Klimaschutz in Lübeck – die nächsten Schritte
Die Lübecker Bürgerschaft hat mit dem Beitritt Lübecks zum Klimabündnis 1992 den Klimaschutz auf lokaler Ebene zur Pflichtaufgabe gemacht. Darüber hinaus hat das Thema „Klimaschutz“ Einzug in vielfältige, auf kommunaler Ebene umzusetzende gesetzliche Aufgaben gehalten. Hier seien erwähnt das (noch im Entwurfsstadium befindliche) Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein, das Baugesetzbuch mit den zugehörigen Verordnungen, die Energieeinsparungsverordnung, das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Erneuerbare Energien Wärme-Gesetz oder das Bundesimmissionsschutzgesetz. Auch das Thema Anpassung an den Klimawandel zieht in immer mehr Fachgesetze ein, wie z. B. das Baugesetzbuch oder das Gesetz zum vorbeugenden Hochwasserschutz.
Im Jahr 2010 wurde für Lübeck erstmalig ein Klimaschutzkonzept erstellt und von der Bürgerschaft als Handlungsleitfaden für die Stadtverwaltung beschlossen (25.11.2010, TOP 13.16, Drs.-Nr. 835). Aus diesem integrierten Konzept wurde im Anschluss ein konkretes Maßnahmenpaket Klimaschutz (MPK 1) entwickelt und mittels eines Bürgerschaftsbeschlusses für drei Jahre verbindlich gemacht (Beschluss der Bürgerschaft vom 26.01.2012, TOP 13.9, Drs.-Nr. 527 Austauschblatt und 580).
Klimaschutz als Querschnittsthema berührt viele Belange und die Themen des Konzeptes sind entsprechend vielfältig. Das Aufgabenspektrum kann grob in die folgenden Handlungsschwerpunkte unterteilt werden:
- Private Haushalte
- Stadtverwaltung
- Wirtschaft
- Mobilität
- Erneuerbare Energien
- Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit.
Zur langfristigen Umsetzung des Klimaschutzkonzepts wurde in der Verwaltung eine Klimaschutzleitstelle eingerichtet, die seit dem 01. März 2011 mit einer unbefristeten Vollzeitkraft besetzt ist. Weiterhin wurde mit Fördermitteln des Bundes eine Klimamanagerin eingestellt (Förderkennzeichen des PTJ: 03KS2804), die für drei Jahre ebenfalls der Klimaschutzleitstelle angehörte und das MPK 1 umsetzen sollte.
Die letztgenannte Stelle, die aufgrund eines Personenwechsels fast 2 Jahre unbesetzt blieb, ist seit 01. Mai 2014 wieder aktiv und läuft zum 31. Oktober dieses Jahres aus. Weiterhin wird die unbefristete Vollzeitstelle vorübergehend lediglich in Teilzeit wahrgenommen. Diese aktuelle Sachlage wird der wachsenden Bedeutung des Klimaschutzes nicht gerecht. Der Aufgabenbereich im Klimaschutz wächst kontinuierlich und wirkt in viele Arbeitsbereiche der Stadtverwaltung und der Bürgergesellschaft hinein. Um Gegenzusteuern und die Kontinuität des Klimaschutzes in Lübeck sicherzustellen, plant der Bereich Umwelt- Natur- und Verbraucherschutz (UNV), Förderprogramme des Bundes in Anspruch zu nehmen (siehe Punkt 2).
Am 16. Februar 2016 wurde im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung unter dem TOP 4.2.1 ausführlich über den aktuellen Sachstand und die laufenden Aktivitäten zum Klimaschutz informiert. Um die umfangreichen Klimaschutzaktivitäten in Lübeck kontinuierlich und erfolgreich weiterführen zu können, plant der Bereich UNV die folgenden Schritte:
- Beschluss eines zweiten Maßnahmenpaketes Klimaschutz, welches ebenfalls aus dem Klimaschutzkonzept entwickelt wurde und als Arbeitsgrundlage des Klimaschutzmanagements (siehe Punkt 2) für zwei weitere geförderte Jahre dienen soll (kurzfristig).
- Beantragung einer Anschlussförderung von zwei Jahren für das Klimaschutz-management im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (kurzfristig).
- Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes (mittelfristig) mit Blick auf die Entwicklung einer Strategie für einen Masterplan Klimaschutz (langfristig), was als Grundlage für die Akquise weiterer Fördermittel dienen soll.
Zu 1.:
Das Maßnahmenpaket 2 wurde aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept des Jahres 2010 abgeleitet: Es handelt sich um die noch nicht abgearbeiteten Handlungsaufträge, die im Anhang B – zielgruppenspezifischer Maßnahmenkatalog – des Klimaschutzkonzeptes aufgelistet sind und dem Kompetenzbereich der Klimaschutzleitstelle zugeordnet werden können. (Der zielgruppenspezifische Maßnahmenkatalog enthält darüber hinaus Handlungsaufträge, die z. B. dem Aufgabenbereich des Gebäudemanagements oder der Stadtwerke zugeordnet werden können.) Es soll Grundlage für den Förderantrag (siehe Punkt 2) sein und benötigt daher die Zustimmung der Bürgerschaft. Die Liste ist als Anhang 2 dieser Vorlage angefügt.
Zu 2.:
Das Ziel der Anschlussförderung ist die Umsetzung von weiteren, im Klimaschutzkonzept beschriebenen Maßnahmen, die nicht Element des MPK 1 waren und deshalb in der Antragsphase konkretisiert werden müssen. Da das Klimaschutzkonzept sich im Wesentlichen auf eine Zeitspanne von 5 Jahren bezieht, sind diese weiteren zwei Jahre des Anschlussvorhabens zur Komplettierung der bisher 3-jährigen Aktivität des Klimaschutzmanagements notwendig. Zusätzlich sollen die erfolgreichen Klimaschutzprojekte weitergeführt und die Netzwerkarbeit fortgesetzt werden. Mit der Anschlussförderung der Tätigkeit der Klimaschutzmanagerin sollen zusätzlich die bereits entstandenen Strukturen in Lübeck und Schleswig-Holstein und deren Aktivitätsfelder gefestigt werden.
Bisher konnte die Stelle des Klimaschutzmanagements zu 95% aus Fördermitteln gedeckt werden. Für die Anschlussförderung gilt ein reduzierter Fördersatz von 56%. Bei kalkulierten Vollkosten von EUR 76.326,68/a ergibt sich ein Eigenanteil von ca. EUR 33.583,74/a (44 %), der durch den städtischen Haushalt sichergestellt werden muss. Der Bereich UNV plant, diesen Anteil weitgehend aus nicht genutzten Stundenkontingenten von MitarbeiterInnen zu finanzieren. Wie bereits erwähnt, sind diese Stundenkontingente derzeit auch im Themenfeld Klimaschutz verfügbar.
Zu 3:
Bis Sommer 2016 wird eine erneute Bilanz der Treibhausgase die Grundlage für die Bewertung der bisherigen Klimaschutzaktivitäten vorliegen und damit den Umsetzungsstand des Klimaschutzkonzeptes anzeigen. Im Anschluss soll das Klimaschutzkonzept in der zweiten Jahreshälfte für eine Zeitspanne von weiteren 5 Jahren fortgeschrieben werden. Dieses soll eng verzahnt mit den Akteuren, Initiativen und Projekten in der Hansestadt erfolgen. Um dem Querschnittsgedanken des Klimaschutzes Rechnung zu tragen, ist auch eine enge Verzahnung mit den anderen Fachbereichen der Stadtverwaltung vorgesehen. Letztendlich soll die Richtung der Aktivitäten für den Lübecker Klimaschutz auch über das Jahr 2020 hinaus feststehen.
Dieses dient wiederum als Grundlage für die Beantragung weiterer Fördermittel im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes und anderer Förderprogramme. Die Bundesregierung kann ihre ehrgeizigen Klimaschutzziele (u. a. Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 – 95%) nur mit Hilfe der Kommunen erreichen, da die Treibhausgase letztendlich in den Städten und Landkreisen entstehen. Deshalb wird die mittelfristige Konzeption weiterer attraktiver Förderprogramme für Kommunen kommen und dann soll Lübeck vorbereitet sein, um:
- einen Beitrag zum lokalen und nationalen Klimaschutz zu leisten
- Fördermittel in die Hansestadt zu holen, die schließlich auch den BürgerInnen zugute kommen
- Auf dem Weg zu einer klimafreundlichen und nachhaltigen Stadt voranzuschreiten.