Vorlage - VO/2015/02706  

Betreff: Anfrage des AM Thomas Rathcke zur geplanten Schaffung einer Erstaufnahmeeinrichtung im Bornkamp
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Völker, Astrid
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
19.05.2015 
30. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

1

Beschlussvorschlag

1. Hat die Verwaltung die Abgeordneten und Fraktionen vollumfänglich über die

Rechtsfolgen des LOI bzw. der Zustimmung der Bürgerschaft zum Standort

Bornkamp und die daraus resultierenden Verfahrensschritte informiert?

2. Der LOI besagt, dass“ alternative Liegenschaften und Standorte ausreichend geprüft

wurden und im Lichte aller für die Erstaufnahme von Flüchtlingen und die spätere

Nachnutzung relevanten Faktoren weniger geeignet sind“.

Wann, wo und von wem wurden die Standorte geprüft? Wo sind die Prüfungen und

Ergebnisse einsehbar bzw. wann werden Sie den Fraktionen vorgelegt?

3. Die beteiligten Bereiche Recht, soziale Sicherung, Wirtschaft und Liegenschaften

sowie Stadtplanung haben dem Beschluss des LOI und damit den

Prüfungsergebnissen zur Standortauswahl zugestimmt. Wann und von wem wurden

diese Prüfungen in den einzelnen Bereichen durchgeführt und wo sind diese

einsehbar? Wann werden diese Prüfungen und Ergebnisse den Fraktionen zur

Verfügung gestellt?

4. Welche Kriterien und welche Gewichtung der Kriterien waren bei der Bewertung zu

Grunde gelegt (Bewertungsmatrix)?

5. Auf welchen Vorplanungen basierte die Standortauswahl ?

6. Aus welchen Gründen kamen andere Standorte in Lübeck nicht in Frage?

7. Wie sehen die genauen Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein und des Bundes zu

den Anforderungen und Durchführungen einer Erstaufnahmeeinrichtung aus und

wo und wie ist dies gesetzlich geregelt?

8. Wo ist gesetzlich festgelegt, dass eine Erstaufnahme zwingend eine räumliche

Einheit haben muss und nicht z.B. aus einer zentralen Verwaltung mit Außenstellen

für Wohnen als eine verwaltungstechnische Einheit bestehen kann, wodurch sich

eine wesentlich größere Möglichkeit der Auswahl geeigneter Flächen und

Verteilung ergibt?

9. Wieso soll der LOI bzw. die Standort vorab durch die Bürgerschaft geschlossen

werden, wenn noch nicht alle Informationen vorgelegen und alle Fragen

abschließend beantwortet sind und die Bewohner und Gremien umfassend

informiert worden sind bzw. die Bürgerbefragung abschließen durchgeführt

wurden?

10. Wieso hat der LOI als reine Absichtserklärung schon eine konkrete

Rechtverbindlichkeit?

11. Gibt es eine gutachterliche Stellungnahme zur Gebietsverträglichkeit?

12. Ist eine Hochschulnähe auch an anderen Standorten in der Stadt nicht auch dadurch

gegeben, das die Studenten automatisch mit Ihrem Semesterbeitrag ein

Semesterticket für die öffentlichen Verkehrsmittel erhalten und durch die gute

Anbindung der Hochschulen auch weiter entferntere Standorte gleichberechtigt in

Frage kommen? In anderen Städten befinden sich die Studentenwohnungen auch

über das Stadtgebiet verteilt.

13. Welche Behörde führt das Verfahren?

14. Sind Bundeswehrstandorte, Liegenschaften im Außenbereich und Gewerbegebiete

gem§246 BauGB untersucht und berücksichtigt worden und wenn nein, aus

welchen Gründen nicht?

15. Für welchen Zeitraum ist der Standort für die Erstaufnahmeeinrichtung definitiv

geplant?

16. Welche Behörde ist für die Erteilung der Baugenehmigung zur Errichtung der

Erstaufnahmeeinrichtung Bornkamp zuständig?

17. Erfüllt der Standort Bornkamp mit nur einer Zu- und Ausfahrt alle notwendigen

sicherheitsrelevanten Voraussetzungen für eine Einrichtung dieser Größe und ist

berücksichtigt, dass es sich um den einzigen Fluchtweg des Wohngebietes handelt,

da der Bornkamp eine Sackgassenlage hat und die geplante Anlage am Eingang des

Wohngebietes geplant ist?

18. Gibt es Absprachen mit dem Land über die Art des Verfahrens (§ 31 bzw. § 37

BauGB).

19. Sind die Abgeordneten und Fraktionen über den Inhalt des LOI bzw. die Zustimmung

der Bürgerschaft zum Standort und die Bedeutung und Tragweite der daraus

resultierenden Verfahrensschritte informiert und über die Folgen Ihrer Zustimmung

ausreichend aufgeklärt?

20. Ist untersucht worden, ob die Einrichtung auch auf dem Gelände der Bundespolizei

untergebracht werden kann?

21 Warum sind im LOI die Interessen der Kinder u. Jugendlichen gem. § 47 fGO nicht untersucht und berücksichtigt worden? (Kreuz ist auf "nein" gesetzt)
22 Ist das zusätzliche Verkehrsaufkommen über die einzige Zuwegung / Brücke untersucht worden? (Zulieferer der Einrichtung, Personal, Handwerker, Shuttle-Busse, u.v.a. Einsatzkräfte, Polizei, Feuerwehr, etc.)
23 Der Sportplatz ist gleichzeitig als Sammelstelle für Katastrophenfall (auch f. Bahnreisende) vorgesehen gewesen - ist dieser Aspekt geprüft worden?
24 Wenn die Dringlichkeit von Unterkünften seit 24.02.2014 (Schreiben liegt vor) den Kommunen bekannt ist, dass und wie / in welcher Gesamtgrößenordnung gebaut werden muss, warum wird jetzt Dringlichkeit als Argument aufgeführt?
25 Ist eine Erstaufnahme nicht eher eine Beherbergungsunterkunft als Wohnunterkunft?
26 Nachnutzung als Studentenwohnheim:
26a Sind die baulich anderen/zusätzlichen Vorgaben berücksichtigt worden? (Starkstrom in jede Wohneinheit / separate Toiletten)
26b Ist der zusätzliche Bedarf an 600 Zimmern geprüft worden und ist die zusätzliche Stundentenzahl bzgl. Lehrbetrieb durch FH und Uni aufnehmbar?

 

 


Begründung

 

 

 


Anlagen