Vorlage - VO/2016/03654  

Betreff: SPD - Änderungsantrag zu TOP 5.22 - VO/2016/03638 "Tempo-30-Zonen"
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.04.2016 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
30.06.2016 
23. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018 zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die Lübecker Bürgerschaft begrüßt die aktuellen Überlegungen der Bundesregierung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung mit dem Ziel, Ländern und Gemeinden die Einführung von Tempo-30-Regelungen zu erleichtern

Beschlussvorschlag

 

Die Lübecker Bürgerschaft begrüßt die aktuellen Überlegungen der Bundesregierung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung mit dem Ziel, Ländern und Gemeinden die Einführung von Tempo-30-Regelungen zu erleichtern.

 

Die Lübecker Bürgerschaft bittet den Bürgermeister, unmittelbar nach Inkrafttreten der angekündigten StVO-Novelle vor allen Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen Tempo 30 anzuordnen. Bei der Anordnung ist das Schutzinteresse der zu schützenden Verkehrsteilnehmer gegen das allgemeine Verkehrsinteresse abzuwägen. Bei Ausnahmen von dieser generellen Tempo-30-Regelung ist der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zu beteiligen.

Ziel der angekündigten StVO-Novelle ist es, Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Hauptverkehrsstraßen in sensiblen Bereichen mit besonders schützenswerten VerkehrsteilnehmerInnen erleichtern, - etwa rund um Schulen, Kindergärten, Alten- und Pflegeheime und

Begründung

Ziel der angekündigten StVO-Novelle ist es, Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Hauptverkehrsstraßen in sensiblen Bereichen mit besonders schützenswerten VerkehrsteilnehmerInnen erleichtern, - etwa rund um Schulen, Kindergärten, Alten- und Pflegeheime und Krankenhäuser.

 

Zweck dieser StVO-Novelle soll es sein, den Rechtsrahmen dafür zu schaffen, dass die Straßenverkehrsbehörden ohne größere bürokratische Hürden Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten auch an Hauptverkehrsstraßen - z. B. Bundesstraßen - anordnen können.

Ziel des vorliegenden Antrags ist es, bei der Umsetzung der angekündigten StVO-Novelle den Schutz der schwächeren VerkehrsteilnehmerInnen zunächst generell in den Vordergrund zu stellen, dabei jedoch das allgemeine Verkehrsinteresse angemessen zu berücksichtigen. Zudem soll eine frühzeitige und umfassende fachliche Beteiligung der Gremien der kommunalen Selbstverwaltung sichergestellt werden


Anlagen