Vorlage - VO/2014/01876  

Betreff: Antrag vom Ausschussmitglied Katja Mentz - Inobhutnahme und Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung
04.09.2014 
9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Bereich Jugendhilfe möge unter Beteiligung der beteiligten Träger (AWO und Vorwerker Diakonie) zum nächsten Jugendhilfeausschuss ein Konzept entwickeln und vorstellen, wie die Aufnahme der stark gestiegenen Anzahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtl

Beschlussvorschlag

Der Bereich Jugendhilfe möge unter Beteiligung der beteiligten Träger (AWO und Vorwerker Diakonie) zum nächsten Jugendhilfeausschuss ein Konzept entwickeln und vorstellen, wie die Aufnahme der stark gestiegenen Anzahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in naher Zukunft erfolgen soll.

Der Erfahrungsaustausch mit dem in Ostholstein zuständigen Träger Deutscher Kinderschutzbund e.V., KV Ostholstein kann hierbei nützlich sein.

 

Das Konzept möge berücksichtigen,

- dass entsprechend dem Zuwachs angemessene Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.

- dass die Jugendlichen möglichst vor Ankunft in der Inobhutnahmeeinrichtung ärztlich untersucht werden.

- dass bei Aufnahme in der Inobhutnahmeeinrichtung eine Grundversorgung sichergestellt wird, die neben Essen und Hygieneartikeln auch jahreszeitlich entsprechende Wechselbekleidung beinhaltet. (In Ostholstein erhalten die Jugendlichen bei Ankunft einen Trainingsanzug, ein T-Shirt und dreimal Unterwäsche.)

- dass ein Dolmetscher für die jeweilige Herkunftssprache der Jugendlichen spätestens einen Tag nach Einzug in die Inobhutnahmeeinrichtung für ein Aufnahme- und Kennlerngespräch zur Verfügung steht.

- dass die Beschulung bzw. Vorbereitung auf Schulunterricht innerhalb der ersten Wochen, spätestens nach Klärung des Aufenthalts erfolgt. In Ostholstein dient das Projekt lern-reich zur Vorbereitung auf die Teilnahme an DAZ-Kursen bzw. auf die Regelschule.

- dass nach Klärung des Aufenthalts und Amtsvormundschaftsübernahme für jeden jugendlichen Flüchtling eine Versichertenkarte bei der AOK durch das Lübecker Jugendamt beantragt wird. (In Lübeck muss für jeden Arztbesuch ein  Krankenscheinantrag gestellt und bearbeitet werden. In Ostholstein erhalten Jugendliche nach Klärung des Aufenthalts - in der Regel nach spätestens vier Wochen - und Verbleib im Kreis eine Versichertenkarte der AOK.)

- dass weitere Integrationsmaßnahmen auch unter Einbeziehung von EhrenamtlerInnen, wie z.B. Sprachlotsen zeitnah erfolgen.

 

Es möge berichtet werden, wie es gelingen kann, geeignete Lübeckerinnen und Lübecker für die Übernahme der Einzelvormundschaft für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling zu gewinnen, zu qualifizieren und zu begleiten (analog der Suche nach Pflegefamilien). Eine Zusammenarbeit mit dem Vormundschaftsverein Lifeline ist anzustreben. Diese bieten Unterstützung an.

Es möge berichtet werden, wie die JugendamtsmitarbeiterInnen unterstützt und speziell geschult werden, wenn sie die Amtsvormundschaft für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling übernehmen.

Die Zahl der Flüchtlinge, die nach Lübeck kommen, ist stark ansteigend

Begründung

Die Zahl der Flüchtlinge, die nach Lübeck kommen, ist stark ansteigend. Ebenso gelangen immer mehr Flüchtlinge unter 18 Jahren unbegleitet nach Lübeck und werden hier in Obhut genommen. Die bisherigen Inobhutnahmekapazitäten sind nicht ausreichend und müssen dringend verbessert und dem Bedarf angepasst werden. Hierfür braucht es ein umfassendes Konzept, das den besonderen Bedürfnissen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge gerecht wird.

Weitere Begründung erfolgt mündlich,
Mit freundlichen Grüßen
Katja Mentz


Anlagen