Vorlage - VO/2014/01281
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Beschlussvorschlag
Der Spiegel und das NDR Magazin Panorama haben kürzlich darüber berichtet, dass die Firma Nordbrief ihren Zustellern nur Stundenlöhne in Höhe von € 5 zahlen sollen. Das Tariftreue- und Vergabegesetz SH bestimmt, dass öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden dürfen, die ihre Mitarbeiter tarifgerecht entlohnen oder bei fehlendem Tarifvertrag einen Mindestlohn von € 9,18 brutto/Stunde für die Auftragserfüllung zahlen.
- Liegen der Hansestadt Lübeck Erkenntnisse vor, dass Nordbrief seine Beschäftigten unterhalb dieses Grenzwertes entlohnt?
- Wurden im Vertrag zwischen der Hansestadt Lübeck und Nordbrief Mindestlöhne für die Zusteller vereinbart?
- Wenn ja, wie wird die Einhaltung dieses Vertragbestandteiles kontrolliert?
- Sollte Nordbrief ggf. den vereinbarten Mindestlohn nicht zahlen, wie wird dieses Verhalten durch die Hansestadt Lübeck sanktioniert?
Begründung
Anlagen