Vorlage - VO/2015/02535
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Beschlussvorschlag
Zur Bürgerschaftssitzung am 26. März 2015 und der Beratung zum Konzept Lübeck 2030 wurde durch die Verwaltung eine Übersicht über die eingereichten Anträge und Anmerkungen seitens der Politik zusammengestellt und jeweils mit einer Stellungnahme versehen.
Begründung
Die Übersicht ist der Anlage 1 zu entnehmen. Sie stellt neben den Anträgen und Anmerkungen der Politik die rein fachliche Einschätzung der Verwaltung zu den Anträgen dar.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die eingebrachten Anträge das Konzept Lübeck 2030 erheblich verändern. Es werden zahlreiche Suchräume in die 1. und 2. Kategorie „hochgestuft“ – zu Lasten der Freiraumentwicklung. Diese stellt aus Sicht der Verwaltung jedoch einen wesentlichen Eckpfeiler der Stadtentwicklung zur Erhöhung der Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner dar und muss bei einer Fortschreibung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Kategorie 3 beizubehalten.
Gerade vor dem Hintergrund der eingereichten Änderungsanträge ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, den Flächennutzungsplan fortzuschreiben (Beschlusspunkt 2). Die Flächen, die nachträglich in die 1. Kategorie aufgenommen werden sollen, sind z.T. sehr konfliktbehaftet. Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes können diese auf ihre Realisierbarkeit abschließend geprüft werden.
Für das weitere Verfahren wird die Verwaltung u.a. beauftragt, geeignete Flächen für den Sozialen Wohnungsbau zu identifizieren, die drei zu beschließenden Konzepte regelmäßig fortzuschreiben und einen Dialog mit den Kleingartenvereinen zu führen, in dem Einvernehmen zu den baulichen Entwicklungspotenzialen der Kleingartenflächen erzielt wird. Die Bearbeitung dieser Aufträge nach Beschluss des Konzeptes wird durch die Verwaltung sichergestellt und hat bereits begonnen.
Zur Einführung einer Quotenregelung für Sozialen Wohnungsbau bei Neubauvorhaben wird eine entsprechende Vorlage seitens der Verwaltung erarbeitet, sobald der politische Auftrag eingeht. In Bezug auf die Fortschreibung der Konzepte ist geplant, einen regelmäßigen Wohnungsmarktbericht als Fortschreibung des Wohnungsmarktkonzeptes herauszugeben, der die wesentlichen nachfrageseitigen Kennzahlen darstellt und diese mit dem bestehenden Flächenangebot (als Fortschreibung von Lübeck 2030) verschneidet. Der Dialog mit den Kleingartenvereinen wurde bereits im Januar 2015 begonnen und wird mit Beschluss von Lübeck 2030 fortgeführt.
Anlagen
Anlage 1: Lübeck 2030_Anträge und Stellungnahmen
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Anlagen: | |||||
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1 | öffentlich | Lübeck 2030_Anträge und Stellungnahmen (75 KB) |
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