Vorlage - VO/2014/01256  

Betreff: Neue Plakatierungsregeln
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion DIE PARTEI-PIRATEN Beteiligt:Geschäftsstelle der BfL Fraktion
Bearbeiter/-in: Zander, Anica   
Beratungsfolge:

Der Bürgermeister wird aufgefordert,

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird aufgefordert,

  1. zu prüfen, ob und wie für zukünftige Wahlen verbindliche Plakatierungsregeln festgelegt werden können
  2. zu prüfen, wie Stellwände für eine gemeinsame Plakatierung aller Parteien an ausgewählten Plätzen von der Stadt Lübeck zur Verfügung gestellt werden und mit einer Umlage von den Parteien finanziert werden können, sowie
  3. die Kosten für die Maßnahme zu 2. zu ermitteln

 

 

Lübeck lebt vom Tourismus und die Bevölkerung hat einen Anspruch auf eine angemessene Lebensqualität in ihrem Wohnraum

Begründung

Lübeck lebt vom Tourismus und die Bevölkerung hat einen Anspruch auf eine angemessene Lebensqualität in ihrem Wohnraum. Die ausufernde Plakatierung zu Wahlen ist Anlass, prüfen zu lassen, wie eine Plakatierung auf Stellwänden umgesetzt werden könnte. Im Interesse des Stadtbildes, der Verkehrssicherheit und der Kosten, aber auch der Politikmüdigkeit.

In Umfragen verschiedener Studien gaben in der Regel 100% der Befragten an, ein Plakat sei bisher nicht ausschlaggebend für ihre Wahlentscheidung gewesen.

Auch gibt es Meinungen, die Plakatierung sei mehr für die innerparteiliche Motivation gut. Interessant ist in diesem Zusammenhang, wer in Lübeck am meisten plakatiert hat. Die Menge der Plakate korreliert wiederum nicht mit dem prozentualen Stimmenanteil. Auch dazu gibt es in Lübeck schöne Beispiele. Des Weiteren sei der Umweltschutzaspekt genannt. Zeit und Geld der Parteien werden verschwendet und könnten bereits besser für die im Wahlprogramm benannten Ziele eingesetzt werden. Warum nicht stattdessen damit werben, das Frauenhaus finanziell unterstützt zu haben oder eine Summe für die Einrichtung eines Fachraumes in einer Schule zu spendieren. Zu guter Letzt sei noch bemerkt, dass in den vergangenen Wahlkämpfen ärgerlicherweise die Mehrzahl der Plakate nicht den Anforderungen der erteilten Sondernutzungserlaubnis gerecht wurden.

 

 


Anlagen