Vorlage - VO/2016/03362
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Beschlussvorschlag
1) In allen Unterkünften für Geflüchtete in der Hansestadt Lübeck können zukünftig bei Bedarf Taxischeine für Fahrten zum Arzt direkt vor Ort, und nicht mehr wie bisher nur im Verwaltungszentrum, ausgegeben werden.
2) Die Verweildauer in Unterkünften, in denen keine geschlossenen Räume zur Verfügung stehen, wie z.B. im Praktikermarkt, darf nicht länger als vier Wochen dauern.
3) Es werden keine Familien mit Kindern bis zu 6 Jahren im Praktikermarkt untergebracht.
4) Generell werden Kleinstkinder nicht in Unterkünften ohne geschlossene Räume untergebracht.
5) Pro Unterkunft wird mindestens eine übertragbare Monatskarte für den ÖPNV bereit gestellt.
6) Es wird umgehend eine Ombudsfrau bzw. ein Ombudsmann und ein Beschwerdemanagement für die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte eingerichtet.
7) Alle Menschen auf der Flucht, die in der Hansestadt Lübeck Obhut finden, haben freie Wahl ihrer Verpflegung. Eine verpflichtende Abnahme von Verpflegung gibt es zukünftig nicht mehr.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlagen