Vorlage - VO/2014/01289  

Betreff: Aussetzung der Erhöhung der Abfallgebühren
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Völker, Astrid
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.01.2014 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 5 / 2013 - 2018 abgelehnt   

Die Änderung der Gebührensatzung zum 1

Beschlussvorschlag

Die Änderung der Gebührensatzung zum 1. März 2014 wird ausgesetzt bis zur Vorlage des Geschäftsberichtes 2013

Es sind keine internen Maßnahmen der EBL zur Kostenreduzierung erkennbar

Begründung

Es sind keine internen Maßnahmen der EBL zur Kostenreduzierung erkennbar. Im Lagebericht zum Jahresabschluss 2011 – Auszug Anlage 1 – steht in Absatz 3 / Seite 5/4, dass der Bereich Abfallwirtschaft gegenüber dem Vorjahr mit einem Gewinn von T€ 3.047 ein gegenüber 2010 um T€ 9.560 verbessertes Ergebnis ausweist. Auf der Folgeseite 5/5 in Absatz 2 liest man, dass das positive Ergebnis 11 maßgeblich von einem Sonderfaktor‚ Auflösung Deponierückstellung‚ in Höhe von t€ 3.226 geprägt sei. D.h., dass das Ergebnis des Bereichs Abfallwirtschaft in 2011 mit ca. T€ 381 positiv ausfiel. Ein Hinweis auf Altlasten aus 2010 oder den Jahren davor und auf sich negativ auswirkende Sonderfaktoren, wie sie z.B. ein besonderer Aufwand aus der nicht erfolgreich verlaufenen Privatisierungsaktion darstellen könnte, kommt nicht.

 

Im Lagebericht 2012 – Auszug Anlage 2 – wird auf Seite 5/4 für den Bereich Abfallwirtschaft ein negatives Ergebnis von T€ 1.108 beziffert, also ein ohne den Sonderfaktor in 2011 um T€ 1.489 verschlechtertes Ergebnis. Die Ergebnisverschlechterung soll – Seite 5/5 - im Wesentlichen auf gestiegene Kosten aus Umlagen der allgemeinen Verwaltung und periodenfremden Aufwendungen aus Umsatzsteuerkorrektur zurückzuführen sein. USt-Korrekturen riechen nach falscher Behandlung eines steuerrechtlichen Themas und gestiegene Kosten der allgemeinen Verwaltung stehen im Widerspruch zu der im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, die Gebühren zu erhöhen, vor einigen Tagen genannten Ursache 15% gestiegene Personalkosten und ca. 20% gestiegene Treibstoffkosten.

 

Auf Seite 5/7 der Anlage 2, Absatz 5 beginnend, wird im Lagebericht 2012 ein Hinweis darauf gegeben, dass man an einer Nachkalkulation früherer Abrechnungszeiträume arbeite und das voraussichtliche Ergebnis der Nachkalkulation wohl zu einer Gebührenanhebung führen dürfte.

 

In Anlage 3 Absatz 2 wird ausgeführt, dass lt. Gebührenrecht frühere Verluste spätestens nach 3 Jahren über Gebührenerhöhungen auszugleichen sind. Im Fall der EBL ist dieser Drei-Jahreszeitraum überschritten.

 

Eine Entscheidung über die Frage, ob die Forderung der EBL nach Erhöhung der Gebühren für den Bereich Abfallwirtschaft berechtigt ist, kann daher frühestens nach Vorlage belastbarer vorläufiger Zahlen für 2013 getroffen werden.


Anlagen