzelnen handeln wird.

Frage 5

Welche Vor- und Nachteile erwartet die Verwaltung von der Veröffentlichung maschinenlesbarer Daten ?

Antwort auf Frage 5

Im Sinne einer stärkeren Transparenz von Verwaltungshandeln und Politik wird Open Data als Beitrag zur Förderung des politischen Interesses und Engagements gesehen. Auch für wirtschaftliche Entwicklungen kann Open Data förderlich sein. Gleichwohl stellt sich die Frage, mit welcher Priorität und welchen Ressourcen die Veröffentlichung zu verfolgen sein wird, insbesondere vor dem Hintergrund vordringlicher Themen und Ziele im Zusammenhang mit der Digitalen Strategie wie z.B. Dokumentenmanagement, medienbruchfreies Verwaltungshandeln, Internetauftritt der HL etc.

Frage 6

Mit welchem zusätzlichen Aufwand ist durch die Erstellung und Veröffentlichung von maschinenlesbaren Daten zu rechnen ?

Antwort auf Frage 6

Der zusätzliche Aufwand ist abhängig von der Priorisierung (siehe Antwort auf Frage 5).

 

 

 


Anlagen