Vorlage - VO/2015/02576  

Betreff: Anfrage Jan Lindenau: Änderung der Entgeltordnung städtischer Kindertagesstätten
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Anhörung
24.03.2015 
27. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
21.04.2015 
28. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
140922_Sozialministerium SH_Erläuterung zu § 18 KiTaG SH_Aufgaben des Be

Die Bürgerschaft hat am 27

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft hat am 27.11.2014 die 9. Änderung der Entgeltordnung vom 28.02.05 in der Fassung des 8. Nachtrags vom 14.10.2013 (Kindergartenjahr 2015/2016) beschlossen. Hierzu folgende Fragen:

 

Gem. § 18 Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen
(Kindertagesstättengesetz - KiTaG) wirkt bei der Festsetzung der Elternbeiträge der Beirat der Kindertageseinrichtungen mit.

 

  1. Wie und in welchem Umfang hat eine Mitwirkung des Beirates bei der Erstellung der Vorlage stattgefunden?
  2. Weshalb ist die Mitwirkung uns ggf. Stellungnahme des Beirates nicht der Entscheidungsvorlage beigefügt worden?

 

Wenn keine Mitwirkung des Beirates stattgefunden hat:

 

  1. Mit welchen Auswirkungen rechnet die Hansestadt Lübeck für die Rechtskraft der Entgeltsatzung?
  2. Ist der Hansestadt Lübeck die Stellungnahme des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vom 22.09.2014 bekannt, in der die Einschätzung vertreten wird, dass eine Entgeltordnung, an der der Beirat nicht mitgewirkt hat, nichtig ist? (dieser Anfrage beigefügt)

 

Kontrolle der freien Träger:

 

  1. Kontrolliert die Hansestadt Lübeck die Freien Träger, in wieweit die Bestimmungen des KitaG § 17 Elternvertretung  und § 18 Beirat durch die Träger eingehalten werden?
  2. Wenn ja, mit welchem Ergebnis
  3. Wenn nein, weshalb nicht

 


Begründung

 

 


Anlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 140922_Sozialministerium SH_Erläuterung zu § 18 KiTaG SH_Aufgaben des Be (36 KB)