Vorlage - VO/2015/02578
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Beschlussvorschlag
Es wird beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt, als Gesellschaftervertreter der Hansestadt Lübeck in der Gesellschafterversammlung der SWL
- für die unverzügliche Abberufung folgender Personen aus dem Aufsichtsrat der SWL zu stimmen:
- Dr. Valerie Wilms
- Andreas Zander
- Kerstin Metzner
- Harald Quirder
- für den Zeitraum ab dem Folgetag folgende Personen für eine Wahl in den Aufsichtsrat der SWL vorzuschlagen und für ihre Wahl in die Restamtszeit zu stimmen:
e. Dr. Valerie Wilms, Hörnstraße 4, 22880 Wedel
f. Andreas Zander, Sedanstraße 9, 23554 Lübeck
g. Ingrid Schatz, Paul-Behncke-Straße. 32, 23566 Lübeck
h. Kerstin Metzner, Elly-Linden-Straße 10, 23564 Lübeck
- die unter g. und h. genannten Personen nach ihrem Ausscheiden durch Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2014 für eine volle Amtszeit erneut zu wählen.
- in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Lübeck Holding GmbH (SWLH) die Geschäftsführung der SWLH anzuweisen, als Gesellschaftervertreter der SWLH in der Gesellschafterversammlung der SWL wie in den Beschlusspunkten 1-3 beschrieben zu stimmen.
Begründung
Die Bürgerschaft hat mit ihren Beschlüssen vom 27.11.2014 (VO/2014/02139) und vom 26.02.2015 (VO/2015/02379) die Absicht bekundet, die Aufsichtsräte neu zu besetzen.
Die neuen Mitglieder werden gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der SWLH in die Restdauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds gewählt. Die Restamtszeiten der unter e. und f. benannten Personen enden mit der Entlastung des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2015. Die Restamtszeiten der unter g.-h. gewählten Personen enden regulär mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung über den Jahresabschluss 2014. Dieser Beschluss ist für Anfang Juni 2015 vorgesehen. Es wird deshalb vorgeschlagen, den Bürgermeister schon jetzt zu beauftragen, die Personen unter g. und h. nach ihrem Ausscheiden im Juni 2015 erneut in den Aufsichtsrat zu wählen. Die volle Amtszeit endet dann voraussichtlich mit der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2018 entscheidet.
Gemäß § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Netz Lübeck GmbH ist der Aufsichtsrat der Netz Lübeck GmbH personenidentisch zum Aufsichtsrat der SWL zu besetzen.
Dementsprechend werden die o.g. Personen auch aus dem Aufsichtsrat der Netz Lübeck GmbH abberufen bzw. in diesen gewählt werden.
Anlagen