Vorlage - VO/2016/03713
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Beschlussvorschlag
Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. § 95d GO-SH für das Produkt Jugendhilfe, Produktsachkonto 363002000.5331001, aus dem Produkt Allgemeine Schulträgeraufgaben, Produktsachkonto 243001000.4141000
für 2015 356.145,83 €
für 2016 1.316.839,17 €.
Dem Schulträger Hansestadt Lübeck wurden seitens des Landes als finanzielle Beteiligung an den Kosten für die Schulbegleitung sowie für die Schulische Assistenz an Grundschulen für das Schuljahr 2015/2016 zweckgebundene Erträge gewährt. Die entsprechenden Leistungen der Integrationshilfen an Schulen werden durch den Bereich Familienhilfen/Jugendamt gem. der Projekt- und Budgetvereinbarung zur Beförderung einer inklusiven Beschulung finanziert. Entsprechend ist die Herstellung der haushaltsmäßigen Ordnung erforderlich.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 4.401 – Schule und Sport: zustimmend 1.201 – Haushalt u. Steuerung: zustimmend |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Es handelt sich um eine fachbereichsinterne Mittelverschiebung ohne eine unmittelbare Auswirkung auf Kinder und Jugendliche. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: §§ 35a SGB VIII, 53 ff SGB XII |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| x | Ja (siehe Beschlussvorschlag) |
Begründung
Auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Schulamt der Hansestadt Lübeck und dem Schulträger, Bereich Schule und Sport, sowie den Verträgen zur Organisation und Durchführung der Schulischen Assistenz zwischen dem Schulträger und den Kooperationspartnern wurden vom Ministerium für Schule und Berufsbildung Schleswig-Holstein Mittel für das Schuljahr 2015/2016 in Höhe von 356.145,83 € für 2015 und in Höhe von 498.604,17 € für 2016 gewährt. Weiterhin hat das Land Schleswig-Holstein der Hansestadt Lübeck für das Schuljahr 2015/2016 einen Betrag in Höhe von 818.235,00 € als finanziellen Ausgleich für die Finanzierung von Hilfen für die Schulbegleitung gewährt. Dieser Betrag wurde in 2016 geleistet.
Die Schulische Assistenz sowie die Schulbegleitung werden in der Hansestadt Lübeck im Rahmen der Projekt- und Budgetvereinbarung zur Beförderung einer inklusiven Beschulung („Poolmodell Integrationshilfe an Schulen“) geleistet. Die Finanzierung erfolgt auf Grundlage der Projektvereinbarung aus dem Produkt Jugendhilfe des Bereiches Familienhilfen/Jugendamt.
Im Rahmen einer fachbereichsinternen Abstimmung wurde festgelegt, dass die Landesmittel entsprechend dem Bereich Familienhilfen/Jugendamt im Rahmen einer überplanmäßigen Bewilligung zur Verfügung zu stellen sind. Die Deckung der Aufwendungen für die Beförderung einer inklusiven Beschulung durch den Ertrag im Bereich Schule und Sport wurde bereits bei der Haushaltsplanung 2016 berücksichtigt. Es handelt sich somit um einen „geplanten“ Mehraufwand. Durch dieses Verfahren wurde eine doppelte Veranschlagung von Haushaltsmitteln bei der Haushaltsaufstellung vermieden.
Anlagen