Vorlage - VO/2016/03554
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Beschlussvorschlag
Der im Haushaltsjahr 2016 gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik bei dem
Produktsachkonto 111029.310.7851000 GMHL / MuK / Sanierungsmaßnahme / Hochbaumaßnahme bestehende Sperrvermerk wird aufgehoben. Die Mittel in Höhe von 3 Mio. EUR werden gleichzeitig freigegeben.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: | X | 1.201 Haushalt und Steuerung zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind. |
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
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| freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (siehe Begründung) |
Begründung
Der Konzertsaal der MuK musste Ende Sept. 2015 aufgrund gravierender statischer Mängel an der Akustikdecke geschlossen werden, da Gefahr für Leib und Leben durch herabstürzende Teile der Decke zu befürchten war und ist. Umfangreiche Untersuchungen an der Decke sowie im gesamten Gebäude folgten. Es wurde deutlich, dass auch der Brandschutz sowie die Sicherheitstechnik im gesamten Gebäude zu überarbeiten sind. Zusätzlich werden in den nächsten Jahren Arbeiten seitens der Bauunterhaltung notwendig.
Aufgrund der Forderung der Bürgerschaft, Gelder für eine Saalsanierung erst zu bewilligen, sobald ein Konzept mit Kostenprognose für das Gesamtgebäude vorliegt, wurde dieses erstellt und lag zur Bürgerschaftssitzung am 28.01.2016 vor.
Die Gelder, die nun für den erforderlichen ersten Bauabschnitt nach aktueller Kostenberechnung (Stand 31.03.2016) nötig werden, belaufen sich auf 8,23 Mio. € brutto. Dieser Bauabschnitt beinhaltet in einer 1. Phase die Ertüchtigung der Saaldecke inkl. Brandschutz- und in einer 2. Phase sicherheitstechnische Maßnahmen im Konzertsaal, sowie die brandschutz- und sicherheitstechnischen Maßnahmen in den angrenzenden Fluren und im Foyer.
Diese Maßnahmen müssen in den nächsten Jahren aufgrund bauordnungsrechtlicher Forderungen seitens der Feuerwehr umgesetzt werden. Alle weiteren Maßnahmen, die zu einer Kostenprognose von weiteren ca. 14 Mio. € (brutto) führten, sind Arbeiten, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollten, nach heutigem Kenntnisstand jedoch nicht zu einer Sperrung/Teilsperrung der MuK führen.
Der Nettobetrag (ohne MwSt.) der Maßnahmen der Phasen 1 und 2 liegt bei 6,92 Mio. €, der durch die HL zu finanzieren ist. Die MuK wird als Betrieb gewerblicher Art (BgA) geführt. Die Hansestadt Lübeck ist als BgA MuK vorsteuerabzugsberechtigt.
Für den Bauabschnitt 1 sind 6,92 Mio. € (netto) zu finanzieren und 2016/2017 zur Auszahlung zu bringen. Im Haushalt 2016 wurden insgesamt 3,0 Mio. € veranschlagt und für 2017 sind Mittel in Höhe von 1,0 Mio. € eingeplant. Seitens des Landes Schleswig-Holstein wurde im Rahmen eines Letters of Intent die Bewilligung von 2,0 Mio. € zugesagt, von der Possehl-Stiftung wird bis zu 1,0 Mio. € zur Verfügung gestellt.
Vorgesehen ist, dass nach derzeitigem Kenntnisstand im Jahr 2016 der Betrag von 3 Mio. € zur Auszahlung kommt und im Jahr 2017 der Restbetrag von 3,92 Mio. € fällig wird.
Die Aufhebung des Sperrvermerks ist für die weitere Bearbeitung des Projektes notwendig um den ambitionierten Zeitplan (Eröffnung des Konzertsaals im Frühjahr 2017) zu gewährleisten. Der wirtschaftliche Schaden, der der Betreibergesellschaft Lübecker Musik- und Kongresshallen GmbH (LMuK), und folglich der Hansestadt Lübeck, durch die fortbestehende Schließung des Konzertsaales entsteht, muss möglichst gering gehalten werden. Daher muss der Sperrvermerk aufgehoben werden, um eine Handlungsfähigkeit bzgl. der durchführenden Sanierungsmaßnahmen zu gewährleisten. Die dafür erforderliche EW-Bau liegt nun vor.
Anlagen
keine