Vorlage - VO/2015/02576
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft hat am 27.11.2014 die 9. Änderung der Entgeltordnung vom 28.02.05 in der Fassung des 8. Nachtrags vom 14.10.2013 (Kindergartenjahr 2015/2016) beschlossen. Hierzu folgende Fragen:
Gem. § 18 Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen
(Kindertagesstättengesetz - KiTaG) wirkt bei der Festsetzung der Elternbeiträge der Beirat der Kindertageseinrichtungen mit.
- Wie und in welchem Umfang hat eine Mitwirkung des Beirates bei der Erstellung der Vorlage stattgefunden?
- Weshalb ist die Mitwirkung uns ggf. Stellungnahme des Beirates nicht der Entscheidungsvorlage beigefügt worden?
Wenn keine Mitwirkung des Beirates stattgefunden hat:
- Mit welchen Auswirkungen rechnet die Hansestadt Lübeck für die Rechtskraft der Entgeltsatzung?
- Ist der Hansestadt Lübeck die Stellungnahme des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vom 22.09.2014 bekannt, in der die Einschätzung vertreten wird, dass eine Entgeltordnung, an der der Beirat nicht mitgewirkt hat, nichtig ist? (dieser Anfrage beigefügt)
Kontrolle der freien Träger:
- Kontrolliert die Hansestadt Lübeck die Freien Träger, in wieweit die Bestimmungen des KitaG § 17 Elternvertretung und § 18 Beirat durch die Träger eingehalten werden?
- Wenn ja, mit welchem Ergebnis
- Wenn nein, weshalb nicht
Begründung
Anlagen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | 140922_Sozialministerium SH_Erläuterung zu § 18 KiTaG SH_Aufgaben des Be (36 KB) |