Vorlage - VO/2015/02971
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Beschlussvorschlag
Die Bürgermeister wird aufgefordert, für alle laufenden Erbpachtverträge jeweils spätestens 5 Jahre vor deren bestimmungsgemäßen Vertragsende die betroffenen Erbpächterinnen und Erbpächter anzuschreiben.
In den Anschreiben soll darauf hingewiesen werden, wann der Vertrag endet, welche Optionen bezüglich der Verlängerung des Vertrags, eines Ankaufs des Grundstücks und der Beendigung des Vertrags bestehen und von der Verwaltung angeboten werden. Hierbei ist auf die finanziellen Auswirkungen in Bezug auf das betroffene Grundstück konkret einzugehen.
Für betroffene Grundstücke, bei denen der Zeitpunkt der Vertragsbeendigung schon jetzt in weniger als 5 Jahre liegt, werden die Betroffenen spätestens bis zum 31. Dezember 2015 angeschrieben.
Der Bürgerschaft ist über die Umsetzung des Beschlusses in der Bürgerschaftssitzung im November 2015 zu berichten.
Der Bürgerschaft ist zudem spätestens bis zur Sitzung im September 2016 zu berichten, wie die Verwaltung mit allen bis 2025 auslaufenden Erbpachtverträgen grundsätzlich umgehen will, insbesondere ob und zu welchen Konditionen sie Vertragsverlängerungen anbieten will.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlagen