Vorlage - VO/2015/02988
|
Beschlussvorschlag
1. Ist der Bericht an die Bürgerschaft vorhanden, der in der Zusammenfassung des Datenschutzberichts vom März 2009 aufgeführt wird?
2. Ist der Bericht öffentlich und kann er den Bürgern und den Fraktionen zur Verfügung gestellt werden?
3. Wie sieht das Datenschutzkonzept für die Gesamtverwaltung aus, welche in dem Datenschutzbericht in Aussicht gestellt wurde?
4. Wurde an den personellen und sächlichen Ressourcen zur Aufgabenwahrnehmung des Datenschutzes nachgebessert?
5. Wurde an den Meldepflichten an die ULD nachgebessert und wenn ja, wie?
6. Welche Meldungen nach § 7 Abs. 3 LDSG sind an das ULD gerichtet worden?
7. Wie wird das Verfahren von Dokumentation, Test und Freigabe neuer Verfahren gehandhabt (gem. § 5 LDSG i. V. m. DSVO)?
8. Wie kommt der Bürgermeister zu der Ansicht, dass einem neuen Datenschutzbericht gegenüber dem Datenschutzbericht von 2009 nichts hinzuzufügen sei, wo doch in der Zusammenfassung einige Mängel aufgeführt werden, die im 2009er Datenschutzbericht als bis dato nicht behoben beschrieben werden?
9. Kann der Bericht des Landesrechnungshofs über die IT in den kreisfreien Städten von vor 2009 zu Protokoll gegeben werden oder Einsicht genommen werden?
Begründung
Anlagen
|