Vorlage - VO/2016/03402
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Beschlussvorschlag
Im Stadtteil Travemünde, Gemarkung Trave und Dassower See, werden im Rahmen der Maßnahme Priwall Waterfront folgende Straßen neu und umbenannt:
- Die vom Senat im Jahre 1950 beschlossene Straßenbenennung Am Priwallhafen für die von der Mecklenburger Landstraße abzweigende und entlang des Priwallhafens führende Verkehrsfläche wird nur für den Abschnitt der geplanten Erlebnispromenade aufgehoben. Für das Teilstück zwischen der Mecklenburger Landstraße und dem geplanten sog. Kompassplatz bleibt der Name Am Priwallhafen erhalten.
- Die geplante Erlebnispromenade am Priwallhafen zwischen der Straße Am Priwallhafen und dem Molenfeuer erhält die neue Bezeichnung Priwallpromenade (s. Anlage 1).
- Die neuen Erschließungsstraßen erhalten gemäß Anlage 2 folgende Straßennamen:
Erste Düne für die in westliche Richtung führende Planstraße D ab Kreisverteiler Dünenweg bis zum geplanten Parkdeck;
Zweite Düne für die Planstraßen A II + C ab Kreisverteiler Dünenweg als „nordwestlicher Ring“ bis zur Planstraße D;
Dritte Düne für die ab dem sog. Zentralen Platz in östliche Richtung führende Planstraße B bis einschließlich Wendeanlage.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
Ergebnis: |
| Priwall Waterfront AG & Co. KG, 5.610 Stadtplanung und Bauordnung Zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt. |
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Allgemeines
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung vom 24.09.2015 den Bebauungsplan 33.05.00 ‑ Priwall Waterfront, Teilbereich 1 – als Satzung beschlossen. Er schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Ferienapartments und Ferienhäusern einschließlich ergänzender touristischer Infrastruktureinrichtungen (Gastronomie, Erlebniscenter). Zudem sind Einrichtungen zur Aufwertung des Sportboothafens im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Hafenpromenade geplant.
Die Notwendigkeit der Planung ergibt sich aus grundlegenden städtebaulichen Erfordernissen und den tourismuswirtschaftlichen Zielen sowie den sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Einwohner und Gäste von Travemünde.
Erschließungskonzept
Die äußere Erschließung des Sondergebietes „Priwall Waterfront“ erfolgt unmittelbar über die Kreisstraße 3 Mecklenburger Landstraße mit zwei Zufahrten über die abschnittsweise und komplett öffentlichen Straßen Am Priwallhafen und Dünenweg (teilweise Planstraße A I).
Die innere Verkehrserschließung des zentralen Bereiches des Bebauungsplangebietes erfolgt über einen Minikreisverkehr bzw. eine überfahrbare Mittelinsel an der Planstraße A Teil I, an der die zentrale Rezeption auch für die angrenzenden Ferienhausdörfer 4-6 entstehen wird. Von dort aus wird der gebietsbezogene Verkehr unterverteilt.
Die Planstraße A I nimmt eine Teilfläche der auf eine Länge von knapp 1000m öffentlichen Straße Dünenweg ein, die am östlichen Rand des Baugebietes bis zum Seeweg führt und so durch den damaligen Senat in seiner Sitzung vom 12.08.1970 benannt wurde. Diese Benennung bleibt unverändert.
Nördlich des Kreisverkehrsplatzes Dünenweg wird die Planstraße A Teil II weiter in das Plangebiet hinein an den sog. Zentralen Platz herangeführt. Dort wird eine Planstraße als Ringstraße mit Einbahnverkehr nach Westen angelegt, sie führt auf die Planstraße D und von dort zurück auf den Kreisverkehrsplatz Dünenweg.
Die Planstraße D führt vom Kreisverkehrsplatz Dünenweg in westliche Richtung zum geplanten Parkdeck.
Nach Nordosten schwenkt in Höhe des Zentralen Platz die Planstraße B ab und endet in einer Wendeanlage. Über sie wird die Zufahrt für Gäste und Lieferfahrzeuge der Passat gewährleistet, zudem dient sie den Seglern des Sportboothafens, die ihre Schiffe an den Stegen der Nord-Ostseite des Passathafens liegen haben. Am Wendehammer der Planstraße B sind daher Kurzzeitstellplätze, ein Standort für Seglerkarren sowie Sanitärräume vorgesehen.
Alle neu auszubauenden Straßen (Planstraße A I, A II, B, C und D) sind als Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung geplant und werden – sofern sie es nicht bereits sind – öffentliche Verkehrsflächen.
Nachrichtlich der Hinweis, dass der im Plangebiet verlaufende Ostseeküstenradweg zwischen der Straße Am Priwallhafen und dem Kreisverkehrsplatz Dünenweg als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung auf dem bereits bestehenden Fuß- und Radweg innerhalb von Waldflächen festgesetzt wird.
Der Ostseeküstenradweg führt nach Nordosten weiter auf dem vorhandenen Dünenweg. Von dort besteht die Zufahrtsmöglichkeit für Kraftfahrzeuge zu den angrenzenden Ferienhausdörfern 4-6 in Richtung der Straße Dünenpark.
In weiteren Verlauf darf der Ostseeküstenradweg in eingeschränkter Form für den Fahrverkehr auch im Zusammenhang mit dem Kurbetrieb, der für die Strandpflege und Unterhaltung der Wege und öffentlichen Einrichtungen zuständig ist, genutzt werden. Zudem besteht vom Dünenweg ein Überlauf zur Straße Strandblick in den Ferienhausdörfern 2+3.
Vorhandene Straßennamen
Der damalige Senat der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 13.11.1950 die insgesamt ca. 600m lange Verkehrsfläche Am Priwallhafen zwischen der Mecklenburger Landstraße entlang des Priwallhafens benannt. Von dieser ist nur der ca. 185 m lange Abschnitt bis zum neu geplanten sog. Kompassplatz eine öffentliche Verkehrsfläche, im weiteren Verlauf steht die städtische Fläche in der Verwaltung des Bereiches Schule und Sport.
Es ist geplant, das über den Passatplatz bis zur Südermole führende, nicht öffentliche Teilstück der Verkehrsfläche Am Priwallhafen zu einer Promenade auszubauen, die funktional eine Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung Fußgängerbereich – Erlebnispromenade werden soll. In Ausnahmenfällen können Liefer- und Versorgungsfahrzeuge für die Promenadenvillen und Sonderbauten zeitlich stark eingeschränkt über die Promenade geführt werden. Die Befahrbarkeit für die Feuerwehr und Notfallfahrzeuge ist inkl. Anfahrbarkeit/ Anleitermöglichkeit der Promenadenvillen aufgrund der Breite des Fußgängerbereiches gewährleistet.
Im Hinblick auf diese komplett neue Gestaltung und Nutzungsänderung wurde seitens der Priwall Waterfront AG & Co. KG der Vorschlag unterbreitet, der geplanten Erlebnispromenade die Bezeichnung Priwallpromenade zu geben. Infolge wäre für diesen Abschnitt der bestehende Straßenname Am Priwallhafen aufzuheben.
Seit 1970 besteht der Straßenname Dünenweg für die knapp 1000m lange, öffentliche Verkehrsfläche zwischen der Mecklenburger Landstraße und dem Seeweg. Diese Benennung bleibt unverändert, so dass die Planstraße A Teil I zukünftig die Bezeichnung Dünenweg trägt.
Erforderliche Straßenneubenennungen
Für die Straßenbenennung auf der Basis des Erschließungskonzepts des o.g. B-Plans hat der Bereich Stadtgrün und Verkehr Vorüberlegungen angestellt und sich mit der Stadtplanung, Abtlg. Bauordnung, abgestimmt.
Zustimmung findet die Idee, der geplanten Erlebnispromenade entlang des Priwallhafens zwischen dem sog. Kompassplatz und dem Molenfeuer die neue Bezeichnung Priwallpromenade zu geben.
Ursprünglich waren 3 neue Straßennamen mit maritimem Bezug angedacht, die sich gut in das Gefüge der bestehenden Straßennamen (Am Priwallhafen und Dünenweg) einpassen würden, nämlich: Krähennest, Jakobsleiter und Kielwasser.
In einem persönlichen Gespräch mit dem Investor vom 11.01.2016 verdeutlichte dieser seinen Wunsch hinsichtlich einfacher und somit international verständlicher Straßennamen sowie einer fortlaufenden Hausnummerierung für die Priwall Waterfront.
Einvernehmlich soll die geplante Erlebnispromenade die Bezeichnung Priwallpromenade erhalten, den dorthin zugeordneten Häusern wurde bereits bzw. werden die Hausnummern 1-33 zugewiesen.
Für die Straßen zu bzw. entlang der sog. Dörfer Düne 1, 2 und 3 besteht aus touristischer Sicht die Idee, auf sie hinweisende und gleich klingende Straßennamen, nämlich Erste Düne, Zweite Düne, Dritte Düne zu wählen. Die an der Rezeption am Dünenweg vorgesehen Hinweisschilder würden selbsterläuternd auf die Dörfer Düne 1 mit den Häusern 1-10, Düne 2 mit den Häusern 11-22 und Düne 3 mit den Häusern 23-32 verweisen, deren zugeordnete Stellplatzanlagen nur über die Straßen mit gleich klingendem Namen anfahrbar sind.
Der Bereich Stadtgrün und Verkehr schließt sich dieser Idee an und empfiehlt folgende Straßenneubenennung gemäß o.g. Beschlussvorschlag, siehe hierzu Anlage 2:
Die geplante Erlebnispromenade entlang des Priwallhafens zwischen der Straße Am Priwallhafen und dem Molenfeuer erhält die neue Bezeichnung Priwallpromenade.
Die neuen Erschließungsstraßen erhalten folgende Straßennamen:
Erste Düne für die in westliche Richtung führende Planstraße D ab Kreisverteiler Dünenweg bis zum geplanten Parkdeck;
Zweite Düne für die Planstraßen A II + C ab Kreisverteiler Dünenweg als „nordwestlicher Ring“ bis zur Planstraße D;
Dritte Düne für die ab dem sog. Zentralen Platz in östliche Richtung führende Planstraße B bis zur Zufahrt zum geplanten Parkdeck.
Anlagen
Anlage 1 - Waterfront, Plan zur Benennung: Auszug aus dem Amtlichen Liegenschaftskatas-
ter-Informationssystem (ALKIS) + B-Planung / Erschließungskonzept
Anlage 2 - Waterfront; Plan zur Benennung mit Hausnummern
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1_Benennung_Waterfront_alle Namen (530 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2_Lageplan_neue Straßennamen (2660 KB) |