Vorlage - VO/2016/03694
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Beschlussvorschlag
Genehmigung des Haushalts 2016 durch das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein
Begründung
Mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein vom 22.3.2016 wurde die Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck genehmigt. Mit dem Erlass werden die folgenden weiteren Unterlagen und Informationen von der Hansestadt Lübeck erbeten.
- Kürzungen der Kredite und Verpflichtungsermächtigungen:
Genehmigt wurde ein Teilbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförder-
maßnahmen i.H.v. 31.000.000 EUR sowie ein Teilbetrag der Verpflichtungser-
mächtigungen i.H.v. 40.000.000 EUR. Mit den Fachbereichen sind die Kürzungen
erörtert und Vorschläge erarbeitet worden, welche Maßnahmen reduziert oder
zurückgestellt werden können. Das Ergebnis ist in der Anlage 1 dargestellt. Es
wird darauf hingewiesen, dass die Mittelanmeldung für den Investitionshaushalt 2016
bereits unter Anwendung der höchsten Priorität vorgenommen wurde. Die hiermit
vorgeschlagene Kreditkürzung ist nur aufgrund der veränderten erwarteten Kassen-
wirksamkeit in 2016 möglich und belastet zudem durch die Verschiebung das Kredit
volumen für den Haushalt 2017 ff. - Jahresabschlüsse beschleunigen:
Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-
Holstein geht in dem o.a. Erlass auf Seite 3 davon aus, dass die Hansestadt Lübeck
den Jahresabschluss 2018 fristgerecht vorlegt. Dies würde eine Vorlage bis zum
31.3.2019 bedeuten. Mit der bislang der Bürgerschaft und dem Ministerium für
Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein vorgelegten
Zeitplanung geht der Bereich Haushalt und Steuerung davon aus, mit dem Jahresab
schluss 2019 wieder in der gesetzlichen Vorlagefrist zu liegen, also ein Jahr später
als im obigen Erlass benannt. Dieses wird eingehalten werden. Noch in 2016 wird der
Jahresabschluss 2013 vorgelegt werden. Ob die gesamte ambitionierte Zeitplanung
noch um ein weiteres Jahr vorgezogen werden kann, wird zusammen mit den betei
ligten Bereichen geprüft. Bei der Jahresabschlusserstellung handelt es sich um ein
komplexes Zahlenwerk, das die fristgerechte und vollständige Zuarbeit vieler
Bereiche erfordert. Insbesondere müssen die Anlagen im Bau des jeweiligen Jahres
abgerechnet sein, um zutreffende Abschreibungszahlen zu ermitteln. - Doppelveranschlagung Versorgungsleistungen bei Produkt 111098 sperren:
Bei der Erstellung des Haushalts ist ein technischer Fehler aufgetreten. Bei dem
Produkt 111099 wurde auf dem Konto 7111000000 ein Wert von 19.940.000 EUR
korrekt in die Planungsdatei eingegeben. Dieser Wert wurde anschließend jedoch
anscheinend auch mit dem Produkt 111098 verknüpft bzw. taucht dort auf. Dieser
falsche Wert wurde nach der Erfassung dann auch im Haushaltsplan 2016 gedruckt
und ist somit fälschlicherweise doppelt im Finanzplan 2016 enthalten. Von der
Softwarefirma wurde der technische Fehler behoben. Weiterhin wurde der Betrag in
der Finanzsoftware in dem „falschen“ Produkt gesperrt, so dass es in der Bewirt
schaftung keine Probleme mehr geben kann. - SeniorInneneinrichtungen:
Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-
Holstein erbittet einen Bericht zu allen Beschlüssen seit 2015 mit Zeitpunkt und
Finanzen bzgl. Auswirkung auf den städt. Haushalt. Der Fachbereich Wirtschaft
und Soziales hat diesen Bericht erstellt. Er ist als Anlage 6 beigefügt. - Zuweisungen und Zuschüsse - Anstieg erläutern auf 17.000.000 EUR:
Bei dem kritisierten Anstieg der Zuweisungen und Zuschüssen handelt es sich
gegenüber dem Vorjahr wesentlich um die folgenden Positionen:
- Schulassistenz 1.400.000 EUR auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung
einschl. Erstattung der Kosten durch das Land Schleswig-Holstein
- Hansemuseum 400.000 EUR
- Bildungsfonds 200.000 EUR mit Gegenfinanzierung zu 100% durch Stiftungen
- Budgetverträge mit fr. Trägern 80.000 EUR (ohne Kitas)
Die genannten Gegenfinanzierungen werden künftig zum besseren Verständnis
neben den reinen Aufwandszahlen bei wichtigen oder großen Positionen entspre
chend dargestellt. Weiterhin wurde im Bericht der Verwaltung mit VO/2016/03337
die Mitgliedschaft der Hansestadt Lübeck in Vereinen dargestellt und begründet
sowie nicht mehr benötigte Mitgliedschaften gekündigt. - Übersicht über Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs-
maßnahmen:
Die vom Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-
Holstein gewünschte Ergänzung wurde gemäß Anlage 2 vorgenommen. Allerdings
wären nicht mehr benötigte Ermächtigungen nur mit unverhältnismäßig hohem
Aufwand zu ermitteln. - Übersicht über Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-
nahmen für Sondervermögen, Gesellschaften mit mind. 75 %iger Beteiligung sowie
für Kommunalunternehmen:
Die vom Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes
Schleswig-Holstein gewünschte Übersicht wird in der Anlage 3 vorgelegt. - Übersicht der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung mit finanziellen
Auswirkungen:
Die Stabsstelle Konsolidierung berichtet regelmäßig zu den städtischen
Einsparungen. Ein aktueller Bericht vom 06.04.2016 VO/2016/03598 befindet sich
parallel im Verfahren. - Noch nicht umgesetzte Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung mit finanziellen
Auswirkungen:
Mit einem Haushaltsbegleitbeschluss 2017 ff wird künftig dargestellt, welche weiteren
Einsparmaßnahmen möglich sind. Gemäß Verfügung des Bürgermeisters vom
14.2.2016 sollen für die Haushalte 2017 bis 2019 weitere Einsparungen i.H.v.
insgesamt 15.000.000 EUR erfolgen. Diese werden in gesonderten Übersichten
erfasst und zum Haushaltsplan dargestellt werden. - Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals gem. Muster Anlage 3 AA
GemHVO Doppik:
Die vom Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-
Holstein gewünschte Übersicht wird in der Anlage 4 vorgelegt in Bezug auf die Daten
zum Jahresabschluss 2012. - Übersicht Stand der Sonderrücklagen, Sonderposten und Rückstellungen:
Die vom Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-
Holstein gewünschte Übersicht wird in der Anlage 5 vorgelegt mit den Daten zum
Jahresabschluss 2012. - Verlustabdeckung Theater - künftig den Wert des Zuschusses durch die Hansestadt
Lübeck darstellen:
Der Zuschuss wird zum Produkt 261001 künftig gesondert ausgewiesen werden. - Stiftungshaushalte:
Die Stiftungsverwaltungen sind von den Inhalten des o.a. Erlasses in Kenntnis
gesetzt worden und prüfen Gegenmaßnahmen mit dem Ziel eines Haushalts-
ausgleichs.
Anlagen
Anlage 1 Umsetzung der Kürzungen bei Krediten und VEs
Anlage 2 Übersicht Auszahlungen 2016 Anlage 15 GemHVO-Doppik
Anlage 3 Investitionsbedarf Beteiligungen
Anlage 4 Anlage 4 Entwicklung Eigenkapital 2012
Anlage 5 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Sonderrücklage, der Sonderposten und Rückstellungen 2012
Anlage 6 Schreiben SIE
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1 Umsetzung der Kürzungen bei Krediten und VEs (313 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2 Übersicht Auszahlungen 2016 Anlage 15 GemHVO-Doppik (13 KB) | ||
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3 | öffentlich | Anlage 3 Investitionsbedarf Beteiligungen (39 KB) | ||
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4 | öffentlich | Anlage 4 Entwicklung Eigenkapital 2012 (42 KB) | ||
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5 | öffentlich | Anlage 5 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Sonderrücklage, der Sonderposten und Rückstellungen 2012 (50 KB) | ||
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6 | öffentlich | Anlage 6 Schreiben SIE (288 KB) |