Vorlage - VO/2014/01832
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Beschlussvorschlag
Im Namen der GRÜNEN-Fraktion stellen wir folgende Fragen an den Bürgermeister sowie an den Bürgermeister als Gesellschaftervertreter der KWL GmbH (Koordinierungsbüro Wirtschaft in Lübeck) mit der Bitte, diese von der KWL-Geschäftsführung beantworten zu lassen:
1.) Bestehen folgende baulichen Mängel an den Hafenschuppen?
- Schuppen A
Südlicher Teil: Leckagen im Dach, besonders an der südlichen Stützenreihe, teilweise weißer Pilzbefall.
Mittlerer Teil: Dachfläche, Westhälfte : Die Dachschalung ist etwa zu zwei Dritteln durchfeuchtet (Leckagen). Ca. 200 qm sind einsturzgefährdet, bei jedem Sturm werde Teile der Dachdeckung abgerissen.
Ständerwerk, Westseite: Mindestens 4 Ständer nicht mehr standsicher. Zwei Ständer morsch und verformt.
Fußböden Westseite: Holzbohlen durchnässt und auf ca. 50 qm vermodert.
Ostseite: Im Bereich des Warenlagers regnet es durch. Vordach durch Sturmschaden war abgerissen und entfernt und wurden teilweise durch die Mieterin ersetzt.
- Schuppen D
Das Magazin der Jugendbauhütte bzw. der Lisa von Lübeck hat eine größere schwere Leckage im Dach.
Die Deckenverkleidung (Gipsplatten und Mineralwolle) fällt herab.
Werkzeug und anderes Material sind durchnässt, große Pfützen stehen - auch aktuell nach mehrwöchiger sommerlicher Trockenheit.
Zweite Halle:
Pfützenbildung am Boden, evtl. aufgrund von Regenwasser oder aufgrund einer anderen Ursache.
- Schuppen F
Eindringen von Regenwasser auf ganzer Länge des Betonbinders am südlichen Übergang zum Dachoberlicht.
Im Keller: Vandalismusschäden an den Fenstern. Schäden an der Betondecke infolge mangelnder Betondeckung des Stahls, insbesondere an der Unterseite der Kellerdecke unter Einfluss von Kondenswasser.
2.) Was muss zur Beseitigung der Mängel kurzfristig unternommen werden?
3) Wer ist dafür zuständig, eine Beseitigung der Schäden zu veranlassen oder zumindest eine gravierende Verschlechterung des Zustands zu verhindern?
4.) Ist es zutreffend, dass die KWL für die Beseitigung der Schäden zuständig ist?
- Teilt der Bürgermeister die Auffassung der Verwaltung, dass die KWL nicht zuständig ist, da ihr lediglich die Geschäftsbesorgung übertragen wurde?
- Teilt der Bürgermeister weiter die Auffassung der Verwaltung, dass die Stadt aufgrund der politischen Beschlüssen zur künftigen Entwicklung der Nördlichen Wallhalbinsel nicht konkludent zu einem kompletten Erhalt der Schuppen in diesem und im kommenden Jahr verpflichtet ist?
- Teilt der Bürgermeister weiterhin die Auffassung der Verwaltung, eindeutige Beschlüsse zu benötigen, die die KWL bzw. die Verwaltung damit beauftragen, die Schuppen instand zu setzen?
4.) Wie hoch sind die Kosten für eine Beseitigung der Schäden oder zumindest Herstellung der Verkehrssicherheit?
5.) Wie können die Kosten gedeckt werden?
6.) Welche Schadensentwicklung droht, wenn die Mängel nicht zügig beseitigt werden?
Wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit bitten wir ausnahmsweise um schriftliche Beantwortung der Fragen möglichst vorab, bzw. zu der kommenden Sitzung des
Hauptausschusses.
Begründung
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Anlagen
Fotos, die den Zustand der Schuppen dokumentieren, werden nachgeliefert.
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