Vorlage - VO/2015/03282
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Beschlussvorschlag
1. Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) Moisling wird zur einheitlichen Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling beschlossen und der weiteren Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ verbindlich zu Grunde gelegt.
2. Die aus dem IEK abgeleitete räumliche Abgrenzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling wird als Maßnahmengebiet gem. § 171e (3) BauGB beschlossen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
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| Die Programmumsetzung des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ wird seit Januar 2013 durch eine fachbereichsübergreifende Lenkungsgruppe begleitet und koordiniert. Stellvertretend für die Fachbereiche waren an der Aufstellung des IEK beteiligt: - 2.500.2 Wohnungsbauförderung - 4.041 Fachbereichsdienste/Jugendhilfeplanung - 1.160 Frauenbüro |
Ergebnis: |
| Zustimmend. |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen | X | Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
| Nein |
Begründung: |
| Eine zielgruppenspezifische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgte bereits im Rahmen der Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (siehe Begründung) |
Begründung
Gemäß den seit 01.01.2015 geltenden Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein ist ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) als fachübergreifende, koordinierte und ausgewogene städtebaulichen Planung zur Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme aufzustellen. Diese städtebauliche Planung ist Voraussetzung und Grundlage für die Förderung von Maßnahmen der Durchführung im Rahmen der weiterführenden Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“.
Inhaltlich folgt das IEK der Zielkonzeption und Maßnahmenausrichtung der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB, die von 2013 bis 2014 für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Moisling durchgeführt wurden. Der abschließende Bericht zu den vorbereitenden Untersuchungen wurde am 27.11.2014 von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschlossen und mündete in einen Antrag auf Städteförderungsmittel für die weiterführenden Programmjahre.
Das IEK ist in diesem Zusammenhang als Steuerungsinstrument für die zukünftige Stadtteilentwicklung zu begreifen (siehe § 171e (4) BauGB), welches ausführlich die Ziele der städtebaulichen Sanierung darstellt und konkrete Maßnahmen und Projekte benennt, die integriert zur Stabilisierung und Aufwertung des Stadtteils beitragen.
Der o.g. Antrag auf Städtebauförderungsmittel wurde vom Fördermittelgeber am 22.10.2015 mit einem Gesamtbetrag von 3.409.000 € Städtebauförderungsmittel für die Programmjahre 2016 bis 2019 beschieden. Der kommunale Eigenanteil beträgt insgesamt 971.000 €. Die zugewiesene Fördersumme liegt unter der beantragten Mittelzuweisung in Höhe von insgesamt 7.896.000 € – es ist jedoch vorgesehen, im Sinne des vorliegenden Bürgerschaftsbeschlusses vom 27.11.2014 Folgeförderanträge auf weitere Städtebauförderungsmittel zu stellen.
Grundlegend für die Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ im Maßnahmengebiet Moisling ist der o.g. Bürgerschaftsbeschluss vom 27.11.2014 (VO/2014/01940). Die haushalterische Ordnung der finanziellen Auswirkungen ist in diesem Zusammenhang bereits hergestellt.
Anlagen
Anlage 1 – Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) Soziale Stadt Moisling
Anlage 2 – Planteil IEK Soziale Stadt Moisling (nur in digitaler Form in ALLRIS)
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1 - IEK Soziale Stadt Moisling (14717 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2 - Planteil IEK (6514 KB) |