Vorlage - VO/2015/02589
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Beschlussvorschlag
1. Märkte und die globale Wirtschaft brauchen Regeln.
2. Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten bieten nur dann
die Grundlage zu wirtschaftlichem Erfolg und zu fairem, nachhaltigem Wirtschaften, wenn die
Rahmenbedingungen klar benannt, transparent verhandelt und eingehalten werden.
Verhandlungsmandate sowie Vertragstexte sind ab dem Entwurfsstadium der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen.
3. In die öffentliche Daseinsvorsorge darf durch Regelung in Handelsabkommen nicht
eingegriffen werden. Die nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften haben
insbesondere bei der Freien Wohlfahrtspflege Gestaltungsspielraum, der nicht eingeschränkt
werden darf. Das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und Strukturen der öffentlichen
Daseinsvorsorge darf nicht eingeschränkt werden. Rekommunalisierungen müssen möglich
bleiben.
4. Arbeitnehmerrechte wie Mitbestimmungsrechte sowie Betriebsverfassungsrecht und
Tarifautonomie dürfen nicht beschnitten werden! (gestrichen: „..sondern müssen…)
5. Verbraucherschutz-, Sozial-, Datenschutz- und Umweltschutzstandards dürfen nicht
abgesenkt werden. Ziel muss vielmehr sein, die jeweils höheren Standards der
Vertragspartner einzuführen, diese abzusichern und technische, ökologische und soziale
Entwicklungen zukünftig auch mit neuen Rechtssetzungen demokratisch gestalten zu
können.
6. Die Deregulierung der Märkte muss gestoppt werden, um gemeinwohlorientierte Aufgaben
nicht weiter auszuhöhlen. Die gesellschaftliche Übereinkunft zur öffentlichen Finanzierung
von Bildung, Kultur und auch öffentlich-rechtlichen Medien trägt wesentlich zur Sicherung
von Zugang und Vielfalt in Bildung und Kultur bei. Dazu gehören der Schutz der Urheber und
auch die öffentliche direkte und indirekte Förderung von Bildungs- und Kultureinrichtungen.
7. Es musst sichergestellt werden, dass Vereinbarungen bezüglich einer „regulatorischen
Kooperation“ im Rahmen von Handelsabkommen nicht den Handlungsspielraum der
nationalen Parlamente bei der Setzung von Rechtsnormen einschränken.
Freihandelsabkommen sind unter den Zustimmungsvorbehalt des Europäischen Parlaments
sowie der europäischen Mitgliedsstaaten und der regionalen Parlamente zu stellen. Die
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck bittet die Landesregierung, hierauf im Bundesrat
hinzuwirken.
8. Sogenannte Investitionsschutzvorschriften wie Investor-Staat-Schiedsverfahren sind in
Abkommen mit Drittstaaten nicht akzeptabel. Jegliche Form einer Sondergerichtsbarkeit ist
abzulehnen. Die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind in
Handelsverträgen besser zu berücksichtigen.
9. Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck fordert den Bürgermeister als Vertreter beim
Städtetag auf, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass diese bei den
Abstimmungen zu TTIP und CETA den Abkommen nicht zuzustimmen, wenn sie den oben
genannten Anforderungen nicht vollständig entspricht.
Begründung
Anlagen