Vorlage - VO/2014/01245
|
Beschlussvorschlag
Der Beirat für Seniorinnen und Senioren beantragt:
Die Direktwahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren der Hansestadt Lübeck wird im Jahre 2015 entsprechend § 3 Abs. 1 und 4 der Satzung des Beirates für Seniorinnen und Senioren der Hansestadt Lübeck durchgeführt.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
|
|
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Keine Relevanz. |
|
|
|
Die Maßnahme ist: |
| neu |
| x | freiwillig |
|
| vorgeschrieben durch: |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja |
Begründung
Am 29.11.2012 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschlossen, die Direktwahl durch Einsparung von Haushaltsmitteln abzuschaffen.
Mit dieser Entscheidung hat die Bürgerschaft einen großen Schaden an der kommunalen Demokratie verursacht, da sie den fast 62.000 Einwohnerinnen und Einwohnern über 60 Jahre die demokratische Beteiligungsmöglichkeit in Form der Urwahl (Briefwahl) des Beirates für Seniorinnen und Senioren genommen hat.
Die Urwahl, in Form einer Briefwahl, ist zweifellos die stärkste demokratische Form zur Bildung einer Seniorenvertretung. Alle Bürgerinnen und Bürger über 60 Jahre erhalten die Möglichkeit, auf den ihnen übersandten Wahlzetteln ihre Kandidatinnen oder Kandidaten aus ihrem bekannten Wahlkreis in Ruhe auszuwählen. Hierdurch wird das Interesse der älteren Menschen an der Wahl gestärkt und die Arbeit der Seniorenvertretung am besten legitimiert.
Der demografische Wandel unserer Gesellschaft trägt dazu bei, dass die Seniorinnen und Senioren die am stärksten wachsende Bevölkerungsgruppe darstellt. Deren Seniorenvertretung ist besonders erfolgreich und effektiv, wenn sie direkt demokratisch legitimiert ist.
Anlagen