Vorlage - VO/2016/03672  

Betreff: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - Antrag zu TOP 9.49 / VO/2016/03515
Aufsichtsratsbesetzung der Stadtwerke Lübeck GmbH (SWL) und der Netz Lübeck GmbH (vormals Stadtwerke Lübeck Netz GmbH) (SWLN)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Klöckner, Hilde
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.04.2016 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Bürgermeister wird aufgefordert als Gesellschaftervertreter der Hansestadt Lübeck, in der Gesellschafterversammlung der SWL, die über die Entlastung des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2015 beschließt, für die Wahl der folgenden Person in den

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird aufgefordert als Gesellschaftervertreter der Hansestadt Lübeck, in der Gesellschafterversammlung der SWL, die über die Entlastung des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2015 beschließt, für die Wahl der folgenden Person in den Aufsichtsrat der SWL zu stimmen:

 

Frau Dr. Valerie Wilms, Hörnstraße 4, 22880 Wedel

 

Zudem wird der Bürgermeister aufgefordert, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Lübeck Holding GmbH (SWLH) die Geschäftsführung der SWLH als Gesellschaftervertreter der SWLH anzuweisen, in der Gesellschafterversammlung der SWL, die über die Entlastung des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2015 beschließt, ebenfalls für die o.g. Person zu stimmen. Diese wird dann aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen auch als Mitglied des Aufsichtsrates der SWLN bestellt.

Das Mandat von Frau Dr

Begründung

Das Mandat von Frau Dr. Valerie Wilms im Aufsichtsrat der SWL und SWLN endet mit der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 beschließt.

Da die Hansestadt Lübeck an der SWL direkt nur noch 4,92% der Geschäftsanteile hält, muss daneben die Geschäftsführung als Gesellschaftervertreter der SWLH, die 69,98% der Geschäftsanteile an der SWL hält, ebenfalls für die genannten Personen stimmen.

Im Gesellschaftsvertrag der SWLN heißt es in § 9 Abs. 1 „Die Gesellschafterversammlung hat die Mitglieder des Aufsichtrates so zu bestellen, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft mit dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Lübeck GmbH personenidentisch ist. Neubesetzungen im Aufsichtsrat der Stadtwerke Lübeck GmbH haben entsprechend im Aufsichtsrat der Gesellschaft zu erfolgen.“

Danach wird die o.g. Person mit der Bestellung zum Aufsichtsratmitglied der SWL in der

Folge auch Mitglied des Aufsichtsrates der SWLN.

Die neue Mandatszeit der benannten Person endet mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2019.


Anlagen