Vorlage - VO/2016/03557  

Betreff: Annahme einer Spende der Possehl-Stiftung für die Sanierung der spätgotischen Schauwand Domkirchhof
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Schellenberger, Rainer
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.04.2016 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Die von der Possehl-Stiftung angebotene Spende in Höhe von 80

Beschlussvorschlag

Die von der Possehl-Stiftung angebotene Spende in Höhe von 80.000,- EUR zur Sanierung der spätgotischen Schauwand im Domkirchhof für das Produktsachkonto 111029 287 7851000 Spätgotische Schauwand Domkirchhof im Haushaltsjahr 2016 wird angenommen.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Die Zuständigkeit für die Annahme des Spendenangebotes liegt bei der Bürgerschaft, da es sich hier um eine Mehrfachspende handelt

Begründung

Die Zuständigkeit für die Annahme des Spendenangebotes liegt bei der Bürgerschaft, da es sich hier um eine Mehrfachspende handelt.

 

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 80.000,- EUR erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2016 einen Gesamtwert von 615.000,- EUR. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 80.000,- EUR zuständig.

 

 

Die Spätgotische Schauwand der Ostfassade des ehemaligen Predigerhauses 1466 / 67 im Domkirchhof, ist witterungsbedingt stark durchfeuchtet und in der Substanz geschädigt. Hier sind umfangreiche bauliche Sanierungsarbeiten und Restauratorische Arbeiten dringend erforderlich. Das Gleiche gilt für das, ebenfalls im Domkirchhof befindliche Natursteinportal von 1545, ehemals Mengstrasse 26. Auch hier ist dringend Handlungsbedarf gegeben.

 

Nach ersten Voruntersuchungen in den Jahren 2012/2013 wurden dringend erforderliche bauliche Sanierungsmaßnahmen und Restauratorische Maßnahmen, beider Projekte, zusammengestellt und mit einem Gesamtaufwand von ca. 325.000,- EUR geschätzt, ein entsprechender Förderantrag wurde Anfang November 2015 an die Possehl-Stiftung gestellt.

Für das Jahr 2016 sind jetzt 80.000,- EUR seitens der Possehl-Stiftung, als Spende in Aussicht gestellt worden.

Da mit der dringend erforderlichen Sanierung der Spätgotischen Schauwand und des Sandsteinportals im Domkirchhof, nach Möglichkeit ab dem Jahre 2017 begonnen werden kann, sind jetzt weitere grundlegenden Voruntersuchungen sowie Aufmaßarbeiten dringend notwendig, sodass zum Jahresende 2016 die EW Bau als Grundlage für die weitere Projektierung vorlegen kann.

Das GMHL beantragt somit der Annahme der Spende der Possehl-Stiftung in Höhe von 80.000,- EUR zuzustimmen.

keine

Anlagen

keine