Vorlage - VO/2015/02486
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft möge beschließen:
- Die in 2015 auslaufenden Budgetverträge mit Freien Trägern im Bereich von Jugendhilfe, Schule, Sport werden erneut für einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossen.
- Die im Haushaltsjahr 2015 geltende Budgetsumme wird nicht erhöht. Bezüglich der Personalkosten wird es eine Budgetanpassungsklausel geben, die die Freien Träger in die Lage versetzt, die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst mitzugehen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, unverzüglich Planungssicherheit für die Träger herzustellen und ihnen konkrete Vertragsangebote unter Berücksichtigung dieser Eckpunkte zu unterbreiten.
- Mit der Abstimmung der Zielvereinbarungen kann umgehend begonnen werden; dabei wird auf die vorhandenen Zielvereinbarungen zurückgegriffen. Sie sollen in enger Zusammenarbeit mit den Freien Trägern weiter konkretisiert und, möglichst mit Kennzahlen versehen werden.
Begründung
Die derzeit geltenden Budgetvereinbarungen des FB 4 mit den Freien Trägern enden am 31.07.2015 ( Bereich Kindertagesstätten ) bzw. am 31.12.2015. Die bisherige Laufzeit beträgt fünf Jahre.
Die Verträge enthalten derzeit eine Anpassungsklausel sowohl für Personal- als auch für Sachkosten. Die Anpassung der Personalkosten erfolgt dabei deutlich unterhalb der Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst: ab einem Schwellenwert von 5 % wird das Budget für jeweils einen oberhalb des Schwellenwertes liegenden Prozentpunkt um 0,7 Prozentpunkte angepasst.
Den Freien Trägern wurde von Seiten der Verwaltung ( FB 2 und 4 ) in einem Sondierungsgespräch im November vergangenen Jahres mitgeteilt, man habe die Absicht, erneut Budgetverträge für einen Zeitraum von fünf Jahren abzuschließen. Weitere, bereits vereinbarte Gesprächstermine wurden abgesagt mit der Begründung, es gäbe noch verwaltungsinternen Abstimmungsbedarf.
Zwischenzeitlich erfolgte gegenüber der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände die Mitteilung, dass beabsichtigt sei, die bestehenden Budgetverträge mit den jetzt geltenden Anpassungsklauseln um zwei Jahre zu verlängern.
Weiterhin wurde der Arbeitsgemeinschaft mitgeteilt, es gebe keine oder keine ausreichend konkreten Zielvereinbarungen. Hieran solle in den Jahren 2016/ 17 gearbeitet werden.
Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände kann das zuletzt genannte Vorhaben bereits in den kommenden Monaten begonnen und weitgehend abgeschlossen werden, da Zielvereinbarungen und jährliche Berichte dazu grundsätzlich Bestandteil jedes aktuellen Budgetvertrages sind.
Die Annahme, die Freien Träger könnten bei unveränderter Fortsetzung der jetzigen Budgetvereinbarungen die notwendigen Leistungen in Qualität und Umfang entsprechend weiter erbringen, ist unrealistisch.
Die Verbände führen hierzu an, dass in der laufenden Budgetfrist (2011 – 2015) bereits ein Auseinandergehen von Tarifsteigerungen 14-15% einerseits und Budgetanpassung (6,9%) andererseits zu erheblichen Einsparungen gezwungen hat.
Anlagen