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Vorlage - VO/2014/01808  

Betreff: Benennung von Verkehrsflächen in der Hansestadt Lübeck
hier: Heidenkoppel für die geplante Erschließungsstraße südlich des Heiwegs (5.660)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schott, Ralf
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
15.09.2014 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Im Stadtteil Schlutup, Gemarkung Schlutup, erhält die geplante Erschließungsstraße südlich des Heiwegs die Bezeichnung Heidenkoppel

Beschlussvorschlag

Im Stadtteil Schlutup, Gemarkung Schlutup, erhält die geplante Erschließungsstraße südlich des Heiwegs die Bezeichnung Heidenkoppel.

 

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

5.631 – Bauordnung und Statikprüfung

Zustimmend.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

Neu

 

X

Freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

 

Der Bebauungsplan 07

Begründung

Der Bebauungsplan 07.43.00 – Heiweg – wurde in der Sitzung der Bürgerschaft vom 26.06.2014 als Satzung beschlossen.

 


Auf dieser Grundlage sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauflächen geschaffen, so dass die südlich des Heiwegs in Höhe der Einmündung Diamantweg vorhandenen Freiflächen städtebaulich geordnet werden können.

Die äußere Erschließung des B-Plangebietes erfolgt über den Heiweg, der den Anschluss an die Kreisstraßen An den Schießständen/Kirschenallee und somit an das überörtliche Verkehrsnetz herstellt.

 

Im Rahmen des B-Planes ist eine vom Heiweg, gegenüber der sog. „Edelsteinsiedlung“, nach Süden abgehende Erschließungsstraße mit Wendeanlage geplant, die als Zuwegung zu der geplanten Wohnbebauung dienen soll.

 

Diese zukünftig öffentliche Verkehrsfläche ist nach Rückkopplung mit der Bauordnung separat zu benennen, da eine postalische Zuordnung zum Heiweg wegen der Vielzahl der erforderlichen Hausnummernzusätze nicht möglich ist.

 

Zur Erhaltung alter Flurnamen schlägt der Bereich Stadtgrün und Verkehr daher als neuen Straßennamen die in den alten Flurkarten noch existierende Bezeichnung Heidenkoppel vor. Dieser Name verweist auf ein mit Heidekraut bewachsenes Stück Land, welches flach und waldlos war bzw. ist.

 

 

 

Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen – entfällt

Anlagen

Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen – entfällt

Anlage 2 - Plan zur Benennung – Auszug aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) + B-Planung

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 2_Plan_Benennung Heidenkoppel (278 KB)