1. Hat die Verwaltung die Abgeordneten und Fraktionen vollumfänglich über die
Rechtsfolgen des LOI bzw. der Zustimmung der Bürgerschaft zum Standort
Bornkamp und die daraus resultierenden Verfahrensschritte informiert?
2. Der LOI besagt, dass“ alternative Liegenschaften und Standorte ausreichend geprüft
wurden und im Lichte aller für die Erstaufnahme von Flüchtlingen und die spätere
Nachnutzung relevanten Faktoren weniger geeignet sind“.
Wann, wo und von wem wurden die Standorte geprüft? Wo sind die Prüfungen und
Ergebnisse einsehbar bzw. wann werden Sie den Fraktionen vorgelegt?
3. Die beteiligten Bereiche Recht, soziale Sicherung, Wirtschaft und Liegenschaften
sowie Stadtplanung haben dem Beschluss des LOI und damit den
Prüfungsergebnissen zur Standortauswahl zugestimmt. Wann und von wem wurden
diese Prüfungen in den einzelnen Bereichen durchgeführt und wo sind diese
einsehbar? Wann werden diese Prüfungen und Ergebnisse den Fraktionen zur
Verfügung gestellt?
4. Welche Kriterien und welche Gewichtung der Kriterien waren bei der Bewertung zu
Grunde gelegt (Bewertungsmatrix)?
5. Auf welchen Vorplanungen basierte die Standortauswahl ?
6. Aus welchen Gründen kamen andere Standorte in Lübeck nicht in Frage?
7. Wie sehen die genauen Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein und des Bundes zu
den Anforderungen und Durchführungen einer Erstaufnahmeeinrichtung aus und
wo und wie ist dies gesetzlich geregelt?
8. Wo ist gesetzlich festgelegt, dass eine Erstaufnahme zwingend eine räumliche
Einheit haben muss und nicht z.B. aus einer zentralen Verwaltung mit Außenstellen
für Wohnen als eine verwaltungstechnische Einheit bestehen kann, wodurch sich
eine wesentlich größere Möglichkeit der Auswahl geeigneter Flächen und
Verteilung ergibt?
9. Wieso soll der LOI bzw. die Standort vorab durch die Bürgerschaft geschlossen
werden, wenn noch nicht alle Informationen vorgelegen und alle Fragen
abschließend beantwortet sind und die Bewohner und Gremien umfassend
informiert worden sind bzw. die Bürgerbefragung abschließen durchgeführt
wurden?
10. Wieso hat der LOI als reine Absichtserklärung schon eine konkrete
Rechtverbindlichkeit?
11. Gibt es eine gutachterliche Stellungnahme zur Gebietsverträglichkeit?
12. Ist eine Hochschulnähe auch an anderen Standorten in der Stadt nicht auch dadurch
gegeben, das die Studenten automatisch mit Ihrem Semesterbeitrag ein
Semesterticket für die öffentlichen Verkehrsmittel erhalten und durch die gute
Anbindung der Hochschulen auch weiter entferntere Standorte gleichberechtigt in
Frage kommen? In anderen Städten befinden sich die Studentenwohnungen auch
über das Stadtgebiet verteilt.
13. Welche Behörde führt das Verfahren?
14. Sind Bundeswehrstandorte, Liegenschaften im Außenbereich und Gewerbegebiete
gem§246 BauGB untersucht und berücksichtigt worden und wenn nein, aus
welchen Gründen nicht?
15. Für welchen Zeitraum ist der Standort für die Erstaufnahmeeinrichtung definitiv
geplant?
16. Welche Behörde ist für die Erteilung der Baugenehmigung zur Errichtung der
Erstaufnahmeeinrichtung Bornkamp zuständig?
17. Erfüllt der Standort Bornkamp mit nur einer Zu- und Ausfahrt alle notwendigen
sicherheitsrelevanten Voraussetzungen für eine Einrichtung dieser Größe und ist
berücksichtigt, dass es sich um den einzigen Fluchtweg des Wohngebietes handelt,
da der Bornkamp eine Sackgassenlage hat und die geplante Anlage am Eingang des
Wohngebietes geplant ist?
18. Gibt es Absprachen mit dem Land über die Art des Verfahrens (§ 31 bzw. § 37
BauGB).
19. Sind die Abgeordneten und Fraktionen über den Inhalt des LOI bzw. die Zustimmung
der Bürgerschaft zum Standort und die Bedeutung und Tragweite der daraus
resultierenden Verfahrensschritte informiert und über die Folgen Ihrer Zustimmung
ausreichend aufgeklärt?
20. Ist untersucht worden, ob die Einrichtung auch auf dem Gelände der Bundespolizei
untergebracht werden kann?
21 Warum sind im LOI die Interessen der Kinder u. Jugendlichen gem. § 47 fGO nicht untersucht und berücksichtigt worden? (Kreuz ist auf "nein" gesetzt)
22 Ist das zusätzliche Verkehrsaufkommen über die einzige Zuwegung / Brücke untersucht worden? (Zulieferer der Einrichtung, Personal, Handwerker, Shuttle-Busse, u.v.a. Einsatzkräfte, Polizei, Feuerwehr, etc.)
23 Der Sportplatz ist gleichzeitig als Sammelstelle für Katastrophenfall (auch f. Bahnreisende) vorgesehen gewesen - ist dieser Aspekt geprüft worden?
24 Wenn die Dringlichkeit von Unterkünften seit 24.02.2014 (Schreiben liegt vor) den Kommunen bekannt ist, dass und wie / in welcher Gesamtgrößenordnung gebaut werden muss, warum wird jetzt Dringlichkeit als Argument aufgeführt?
25 Ist eine Erstaufnahme nicht eher eine Beherbergungsunterkunft als Wohnunterkunft?
26 Nachnutzung als Studentenwohnheim:
26a Sind die baulich anderen/zusätzlichen Vorgaben berücksichtigt worden? (Starkstrom in jede Wohneinheit / separate Toiletten)
26b Ist der zusätzliche Bedarf an 600 Zimmern geprüft worden und ist die zusätzliche Stundentenzahl bzgl. Lehrbetrieb durch FH und Uni aufnehmbar?