Vorlage - VO/2015/02869  

Betreff: Beitritt in das MRSAplus Netzwerk Lübeck e.V.
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.530 - Gesundheitsamt Bearbeiter/-in: Schultz, Dennis
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Kenntnisnahme
03.11.2015 
19. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018 unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2015 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperioda 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2015-10-02-Satzung FINAL
Beitritt MRSAplus Netzwerk_Finanzielle Auswirkungen-neu

Die Hansestadt Lübeck tritt dem neu gegründeten Verein „MRSAplus Netzwerk Lübeck“ bei

Beschlussvorschlag

Die Hansestadt Lübeck tritt dem neu gegründeten Verein „MRSAplus Netzwerk Lübeck“ bei.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.300 – Recht (keine rechtlichen Bedenken)

1.201 – Haushalt und Steuerung (Kenntnisnahme)

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung: Es geht lediglich um den Beitritt in ein Verein; eine Beteiligung ist somit entbehrlich.

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (Anlage 1)

 

Das MRSAplus Netzwerk Lübeck besteht seit 2009/2011 als Arbeitsgemeinschaft

Begründung

Das MRSAplus Netzwerk Lübeck besteht seit 2009/2011 als Arbeitsgemeinschaft. Die Arbeitsgemeinschaft hat jetzt beschlossen alternativ einen eingetragenen Verein zu gründen. Dies soll u.a. erleichtern einen Mitgliedsbeitrag zu erheben (EUR 30 Jahresbeitrag je Mitglied bei derzeit ca. 75 Mitgliedern) und mit diesen Mitteln Informationsmaterial, Vorträge und andere Kosten für fachliche Arbeit zu bezahlen. Auch soll die grundsätzliche Möglichkeit geschaffen werden, dass dem Netzwerk steuerbegünstigte Zuwendungen zukommen können.

Den Entwurf für eine Vereinssatzung finden Sie im Anhang. Beides ist in Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Neuling erstellt worden.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst hat die Aufgabe, entsprechende regionale Netzwerke zu koordinieren. Daher hat die Hansestadt Lübeck eine besondere Rolle in der Arbeitsgemeinschaft gehabt, die auch in dem zu gründenden Verein fortbestehen soll (z.B. §8 „Eine vom Gesundheitsamt der Stadt Lübeck entsandte Person ist ständiges Mitglied des Vorstandes.“).

 

Der Bereich Recht hat einen möglichen Beitritt juristisch geprüft und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass keine rechtlichen Bedenken bestehen, dem Verein beizutreten.

 

Der bisherigen Arbeit eine rechtliche Grundlage zu geben, verringere sogar das Haftungsrisiko der Stadt und entlastete sie von finanziellen Belastungen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Anlagen

Finanzielle Auswirkungen

Satzung des Vereins „MRSAplus Netzwerk Lübeck e.V.“

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2015-10-02-Satzung FINAL (59 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Beitritt MRSAplus Netzwerk_Finanzielle Auswirkungen-neu (52 KB)