Visuelle Assistenzsoftware öffnen. Mit der Tastatur erreichbar über ALT + 1

Vorlage - VO/2016/03713  

Betreff: Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. § 95d, Abs. 1, Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO-SH) für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 im Produkt 363002 - Jugendhilfe
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.510 - Familienhilfen/Jugendamt Bearbeiter/-in: Bender, Olga
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
02.06.2016 
22. Sitzung des Jugendhilfeausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
14.06.2016 
47. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.06.2016 
23. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem

Beschlussvorschlag

Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. § 95d GO-SH für das Produkt Jugendhilfe, Produktsachkonto 363002000.5331001, aus dem Produkt Allgemeine Schulträgeraufgaben, Produktsachkonto 243001000.4141000

für 2015                 356.145,83 €

für 2016              1.316.839,17 €.

 

Dem Schulträger Hansestadt Lübeck wurden seitens des Landes als finanzielle Beteiligung an den Kosten für die Schulbegleitung sowie für die Schulische Assistenz an Grundschulen für das Schuljahr 2015/2016 zweckgebundene Erträge gewährt. Die entsprechenden Leistungen der Integrationshilfen an Schulen werden durch den Bereich Familienhilfen/Jugendamt gem. der Projekt- und Budgetvereinbarung zur Beförderung einer inklusiven Beschulung finanziert. Entsprechend ist die Herstellung der haushaltsmäßigen Ordnung erforderlich.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

4.401 – Schule und Sport: zustimmend

1.201 – Haushalt u. Steuerung: zustimmend

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Es handelt sich um eine fachbereichsinterne Mittelverschiebung ohne eine unmittelbare Auswirkung auf Kinder und Jugendliche.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: §§ 35a SGB VIII, 53 ff SGB XII

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (siehe Beschlussvorschlag)

 

Auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Schulamt der Hansestadt Lübeck und dem Schulträger, Bereich Schule und Sport, sowie den Verträgen zur Organisation und Durchführung der Schulischen Assistenz zwischen dem Schulträger und den Koo

Begründung

Auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Schulamt der Hansestadt Lübeck und dem Schulträger, Bereich Schule und Sport, sowie den Verträgen zur Organisation und Durchführung der Schulischen Assistenz zwischen dem Schulträger und den Kooperationspartnern wurden vom Ministerium für Schule und Berufsbildung Schleswig-Holstein Mittel für das Schuljahr 2015/2016 in Höhe von 356.145,83 € für 2015 und in Höhe von 498.604,17 € für 2016 gewährt. Weiterhin hat das Land Schleswig-Holstein der Hansestadt Lübeck für das Schuljahr 2015/2016 einen Betrag in Höhe von 818.235,00 € als finanziellen Ausgleich für die Finanzierung von Hilfen für die Schulbegleitung gewährt. Dieser Betrag wurde in 2016 geleistet.

Die Schulische Assistenz sowie die Schulbegleitung werden in der Hansestadt Lübeck im Rahmen der Projekt- und Budgetvereinbarung zur Beförderung einer inklusiven Beschulung („Poolmodell Integrationshilfe an Schulen“) geleistet. Die Finanzierung erfolgt auf Grundlage der Projektvereinbarung aus dem Produkt Jugendhilfe des Bereiches Familienhilfen/Jugendamt.

 

Im Rahmen einer fachbereichsinternen Abstimmung wurde festgelegt, dass die Landesmittel entsprechend dem Bereich Familienhilfen/Jugendamt im Rahmen einer überplanmäßigen Bewilligung zur Verfügung zu stellen sind. Die Deckung der Aufwendungen für die Beförderung einer inklusiven Beschulung durch den Ertrag im Bereich Schule und Sport wurde bereits bei der Haushaltsplanung 2016 berücksichtigt. Es handelt sich somit um einen „geplanten“ Mehraufwand. Durch dieses Verfahren wurde eine doppelte Veranschlagung von Haushaltsmitteln bei der Haushaltsaufstellung vermieden.

 

 


Anlagen