Vorlage - VO/2014/01229  

Betreff: Anfrage vom 26. November 2013 von AM Lars Rottloff betr. Zinsderivate
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Kurt, Norbert
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
28.01.2014 
9. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2013-12-18 Finance active Swaps Lübeck

1

Beschlussvorschlag

1. und 2. Frage:

Wie viele Verträge mit Zinsderivaten hält die Hansestadt Lübeck und wie ist die Laufzeit dieser Verträge?

 

3. Frage:

Unter welchen Bedingungen und unter welchen wirtschaftlichen Erwartungen wurden diese Verträge geschlossen?

 

4. Frage:

Wie hoch ist der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate für das Jahr 2013 und 2014?

 

5. Frage:

Bitte nennen Sie ausführlich Art, Umfang und finanzielle Auswirkung der Zinsderivatverträge.

 

6. Frage:

Wie hoch sind der Festzins der Hansestadt und der variable Zinssatz des Vertragspartners im Jahre 2013/2014?

 

7. Frage:

Bitte folgende Tabelle ausfüllen:

 

Jahr

Basiswert in EUR per 30.12.

Zins HL

In EUR

Zins Bank

In EUR

Summe

2006

24.826.008,76

4,74%

94.793,98

-

359.414,72

-264.620,74

 

 

 

 

 

 

 

2007

23.418.675,10

4,74%

1.134.903,35

4,506%

1.411.276,06

-177.565,69

 

 

4,506%

98.807,02

 

 

 

2007

27.183.998,67

4,682%

748.378,26

-

794.636,28

-46.258,02

 

 

 

 

 

 

 

2008

22.015.691,44

4,74%

1.073.097,53

4,965%

1.403.262,90

137.733,23

 

 

4,965%

467.898,60

 

 

 

2008

25.540.664,91

4,682%

1.221.932,35

-

1.285.483,24

-63.550,89

 

 

 

 

 

 

 

2009

20.452.907,36

4,74%

996.294,18

0,873%

449.791,23

996.294,18

 

 

0,873%

449.791,23

 

 

 

2009

24.423.294,74

4,682%

1.158.050,46

0,773%

709.094,30

587.098,82

 

 

0,848%

138.142,66

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2010

18.782.907,36

4,74%

917.520,97

0,899%

144.821,57

917.520,97

 

 

0,899%

144.821,57

 

 

 

2010

23.148.294,74

4,682%

1.113.650,90

0,879%

178.207,61

1.134.411,39

 

 

0,954%

198.968,10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2011

17.112.907,36

4,74%

840.891,03

1,535%

228.377,72

840.891,03

 

 

1,535%

228.377,72

 

 

 

2011

21.448.294,74

4,682%

1.034.056,90

1,528%

290.197,53

1.056.776,49

 

 

1,603%

312.917,12

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2012

15.442.907,36

4,74%

761.678,06

0,349%

147.132,66

761.678,06

 

 

0,349%

147.132,66

 

 

 

2012

19.748.294,74

4,682%

959.710,20

0,252%

169.343,84

979.153,01

 

 

0,327

188.786,65

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2013

13.772.907,36

4,74%

682.520,06

0,225%

30.815,32

682.520,06

 

 

0,225%

30.815,32

 

 

 

2013

18.048.294,74

4,682%

872.355,81

0,224%

38.639,99

887.726,07

 

 

0,299%

54.010,25

 

 

 

 

In der Spalte „Zins HL“ werden der von der HL zu zahlenden Swap-Zinssatz und darunter der zu zahlende variable Zinssatz dargestellt. Bei den variablen Darlehen handelt es sich um die Zinssätze zum Ende des jeweiligen Jahres. In der folgenden Spalte „in EUR“ werden die jährlichen Zahlungen für den Swap und darunter stehend für das variable Darlehen dargestellt.

In der Spalte „Zins Bank“ werden die variablen Zinssätze, die von der Bank zu zahlen sind, genannt. In der folgenden Spalte „in EUR“ sind sowohl die Festbeträge, als auch die variablen Zinsbeträge, die von den Vertragspartnern zu zahlen sind, aufgeführt. In der Spalte „Summe“ werden die von der HL zu zahlenden Fest- und variablen Zinsen summiert und anschließend die von der Bank zu zahlenden Beträge subtrahiert.

 

8. Frage:

In welchen städtischen Gesellschaften gibt es Zinsderivate und wie zeigt sich die wirtschaftliche Entwicklung für die Gesellschaft?

 

9. Frage:

Ist dem Bürgermeister das Urteil des BGH aus dem Jahre 2011 zu Zinsswapgeschäften bekannt und wie wird dieses vom Fachbereich 1 beurteilt?

 

10. Frage:

Sind Zinsswapgeschäfte nach Urteil des Bürgermeisters ein zuverlässiges Mittel zur Zinssicherung und Risikoreduzierung?

 

11. Frage:

Sind weitere Abschlüsse über Zinsderivate geplant?

 

Zu 1

Begründung

Zu 1. und 2.:

Die Hansestadt Lübeck hat bisher zwei Zinsderivate vereinbart mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2021 und 15.12.2023.

 

Zu 3.:

Mit Vorlage des damaligen Bereiches Finanzwirtschaft (heute Haushalt und Steuerung) vom 27.04.2005 hat die Bürgerschaft den Bürgermeister ermächtigt, Beratung- und/oder Dienstleistungen zur Ermittlung und ggf. Umsetzung von Zinseinsparpotentialen – unter Berücksichtigung der Risiken – auch unter Anwendung derivater Finanzgeschäfte im bestehenden Kreditportfolio der HL auszuschreiben. Dem Beschluss ging eine Beratung im Hauptausschuss am 26.04.2005 vorweg in der der Referatsleiter für Kredit- und Zinsmanagement im Finanzministerium ein Kurzreferat zur Optimierung von Kreditkosten gehalten hatte.

 

Die HL hat in der Folge des o.a. Beschlusses nach entsprechender Beratung durch ein beauftragtes Bankunternehmen am 12.10.2006 und am 15.05.2007 zwei Derivate abgeschlossen. Die Ausschreibung erfolgte unter Einhaltung der Anforderungen des seinerzeit geltenden Derivateerlasses des Innenministeriums Schl.-H. vom 25.01.2005.

 

Mit Abschluss der beiden Derivate in den Jahren 2006/ 2007 wurde das Ziel verfolgt, für bestehende hochverzinsliche Darlehen (bis zu 6,99%) eine sofortige Zinslastreduzierung – ohne vorzeitige Kündigung - zu erreichen. Dies wäre andernfalls nur durch eine Kündigung der Darlehen möglich gewesen, was allerdings zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung geführt hätte. Außerdem konnte sich die HL dadurch das zu diesem Zeitpunkt bestehende Zinsniveau bis zum Jahr 2021 sichern. Zum damaligen Zeitpunkt ist von einer steigenden Zinsentwicklung ausgegangen worden. Die Verwerfungen an den Kapitalmärkten im Zuge der Finanzkrise ab dem Jahr 2008, die in den folgenden Jahren zu extrem niedrigen Zinsen geführt haben, waren zu diesem Zeitpunkt nicht nur vom Bereich Haushalt und Steuerung nicht vorhersehbar.

 

Zu 4.:

Die jährliche Höchstgrenze für max. abzuschließende Zinsderivate wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltssatzung festgelegt. Gemäß § 6 der Haushaltssatzungen 2013 und 2014 beträgt die Höchstgrenze jährlich jeweils 50 Mio. €. Die Festsetzung erfolgt vorsorglich und wurde in den letzten Jahren aufgrund bestehender Unsicherheiten bezgl. der Entwicklungen an den Kapitalmärkten im Zuge der Finanzkrise nicht in Anspruch genommen.

 

Zu 5.:

Bei den von der HL vereinbarten Derivaten handelt es sich um Zinsswap-Verträge, sogenannte Doppelswap-Verträge. Mit diesen Zinsderivaten können sowohl die Konditionen bestehender Altschulden nachträglich verändert als auch bereits heute Zinssätze für die Zukunft vereinbart werden. Die Swaps wurden für mehrere Darlehen, die in den Jahren 2007 und 2009 zur Zinsanpassung anstanden, zu einem Nominalwert von rd. 53 Mio. EUR abgeschlossen.

Zunächst bekam die HL von der Swap-Bank die Zinsen für die bestehenden Darlehen bei anderen Banken in voller Höhe erstattet. Im Gegenzug zahlte die HL den mit der Swap-Bank vereinbarten Festzinssatz (4,74% bzw. 4,682%) an die Swap-Bank. Dabei ergab sich in der Anfangszeit eine Zinsersparnis.

Nach Rückzahlung der Darlehen an den Ursprungsdarlehensgeber wurden variabel verzinste Darlehen von der HL ausgeschrieben und aufgenommen. Die HL zahlt hierfür den variablen Zinssatz sowie den mit der Swap-Bank vereinbarten Festzinssatz (4,74% bzw. 4,682%). Im Gegenzug erhält die HL aus dem Swap den variablen Zinssatz erstattet. Im Ergebnis zahlt die HL somit nur den vertraglich vereinbarten festen Zinssatz bis zum Ende der Laufzeit (15.11.2021 bzw. 15.12.2023).

Die bestehenden Swap-Verträge können auch als synthetische Festzinskredite bezeichnet werden. Aufgrund Ihrer Funktionsweise zahlt die HL bis zum Ende der Laufzeit den festen Zinssatz, wie bei gewöhnlichen Kommunalkrediten. Es besteht für die HL aber die Option, den Swap vor Laufzeitende zu verkaufen. Allerdings unterliegen die Swap-Geschäfte Marktschwankungen. Aufgrund des derzeitigen Zinsniveaus haben die Swaps einen negativen Marktwert, ein Verkauf wäre derzeit unwirtschaftlich. Bei wieder steigenden Zinsen würde sich der Marktwert der Swaps positiv entwickeln und die Swaps könnten mit Gewinn veräußert werden, was bei der derzeitigen Zinspolitik der EU für die nächste Zeit eher unwahrscheinlich erscheint. Zur weiteren Information ist als Anlage eine aktuelle Analyse der Fa. Finance active, Anbieter unserer Schuldenmanagementsoftware „Insito“, über die bestehenden Swaps beigefügt.

 

Zu 6.:

Die vertraglich in den Jahren 2006 und 2007 vereinbarten Festzinsen für die Swap-Verträge betragen 4,74% und 4,682%, die variablen Zinssätze im Jahr 2013 betrugen:

 

Fälligkeit                            Zinssatz

15.02.13                            0,192%

15.03.13                            0,183%

15.05.13                            0,226%

17.06.13                            0,203%

15.08.13                            0,203%

16.09.13                            0,209%

15.11.13                            0,225%

16.12.13                            0,224%

17.02.14                            0,218%

 

Die weiteren variablen Zinssätze für das Jahr 2014 stehen noch nicht fest.

 

Zu 8.:

Beruhend auf den Angaben der Gesellschaften bzw. nach Auswertung der Jahresabschlüsse bestehen in den Gesellschaften KWL GmbH, Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH und im Stadtwerke-Konzern (Stadtwerke Lübeck Holding GmbH, Stadtwerke Lübeck GmbH, Stadtverkehr Lübeck GmbH) Zinsabsicherungs-Swaps.

 

Diese Swaps dienen, wie bei der Hansestadt Lübeck, ausschließlich zur Absicherung gegen steigende Zinsen bestehender langfristiger Darlehen (Grundgeschäfte) mit variabler Verzinsung (s. o. Antwort zu Frage 5). Durch die Swaps wird der variable Zinssatz dieser Darlehen gegen einen festen Zinssatz getauscht. Das Risiko steigender Zinsen wird damit neutralisiert, die Zinsbelastung der städtischen Gesellschaft wird über die volle Darlehenslaufzeit vorhersehbar. Insoweit zeigt sich die wirtschaftliche Entwicklung in den Wirtschafts- und Finanzplänen und in den Jahresabschlüssen – wie geplant.

 

Die Zinsabsicherungsswaps sind Gegenstand der ergänzenden Jahresabschlussprüfungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. Beanstandungen haben sich im Rahmen der Prüfungen nicht ergeben.

 

Zu 9.:

Ja.

Der BGH hat in seinem Urteil vom 22. März 2011 entschieden, dass eine Bank schadenersatzpflichtig ist, weil sie ihre Pflichten bei der Beratung über den Abschluss eines Zinsswapgeschäftes verletzt hatte. Dabei handelte es sich um einen sogenannten CMS Spread Ladder Swap-Vertrag. Hierbei verpflichtete sich die Bank, halbjährlich Zinsen zu einem festen Zinssatz von 3% zu zahlen, im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde im ersten Jahr Zinsen zu einem Zinssatz von 1,5% zu zahlen. Danach zahlte der Kunde einen variablen Zinssatz, der sich abhängig von der Entwicklung des Spreads zwischen dem Zwei-Jahres-Zinssatz und dem Zehn-Jahres-Zinssatz nach der Formel „Zinssatz der Vorperiode + 3x (Strike-(CMS10-CMS2))berechnete.

Nach Auffassung des Gerichtes sind bei einem solch hochkomplex strukturierten und riskanten Produkt hohe Anforderungen hinsichtlich der Risikodarstellung an die beratene Bank zu stellen. Weiterhin müsse dem Kunden „in verständlicher und nicht verharmlosender Art und Weise insbesondere klar vor Augen geführt werden, dass das für ihn nach oben nicht begrenzte Verlustrisiko nicht nur ein „theoretisches“ ist, sondern abhängig von der Entwicklung des „Spreads“ real und ruinös sein kann, wohingegen die ihn beratende Bank … ihr Verlustrisiko von vornherein eng begrenzt“. Die beklagte Bank hätte „ihre Beratungspflicht bereits dadurch verletzt, dass sie nicht auf den zum Abschlusszeitpunkt negativen Marktwert des Vertrages von ca. 4% der Bezugssumme (ca. 80.000,- €) hingewiesen hat“. Die Bank wäre zu einer Aufklärung verpflichtet gewesen, „weil der von ihr bewusst strukturierte negative Marktwert Ausdruck eines schwerwiegenden Interessenkonfliktes ist“.

Gegenstand des Urteils war demnach ein strukturiertes Swap-Geschäft, das unkalkulierbare Risiken enthielt und einen glücksspielähnlichen Charakter aufwies. Mit diesem Instrument wurde auf eine bestimmte Zinsentwicklung spekuliert, ohne dass Bezug zu einem Grundgeschäft hergestellt wurde. Vielmehr wurden die Zinssätze auf Grundlage eines fiktiven Bezugsbetrags getauscht.

Solche Verträge bestehen nicht bei der HL.

 

Die von der HL vereinbarten Swapverträge dienen dagegen zur Absicherung von Zinsrisiken aus einem konkreten Grundgeschäft. Es gibt in zeitlicher und inhaltlicher Sicht einen Zusammenhang zwischen den Swaps und den Darlehen, das sog. Konnexitätsprinzip. Die Geschäfte haben auch keinen spekulativen Charakter, da der von der HL zu zahlende Zinssatz festgeschrieben ist (4,682% und 4,74%). Es besteht somit auch kein Verlustrisiko für die HL, die zu zahlenden Zinsen standen von Beginn an fest. Folglich handelt es sich um transparente, überschaubare und kalkulierbare Instrumente, die absolut nicht mit dem Urteilsgegenstand vergleichbar sind. Das Urteil hat somit keine Auswirkung auf die bei der HL bestehenden Swap-Verträge und auf unsere generelle Haltung zu Zinsswap-Verträgen. Wie bereits in den Vorberichten zum Haushalt dargestellt, verzichtet die HL auf den Einsatz komplexer Derivatstrukturen, deren Ergebnis-Risiko-Profil nicht nachvollziehbar ist. Aufgrund von Erlassen (aktuell: Erlass vom 03.12.2012) des Innenministeriums zu der Thematik „Derivate“ dürfte die HL derartige Geschäfte auch gar nicht abschließen.

 

Zu 10.:

Soweit es sich um Zinsswap-Verträge handelt, die einem Zusammenhang mit dem Grundgeschäft stehen und inhaltlich transparent und verständlich sind, wird dies nach wie vor für ein geeignetes und sicheres Instrument für das städtische Schuldenmanagement gehalten. Die jeweilige Marksituation und das Bilden einer eigenen Zinsmeinung sind dabei immer zu beachten. Ohne die Möglichkeit, Swaps als Zinssicherungsgeschäfte einzusetzen, würde insbesondere die Vereinbarung von variablen Darlehen als ein Instrument des aktiven Schuldenmanagements wegen des Risikos steigender Zinsen kaum möglich sein. Mit Zinsswapgeschäften können wir uns bei Bedarf gegen steigende Zinsen absichern. Das variable Darlehen wird durch den Zinsswap in einen synthetischen Festzinskredit umgewandelt, dadurch wird eine feste Kalkulationsbasis geschaffen. Sowohl hierbei als auch bei jeder Kreditaufnahme mit Festzinsvereinbarung für Zeiträume von 10 - 30 Jahren kann ein Blick zurück sinnvoll und nützlich sein. Auch dabei wird es Geschäftsabschlüsse gegeben haben, die mit den Erkenntnissen Jahre später sicherlich anders zu beurteilen wären. Anbei befindet sich eine Analyse der Fa. Finance-active (derzeitiger Schuldenmanagement-Software Anbieter der HL) zu den bestehenden Swap-Verträgen. Aus dieser Analyse sowie aus vorherigen Berichten geht hervor, dass die Wertentwicklung der Swaps vergleichbar mit der Wertentwicklung von Festzinsdarlehen ist. Hätten wir in der Vergangenheit Festzinsdarlehen statt der Swaps abgeschlossen, würde der negative Marktwert als Vorfälligkeitsentschädigung im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung auftauchen.

 

Zu 11.:

Konkrete Vereinbarungen stehen derzeit nicht an, allerdings ist dies für das HH-Jahr 2014 - abhängig von der Marktentwicklung - nicht ausgeschlossen.

 

Finance active – Analyse von zwei bestehenden Swaps

Anlagen

Finance active – Analyse von zwei bestehenden Swaps

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2013-12-18 Finance active Swaps Lübeck (208 KB)