Vorlage - VO/2016/03628
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt, sich regelmäßig über den Stand des Prozessablaufs bei der Stadt Kiel zur Entwicklung von verbindlichen Leitlinien für die Beteiligung der Öffentlichkeit zu informieren. Sobald diese Leitlinien vorliegen, hat der Bürgermeister selbstverständlich umgehend die Bürgerschaft über das Ergebnis zu unterrichten.
Begründung
Nach Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Kiel (Drucksache 0127/2016) vom 21.04.2016 werden dort Leitlinien in einem trialogischen Prozess erarbeitet von einer Arbeitsgruppe, die zu gleichen Teilen aus Vertreterinnen und Vertretern der in der Ratsversammlung der Stadt Kiel vertretenen Fraktionen, der Stadtverwaltung und Einwohnerinnen und Einwohnern zusammengesetzt ist. So soll ein Konzept zur stärkeren Einbindung der Bevölkerung in Planungs- und Entscheidungsprozesse erarbeitet werden.
Durch einen vorangegangenen Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Kiel am 22.08.2013 „Eckpunktepapier zur BürgerInnen-Kommune“ wurde bereits ein detaillierter Kurs der Verwaltung zur Umsetzung einer Öffentlichkeitsbeteiligung abgesteckt. Ziel ist, die Bevölkerung noch besser in Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Hierbei sollen geplante Vorhaben noch breiter bekanntgemacht werden, um zu verlässlichen Regeln zu kommen und Öffentlichkeitsbeteiligung als festen Bestandteil von städtischen Planungen zu definieren. Das Eckpunktepapier und somit der geplante Leitlinienprozess beziehen sich ausschließlich auf gesetzlich nicht vorgeschriebene Beteiligungsverfahren. Die Landeshauptstadt Kiel beschreitet als erste Stadt Schleswig-Holsteins diesen Weg hin zu einer vielfältigeren kommunalen Demokratie.
Kernpunkt des Prozesses soll der Aufbau eines internetbasierten Öffentlichkeitsportals mit einer Vorhabenliste sein, die über alle wichtigen Projekte der Stadt informiert. Die Ratsversammlung bzw.
Bürgerschaft soll dann auf Anregung von Einwohnerinnen und Einwohnern, der Verwaltung oder der Politik entscheiden, für welche Projekte eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen soll.
Der dortige Leitlinienprozess wird wissenschaftlich durch das Institut für Sozialwissenschaften der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Prof. Dr. Martin und Dr. Knelangen, begleitet.
Die Hansestadt Lübeck darf nicht wieder den Anschluss verlieren. Es muss garantiert sein, dass Verwaltung und Bürgerschaft über die Ergebnisse informiert werden.
Ähnliche Prozesse haben bereits in Bonn und Heidelberg stattgefunden.
Anlagen