Vorlage - VO/2014/01539  

Betreff: Empfehlung des Ausschusses für Soziales zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Resolution Frauenhausplätze
(Sitzung der Bürgerschaft am 29.08.2013, VO/2013/00425)
Status:öffentlich  
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Bormann, Britta
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.06.2014 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck /2013 - 2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Sachverhalt

Die Bürgerschaft hat mit VO/2013/00425 den nachstehend aufgeführten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Maßgabe einer erneuten Beratung in der Bürgerschaft an den Ausschuss für Soziales überwiesen:

Begründung

Die Bürgerschaft hat mit VO/2013/00425 den nachstehend aufgeführten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Maßgabe einer erneuten Beratung in der Bürgerschaft an den Ausschuss für Soziales überwiesen:

Antrag:

Die Lübecker Bürgerschaft appelliert an die Landesregierung, die Finanzierung der Anzahl der Frauenhausplätze in Lübeck zu erhöhen mit dem Ziel die tatsächliche Platzzahl aus dem Jahr 2010 wieder zu erreichen. Dabei könnten in einem ersten Schritt zusätzlich zu den in Lübeck vorhandenen 55 Plätzen eine Aufstockung um 10 Plätze im Autonomen Frauenhaus und um 6 Plätze bei der Arbeiterwohlfahrt vorgenommen werden. Damit würden zunächst 71 Plätze von ehemals 82 Plätzen vom Land finanziert und die Platzkosten, die die Hansestadt Lübeck finanziert hat, würden nun endgültig vom Land übernommen. Eine weitere Aufstockung kann in kleinen Schritten jährlich erfolgen.

Wir bedanken uns bei den Mitarbeiterinnen des Autonomen Frauenhauses, die mit hohem, kräftezehrendem Einsatz bereit waren, alle Lübecker Frauen und ihre Kinder aufzunehmen, die bei ihnen Zuflucht suchten, und damit eine Belegung von zeitweilig über 130% in Kauf nahmen.

 

Begründung:

Es ist Aufgabe des Landes, ausreichend Plätze für Frauen und ihre Kinder zur Verfügung zu stellen, die Zuflucht vor häuslicher Gewalt suchen. Das Autonome Frauenhaus ist seit der Schließung des AWO-Frauenhauses und Streichung von 42 Plätzen dauerhaft überbelegt. Ende März wird das AWO-Frauenhaus wieder eröffnen, jedoch kommen zu den 12 bereits bestehenden Plätzen in Schutzwohnungen nur drei weitere Frauenhausplätze hinzu, so dass es kaum Entspannung in der Situation geben wird. Wenn ein Frauenhaus zu 100% belegt ist, bedeutet es, dass keine weitere Frau (mit Kind) aufgenommen werden kann. Erst bei einer durchschnittlichen Belegungsquote von 60-70%, wie es vor der Schließung des AWO-Frauenhauses bzw. 80-90% im Autonomen Frauenhaus der Lübecker Situation entsprach, ist gewährleistet, dass Schutz suchende Frauen in Lübeck Zuflucht finden und die Mitarbeiterinnen nicht dauerhaft einer Arbeitssituation ausgesetzt werden, die gesundheitsschädigend ist.

Der Ausschuss für Soziales hat sich in seinen Sitzungen am 05.11.2013 und 01.04.2014 mit dem Antrag befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 01.04.2014:

 

TOP 8.1.

Resolution Frauenhausplätze
Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom 29. August 2013; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Der Überweisungsauftrag wurde mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft an den Ausschuss für Soziales überwiesen.

In der Sitzung am 05.11.2013 hatte der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Antrag zurückzustellen mit der Zielsetzung, eine interfraktionelle Resolution zu entwerfen.

Vor Sitzungsbeginn wurde folgende Austauschvorlage mit der VO-Nr. 2014/01516 umverteilt:

 

Antrag:

 

Die Lübecker Bürgerschaft appelliert an die Landesregierung, die Anzahl der Frauenhausplätze in den beiden Frauenhäusern in Lübeck zu erhöhen.

Durch die Schließung des AWO Frauenhauses und die nachträgliche Wiedereröffnung (mit reduzierter Platzanzahl) dieser Zufluchtsstätte für Frauen und deren Kinder, die von Gewalt betroffen sind, besteht immer noch gravierender Platzmangel. Wir stehen zu den Frauenhäusern in der Hansestadt Lübeck und sehen den dringenden Bedarf von mindestens 16 weiteren Plätzen  gegeben.  Die Sicherheit von Frauen und Kindern hat  oberste Priorität. Es ist Landesaufgabe, den sicheren Raum bereit zu stellen und durch die Betreuung und Hilfe vor Ort den Opfern von Gewalt auf lange Sicht wieder die Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen.
Wir fordern die Landesregierung auf, sich beim  Bund für eine einheitliche Finanzierung der Arbeit von Gewaltschutzeinrichtungen einzusetzen.

Begründung:

Es ist Aufgabe des Landes, ausreichend Plätze für Frauen und ihre Kinder zur Verfügung zu stellen, die Zuflucht vor häuslicher Gewalt suchen. Das Autonome Frauenhaus ist seit der Schließung des AWO-Frauenhauses und Streichung von 42 Plätzen dauerhaft überbelegt.

Das AWO-Frauenhaus wurde zwar wieder eröffnet, jedoch kamen zu den 12 bereits bestehenden Plätzen in Schutzwohnungen nur drei weitere Frauenhausplätze hinzu, so dass es kaum Entspannung in der Situation gibt. Wenn ein Frauenhaus zu 100% belegt ist, bedeutet es, dass keine weitere Frau (mit Kind) aufgenommen werden kann. Erst bei einer durchschnittlichen Belegungsquote von 60-70%, wie es vor der Schließung des AWO-Frauenhauses bzw. 80-90% im Autonomen Frauenhaus der Lübecker Situation entsprach, ist gewährleistet, dass Schutz suchende Frauen in Lübeck Zuflucht finden und die Mitarbeiterinnen nicht dauerhaft einer Arbeitssituation ausgesetzt werden, die gesundheitsschädigend ist.

 

Herr Klinkel begründet nochmals den Antrag; Frau Kehl führt dazu ergänzend aus.

 

Es folgt eine umfangreiche kontroverse Diskussion zum Ablauf des Abstimmungsverfahrens und zum Inhalt der Resolution.

Es sprechen dazu Frau Regier, Frau Menorca, Herr Klinkel, Frau Jansen, Frau Sasse, Herr Schaffenberg sowie Herr Krause.

Eine erneute Beratung und Vertagung der Angelegenheit lehnt Herr Klinkel auf Nachfrage ab.

 

Der Vorsitzende lässt über den Überweisungsauftrag abstimmen.

Frau Wolter ist bei dieser Abstimmung abwesend.

 

 

 

 

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 4 Enthaltungen, dem Antrag in der Fassung der Austauschvorlage stattzugeben.