Vorlage - VO/2014/01558  

Betreff: Verunreinigung des oberflächennahen Grundwassers - Nitratschutzprogramm
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Bernd Möller
Federführend:3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz Bearbeiter/-in: Jeromin, Helga
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
20.05.2014 
8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018) geändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.06.2014 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck /2013 - 2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Zukünftig wird den Politischen Gremien der Hansestadt Lübeck über die Verunreinigung des oberflächennahen Grundwassers durch Nitrat anlassbezogen berichtet

Beschlussvorschlag

Zukünftig wird den Politischen Gremien der Hansestadt Lübeck über die Verunreinigung des oberflächennahen Grundwassers durch Nitrat  anlassbezogen berichtet.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

keine

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen sind durch diesen Bericht nicht betroffen

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: Beschluss der Bürgerschaft

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 19

Begründung

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 19.12.1985 (Pkt. 7.5 der TO) beschlossen, den Senat aufzufordern alle 5 Jahre über die Verunreinigung des oberflächennahen Grundwassers mit Nitrat zu berichten.

 

1.  Gesetzliche Grundlagen

 

Seit dem Bürgerschaftsbeschluss von 1985 sind folgende Gesetze und Richtlinien der Europäischen Union in nationales und Landesrecht umgesetzt worden, die dem Schutz des Grundwassers, u. a. auch vor Nitratverunreinigungen, dienen:

 

a) EU-Nitratrichtlinie

 

Die Richtlinie 1991/676/EWG soll die Verunreinigung des Grund- und des Oberflächenwassers durch Nitrate aus der Landwirtschaft vor allem durch Düngung verhindern. Die Anwendung von Regeln der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft soll dadurch gefördert werden. Zum 26. Januar 1996 wurde die Richtlinie durch die Düngeverordnung (DüV) in bundesdeutsches Recht übernommen.

 

b) EU-Wasserrahmenrichtlinie

 

Die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates beinhaltet die Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik. Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erfolgte im Wasserhaushaltsgesetz(WHG) und im Landeswassergesetz.

 

Das WHG bildet den Hauptteil des deutschen Wasserrechts. Es ist in der Fassung vom 31. Juli 2009 ein Gesetz in der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Das WHG enthält Bestimmungen über den Schutz und die Nutzung von Oberflächengewässern und des Grundwassers, außerdem Vorschriften über den Ausbau von Gewässern und die wasserwirtschaftliche Planung sowie den Hochwasserschutz.

 

Die Überwachung der Grundwassersituation ist gemäß WHG eine Landesaufgabe und erfolgt durch das Grundwasser-Messnetz des Landes (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – LLUR). Des Weiteren berät das LLUR die Landwirte in Gebieten, in denen die Grundwasserleiter durch die Landwirtschaft und damit die Zielsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gefährdet sein könnten.

 

Die Ergebnisse des Grundwasser-Messnetzes werden auf http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php

veröffentlicht.

 

c) Düngeverordnung

 

Die Regelung der Verbringung organischer Dünger erfolgt über die Bundes-DüV und die Verordnung der „Guten landwirtschaftlichen Praxis“. Ziel der DüV vom 26. Januar 1996 ist es, durch einen schonenden Einsatz von Düngemitteln und eine Verminderung von Nährstoffverlusten langfristig die Nährstoffeinträge in die Gewässer und andere Ökosysteme zu verringern.

Kontrollbehörde für die Einhaltung der DüV ist das LLUR, Sitz in Flintbek mit einer Zweigstelle am Meesenring 9 in Lübeck.

 

d) Cross-Compliance

 

Die so genannte „Cross-Compliance“, auch Auflagenbindung genannt, ist ein Mechanismus, mit dem Direktzahlungen an Landwirte an die Erfüllung von Auflagen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit und Tierschutz sowie den Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzfläche in gutem Bewirtschaftungs- und Umweltzustand gebunden sind.

 

Seit 2005 ist für alle Landwirte, die Direktzahlungen erhalten, die Cross-Compliance obligatorisch. Die Kontrolle der Betriebsinhaber hinsichtlich der Einhaltung der Cross Compliance-

Verpflichtungen obliegt den in den Ländern zuständigen Fachrechtsbehörden, in diesem Fall dem LLUR.

Das EG-Recht schreibt grundsätzlich vor, dass die Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen von der fachlich zuständigen Behörde bei mindestens 1 % der Betriebsinhaber, die einen Antrag auf Cross-Compliance relevante Zahlungen stellen, systematisch vor Ort kontrolliert werden muss.

Bei diesen Kontrollen werden die örtlichen Behörden wie Untere Wasserbehörden und untere Naturschutzbehörden mit hinzugezogen. Bei der Überprüfung von 1% der Betriebsinhaber in Schleswig-Holstein jährlich war bisher ein Betrieb in Lübeck betroffen.

Die Einzelergebnisse unterliegen dem Datenschutz.

 

Eine sehr ausführliche Broschüre zu Cross-Compliance ist unter

http://www.schleswig-holstein.de/UmweltLandwirtschaft/DE/LandFischRaum/ 01_EU_Direktzahlung/03_CrossCompliance/PDF/CC_2014__blob=publicationFile.pdf

zu finden.

 

Die Auflage, das Land in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu erhalten, bezieht sich auf eine Reihe von Standards zum Bodenschutz, zum Erhalt von organischen Substanzen und der Struktur der Böden, zur Vermeidung der Zerstörung von Lebensräumen sowie zur Wasserbewirtschaftung.

 

 

2.  Ist-Situation

 

Seit 1985 hat die Abteilung Gesundheitlicher Umweltschutz in unregelmäßigen Abständen Berichte zur Nitratsituation in den überwachten Brunnen zur Trinkwasserversorgung von Einzelhäusern den politischen Gremien vorgelegt. Dies sind laut Trinkwasserverordnung Kleinanlagen zur Eigenversorgung, aus denen pro Tag weniger als 10 m³ Trinkwasser entnommen werden.

Der Grenzwert für Nitrat gemäß Trinkwasserverordnung beträgt seit 2001 50 mg/l.

Werden dauerhaft höhere Werte gemessen, ist die Anlage als Trinkwasserversorgungs-anlage nicht mehr für die Trinkwassergewinnung geeignet und muss stillgelegt werden.

Die Untere Wasserbehörde betreibt kein eigenes Messnetz und ist daher zur Einschätzung der Nitratsituation im oberflächennahen Grundwasserleiter auf die Daten der Trinkwasserüberwachung angewiesen.

 

Nach den gesetzmäßigen Trinkwasser-Untersuchungen der Brunnen ergab sich in den Jahren 1958-2012  folgendes Bild:

 

Im Zeitraum von 1958-2003 wurden 111 Trinkwasserversorgungsanlagen (Kleinanlagen) stillgelegt. Davon wiesen 28 Kleinanlagen einen Nitratgehalt von 50mg/l und größer auf.

 

Viele Kleinanlagen wurden inzwischen an das städtische Wassernetz angeschlossen, wodurch sich die Anzahl der überwachungspflichtigen Anlagen stark reduziert hat.

 

Derzeit werden im Gebiet der Hansestadt Lübeck noch 120 Kleinanlagen betrieben, welche jeweils alle drei Jahre kontrolliert werden müssen. Im Jahr 2013 wurden 40 Kontrollen durchgeführt.  Dazu zählen Einzelwasserversorgungen und Betriebsbrunnen.

Im Zeitraum von 2004-2012 ergaben die Trinkwasseruntersuchungen vereinzelt erhöhte Nitratgehalte an 5 Kleinanlagen. Mittlerweile liegen die Gehalte wieder unter 50 mg/l.

 

Durch den Anschluss- und Benutzungszwang und die entsprechende zentrale Wasserversorgung sind hinsichtlich der Trinkwasserqualität keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die Bevölkerung zu erwarten.

 

 

 

 

 

 

Fazit

 

Der Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz schlägt vor, sich den aktuellen Gegebenheiten anzupassen und zukünftig die politischen Gremien  anlassbezogen zu unterrichten.

Die Untere Wasserbehörde verweist auf ständig aktuelle  Informationen zu diesem Themenbereich im Internet

 

http://ec.europa.eu/environment/pubs/pdf/factsheets/nitrates/de.pdf

http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/Klima-und-Umwelt/Nitratbericht-2012.pdf?__blob=publicationFile

und den  Nitratbericht 2012 als gemeinsamer Bericht der Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-schutz.

Im Januar 2014 wurden die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung anhand einer Power-Präsentation ausführlich über die Trinkwasserversorgung der Hansestadt Lübeck durch die Stadtwerke Lübeck GmbH informiert. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass auf dem Lübecker Stadtgebiet keine erhöhten Nitratwerte festgestellt sind und die Trinkwasserqualität gut ist: 

http://www.luebeck.de/stadt_politik/buergerinfo/bi/___tmp/tmp/45081036745815409/745815409/01024367/67-Anlagen/01/Anlage3.pdf

 

 

 

keine

Anlagen

keine