Vorlage - VO/2015/02550  

Betreff: Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorlage "Zukunftsorientierte Stadtentwicklung: "Lübeck 2030" (VO/2014/01797)
Status:öffentlich  
Federführend:3.031 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Schneider-Wendt, Maik
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.03.2015 
14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Sachverhalt

An die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck

Begründung

An die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck

Bürgerschaftssitzung am 26.03.2015

 

Sehr geehrte Damen und Herren,


der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung hat in seiner 16. Sitzung am 17.03.2015 in der Wahlperiode 2013 – 2018 bei 9 - Jastimmen, 5 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen mehrheitlich beschlossen, Ihnen zur Vorlage „Zukunftsorientierte Stadtentwicklung: "Lübeck 2030" (VO/2014/01797) die folgende Empfehlung auszusprechen:

 

„Im Beschlussvorschlag wird:

 

der Absatz 1.b. ersetzt durch:

  

Im Geschosswohnungsbau sind vorzugsweise Flächen für den geförderten Wohnungsbau zu entwickeln.

 

ein Absatz 1.d. eingefügt:

 

Angesichts des Umstands, dass bereits heute knapp 40 % des Lübecker Stadtgebiets als Natur- und Landschaftsschutzgebiete unterschiedlicher Qualität ausgewiesen sind, wird derzeit keine Notwendigkeit für zusätzliche Schutzgebiete gesehen. Neue naturschutzrechtlich geschützte Gebiete (Freiräume) sind nur noch dann auszuweisen, wenn hierfür an anderer Stelle geringwertigere Schutzgebiete und Freiflächen aufgehoben und als Kompensationsflächen für Wohnen und Gewerbe freigegeben werden.

 


nach 2. eingefügt:

 

3.              Die durch die Bürgerschaftsbeschlüsse VO/2015/02327 und VO/2015/02373
              beauftragten B-Pläne sind umzusetzen. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird zweijährlich               fortgeschrieben.

 

4.              In Suchräumen im Bereich von Kleingärten dürfen Maßnahmen nur dann entwickelt               werden, wenn über deren Umfang und den dazugehörigen zeitlichen Planungshorizont               mit den jeweiligen Kleingartenvereinen Einvernehmen erzielt wurde.

 

In der Begründung wird auf Seite 3 im 7. Absatz „Die Konfliktflächen W 11 (Vorwerker Friedhof), W 20 (Teutendorfer Siedlung) und“ gestrichen und durch „Die Konfliktfläche“ ersetzt.

 

In Anlage 3 werden die Gebiete:

 

W 9 „Erweiterung Hagenkoppel“,

W 20 „Neue Teutendorfer Siedlung (westlicher Teil)“,

W 21 „Howingsbrook“,

G 3 „Verkehrsübungsplatz“,

G 14 „Erweiterung Roggenhorst“

nach Kategorie 1 gehoben.

 

G 6 „Schanzenberg“ wird nach Kategorie 2 gehoben.

 

G 10 „Moisling“ ist im Suchraum für Wohn- und Gewerbegebiete in Teilbereichen vorzusehen.

 

Das ehemalige Travag Gelände in der Schlutuper Straße als W 22 „Travag Gelände“ in die Kategorie 1 aufgenommen.

 

Wird die Kategorie 3 – Wohnbauflächen gestrichen.

 

Wird die Kategorie 3 – Gewerbeflächen gestrichen.“

 

 

gez. Silke Mählenhoff

(Ausschussvorsitzende)

 

gefertigt

 

 

Maik Schneider

(Geschäftsführung Ausschuss)