Vorlage - VO/2014/01801
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Beschlussvorschlag
Im Stadtteil St. Jürgen, Gemarkung Blankensee, erhält die im Rahmen des B-Planes 10.04.00 – Blankensee/Alter Dorfkern geplante Erschließungsstraße die Bezeichnung Blankenseer Dorfplatz.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 631 – Bauordnung und Statikprüfung Zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt. |
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Die Maßnahme ist: | X | Neu |
| X | Freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Im Rahmen des am 02.07.2014 in Kraft getretenen B-Plans 10.04.00 – Blankensee/Alter Dorfkern – wird die in direktem Anschluss an den alten Dorfplatz liegende Hofstelle eines ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebes überplant.
Ein vorrangiges Ziel des B-Planes ist die bauliche Weiterführung der historisch gewachsenen Haufendorfstruktur mit einer geordneten Nachnutzung der aufgegebenen Hofstelle unter weiterer Nutzung des Hauptgebäudes für Wohnzwecke. Im Ergebnis sollen max. 14 eingeschossige, freistehende Einzelhäuser entstehen.
Eine überörtliche Anbindung erfolgt in westliche Richtung über die Straße Söllbrock zur Straße „Am Flugplatz“/B 207. Die B 207 führt nach Norden direkt in Lübecks Zentrum, nach Süden stößt sie auf die Autobahn 20. Vom Blankenseer Dorfplatz führt zudem die Straße Seekamp nach Groß Grönau.
Das geplante Baugebiet wird über eine fast ringförmige Verlängerung der Straße Blankenseer Dorfplatz erschlossen, die von der asphaltierten Umfahrung des Blankenseer Dorfplatzes abzweigt und mit einer Breite von ca. 7,10 m eine gemischte öffentliche Verkehrsfläche mit einseitigem Gehweg werden soll. Innerhalb der Stichstraße sollen zudem die notwendigen 14 öffentlichen Parkplätze angeordnet werden.
Zur Erschließung des in der nordwestlichen Ecke gelegenen Flurstücks und der südlich gelegenen Baugrundstücke ist ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt.
In Abstimmung mit dem Bereich Bauordnung empfiehlt der Bereich Stadtgrün und Verkehr, den Straßennamen Blankenseer Dorfplatz fortzusetzen und der geplanten Erschließungsstraße gemäß Anlage 2 diese Bezeichnung zu geben. Hinsichtlich einer postalischen Adressbildung mit eindeutiger Hausnummerierung werden keine Probleme gesehen.
Anlagen
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen – entfällt,
Anlage 2 - Plan zur Benennung – Auszug aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-
Informationssystem (ALKIS) + Entwurfsvermessung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage2_Benennung_BlankensDorfplatz (1028 KB) |