Vorlage - VO/2016/03505
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Begründung
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.03.2016:
TOP 8.2. | Verbesserung von Unterbringung der Flüchtlinge (Antrag Fraktion DIE LINKE) |
VO/2016/03428
Antrag:
Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.19 mit VO Nr. 3362 den nachstehend aufgeführten Antrag
der Fraktion DIE LINKE einstimmig an den Ausschuss für Soziales zur Vorberatung überwiesen:
1) In allen Unterkünften für Geflüchtete in der Hansestadt Lübeck können zukünftig bei
Bedarf Taxischeine für Fahrten zum Arzt direkt vor Ort, und nicht mehr wie bisher nur
im Verwaltungszentrum, ausgegeben werden.
2) Die Verweildauer in Unterkünften, in denen keine geschlossenen Räume zur
Verfügung stehen, wie z.B. im Praktikermarkt, darf nicht länger als vier Wochen
dauern.
3) Es werden keine Familien mit Kindern bis zu 6 Jahren im Praktikermarkt
untergebracht.
4) Generell werden Kleinstkinder nicht in Unterkünften ohne geschlossene Räume
untergebracht.
5) Pro Unterkunft wird mindestens eine übertragbare Monatskarte für den ÖPNV bereit
gestellt.
6) Es wird umgehend eine Ombudsfrau bzw. ein Ombudsmann und ein
Beschwerdemanagement für die Bewohnerinnen und Bewohner der
Gemeinschaftsunterkünfte eingerichtet.
7) Alle Menschen auf der Flucht, die in der Hansestadt Lübeck Obhut finden, haben
freie Wahl ihrer Verpflegung. Eine verpflichtende Abnahme von Verpflegung gibt es
zukünftig nicht mehr.
Frau Jansen erklärt nach kontroverser Diskussion des Antrags, dass sie diesen hinsichtlich der Punkte 2, 3, 4 und 7 zurückzieht.
Punkt 6 soll in dem o.a. Gewaltschutzkonzept für die Gemeinschaftsunterkünfte Berücksichtigung finden.
Es sprechen Frau Akyurt, Frau Gersdorf, Herr Klinkel, Herr Schaffenberg und Frau Menorca.
Frau Schwartz beantwortet eine Frage von Frau Akyurt zum Punkt 1.
Der Vorsitzende lässt sodann über den Antrag bezüglich der verbleibenden Punkte 1 und 5 abstimmen:
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit 1 Ja-Stimme, 3 Enthaltungen und 11 Nein-Stimmen, den Antrag bezüglich Punkt 1 abzulehnen.
Er empfiehlt der Bürgerschaft mit 2 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 12 Nein-Stimmen, den Antrag bezüglich Punkt 5 abzulehnen.