Vorlage - VO/2016/03797  

Betreff: Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. §95d, Abs. 1, Gemeindeordnung Schl.-Holst. (GO) für das Haushaltsjahr 2016 im Produkt 612003 ? Grundstücksan- und Verkäufe / ehem. Parkplatz Godewind
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Grunwald, Sandra
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
13.06.2016 
24. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.06.2016 
48. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.06.2016 
23. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Im Haushaltsjahr 2016 werden beim Produktsachkonto 612003

Beschlussvorschlag

Im Haushaltsjahr 2016 werden beim Produktsachkonto 612003.000.5431008 Grundstücksan- und Verkäufe – sonstige Geschäftsaufwendungen –  1.000.000 EUR zur Deckung der Kosten für die Leitungsverlegung im Rahmen des Verkaufes des ehemaligen Parkplatzes Godewind / Am Fahrenberg überplanmäßig gemäß §95d GO S-H bewilligt.

Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto  612003.000.4541000 Grundstücksan- und Verkäufe – Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden - in Höhe von 1.000.000 EUR.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  Vertrag

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (s. Beschlussvorschlag)

 

Auf Grundlage des Bürgerschaftsbeschlusses vom 29

Begründung

Auf Grundlage des Bürgerschaftsbeschlusses vom 29.01.2015 (VO.Nr. 2014/01858) wurde mit Vertrag vom 24.06.2015 eine 7.374 m² große Teilfläche des ehemaligen Parkplatzes Godewind / Am Fahrenberg veräußert. Die Hansestadt Lübeck hat sich im Rahmen der Baureifmachung des Verkaufsgegenstandes dazu verpflichtet, die über das Grundstück verlaufenden Leitungen auf eigene Kosten verlegen zu lassen – s. Beschlusspunkt 6 der o.g. Vorlage. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 1.000.000 EUR und sind aus dem Kaufpreis (2 Mio. EUR) zu zahlen. Irrtümlicherweise wurden die Mittel auf einem anderen Konto angemeldet und stehen nicht auf dem o.g. Konto in ausreichender Höhe zur Verfügung.

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Anlagen

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