Vorlage - VO/2015/02401
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Beschlussvorschlag
Die als Anlage I beigefügte 2. Änderung der Entgeltordnung für den Wohnmobilparkplatz des Kurbetriebs Travemünde wird beschlosse
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung - keine Bedenken 1.300 Recht - keine rechtlichen Bedenken |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Kinder und Jugendliche sind nicht betroffen |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Voraussichtliche jährliche Mehreinnahme Euro 10.000
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Begründung
Der Kurbetrieb Travemünde betreibt seit dem Jahr 2005 den Wohnmobilparkplatz auf dem Kowitzberg in Travemünde. Die Entgelte sind seit dem Jahr 2012 nicht erhöht worden.
Ein durchgeführtes Benchmarking hat gezeigt, dass der Kurbetrieb mit seinen Entgelten im unteren bis mittleren Bereich der Entgelte anderer Ostseebäder rangiert (eine vergleichende Gegenüberstellung ist als Anlage III beigefügt). Vor dem Hintergrund ständig steigender Nachfrage nach Parkplätzen auf dem Wohnmobilparkplatz Kowitzberg und unter Berücksichtigung der schwierigen finanziellen Situation sowohl des Kurbetriebs als auch der Hansestadt Lübeck wird vorgeschlagen, die Entgelte sowohl in der Haupt- als auch in der Nebensaison um jeweils Euro 1,-- zu erhöhen. Eine weitergehende Erhöhung (+14 % bzw. + 9%) ist zurzeit aus Wettbewerbsgründen nicht möglich. Die Höhe der Entgelte unterliegt aber einer jährlichen Überprüfung. Im Einzelnen erhöhen sich die Entgelte wie folgt:
In der Zeit vom Euro (aktuell) Euro (neu)
01.01. bis 14.05. und 7,-- 8,--
15.09. bis 31.12. des Jahres
15.05. bis 14.09. des Jahres 11,-- 12,--
Anmerkung: Die Entgelte enthalten die Kurabgabe für die 1. Person (Euro 2,80 in der Hauptsaison und Euro 1,40 in der Nebensaison)
Zur Steigerung der Abgabenehrlichkeit wird die Entgeltordnung um eine Regelung über die Zahlung eines erhöhten Parkentgeltes ergänzt. Dieses soll von Personen erhoben werden, die den Wohnmobilparkplatz nutzen, ohne einen Parkschein gelöst zu haben. Zurzeit besteht kein Anreiz, einen Parkschein zu lösen, da das bei einer Kontrolle nachzuentrichtende Entgelt dem regulären Parkentgelt entspricht. Im Kalenderjahr 2013 hat der Kurbetrieb im Rahmen seiner Kontrollen 242 parkende Fahrzeuge ohne Parkschein festgestellt. Neben der Steigerung der Abgabenehrlichkeit trägt das erhöhte Parkentgelt zur Deckung der dem Kurbetrieb durch die Kontrollen entstehenden Kosten bei (Personalkosten, Fahrzeugkosten, Versicherung etc.).
Anlagen
I 2. Änderung der Entgeltordnung für den Wohnmobilparkplatz des Kurbetriebs Travemünde
II Kalkulation
III Vergleichende Gegenüberstellung mit Entgelten anderer Orte
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | 2. Änderung der Entgeltordnung (189 KB) | ||
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2 | öffentlich | Kalkulation per 31.12.2013 (99 KB) | ||
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3 | öffentlich | Vergleichende Gegenüberstellung Entgelte (100 KB) |