Vorlage - VO/2016/03525  

Betreff: Aufhebung eines im Finanzplan/ Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2015 bestehenden Sperrvermerkes für die Sanierung des Daches der Emanuel-Geibel-Schule
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Schellenberger, Rainer
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
18.04.2016 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
26.04.2016 
44. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.04.2016 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Der beim nachfolgend aufgeführten Produktsachkonto im Haushaltsjahr 2015 bestehende Sperrvermerk gem

Beschlussvorschlag

Der beim nachfolgend aufgeführten Produktsachkonto im Haushaltsjahr 2015 bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik wird aufgehoben.

Produktsachkonto: 111029.278.7851000 GMHL / E. Geibel-Schule / Umstrukturierung / Gebäudemodernisierung / Hochbaumaßnahme. Die Haushaltsmittel in Höhe von 831.000,- EUR werden gleichzeitig freigegeben.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

X

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Nach erfolgter Bauzustandserfassung und Auswertung der detektierten Sanierungsbedürftigkeiten wurde Ende Oktober 2015 die haushaltärisch anzuerkennende EW-Bau für die durchzuführende Dachsanierung als 1

Begründung

Nach erfolgter Bauzustandserfassung und Auswertung der detektierten Sanierungsbedürftigkeiten wurde Ende Oktober 2015 die haushaltärisch anzuerkennende EW-Bau für die durchzuführende Dachsanierung als 1. Teil-EW-Bau vorgelegt.

 

Mit der bevorstehenden Dachsanierung werden dringend erforderliche Dacheindeckungsarbeiten an der Dachhaut vorgenommen. Die Originaldacheindeckung ist ca. 120 Jahre alt und in der Substanz stark geschädigt. Durch Fehlstellen, die durch gebrochene, abgescherbelte und abgerutschte Dachziegelsteine hervorgerufen wurden, sind massive Undichtigkeiten in der Dachhaut entstanden. Ferner besteht durch die abrutschenden Dachziegelsteine eine erhöhte Gefährdung der Verkehrssicherheit vor Ort. Es ist geplant das gesamte Mansarddach des Hauptgebäudes mit neuen Bieberschwanzdachziegeln einzudecken. Hierbei wird als Referenz der Originalsubstanz ein im Vorwege mit der Deckmalpflege abzustimmender Teil der Dachflächen in Bestandsziegeln wieder eingedeckt. Des Weiteren werden der hölzerne Dachstuhl und die den Dachraum nach unten hin abschließende Holzbalkendecke, sofern es erforderlich ist, konstruktiv ertüchtigt. Sowohl Dachhautunterkonstruktion, als auch Dachaufbauten wie Blitzschutzanlagen, Schneefanggitter und Entwässerung der Dachflächen werden auf den aktuellen bautechnischen Stand gebracht.

 

Im Haushalt 2015 stehen für das Projekt E. Geibel-Schule / Umstrukturierung / Gebäudemodernisierung / Hochbaumaßnahme unter dem Produktsachkonto 111029.278.7851000 1.300.000,- EUR zur Verfügung, die gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik mit einem Sperrvermerk belegt sind. Die Maßnahme wird im Rahmen des 15 Mio. EUR Schulbauförderpaketes der Possehl-Stiftung, dass insgesamt 5 Schulbausanierungen umfasst (Baltic-Gemeinschaftsschule, Schule Falkenfeld, Marienschule, E. Geibel-Schule und Gewerbeschule f. Nahrung u. Gastronomie), finanziert. Die Gesamtkosten gem. vorgelegter 1. Teil-EW-Bau für die Dachsanierungsmaßnahmen belaufen sich auf 831.000,- EUR brutto.

 

Die Umsetzungen der Arbeiten zur Dachsanierung sind für Anfang Mai 2016 geplant. Die zurzeit als Sicherungsgerüst vorgehaltene Einrüstung des Hauptgebäudes wurde mit dem 18.01.2016 zum Arbeitsgerüst vervollständigt. Die Leistungsverzeichnisse der ausführenden Gewerke sind bereits durch den beauftragten Fachplaner vorbereitet und sind soweit fertig zur Ausschreibung. Es ist eine zügige Umsetzung der notwendigen Arbeiten zur Dachsanierung der E. Geibel-Schule nach Aufhebung des gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik bestehenden Sperrvermerkes gewährleistet.

 

Hiermit wird die Aufhebung des Sperrvermerkes und gleichzeitige Freigabe der Mittel im Finanzplan 2015 in Höhe von 831.000,- EUR für die Sanierung des Daches der E. Geibel-Schule beantragt.

keine

Anlagen

keine