Vorlage - VO/2013/01222  

Betreff: Aufhebung eines im Finanzplan / Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2013 bestehenden Sperrvermerkes für die Erstellung eines Neubaus der Kita Marlistraße
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Schellenberger, Rainer
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
20.01.2014 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
28.01.2014 
9. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.01.2014 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 5 / 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Der beim nachfolgend aufgeführten Produktsachkonto im Haushaltsjahr 2013 bestehende Sperrvermerk gem

Beschlussvorschlag

Der beim nachfolgend aufgeführten Produktsachkonto im Haushaltsjahr 2013 bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik wird aufgehoben.

Produktsachkonto: 111029.100.7851000 GMHL/ Kita Marlistraße/ EEM/ Hochbaumaßnahme

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

Im Zuge des Ausbaus von Krippenplätzen für unter 3-Jährige und den bestehenden Rechtsanspruch erging in 2012 an das GMHL der Auftrag, an die Kita Marlistraße eine Krippengruppe neu anzubauen

Begründung

Im Zuge des Ausbaus von Krippenplätzen für unter 3-Jährige und den bestehenden Rechtsanspruch erging in 2012 an das GMHL der Auftrag, an die Kita Marlistraße eine Krippengruppe neu anzubauen.

 

Nach Einschaltung des Architekturbüros Heske Hochgürtel Lohse wurden zwei Varianten erarbeitet, die zunächst als Bauvoranfrage an den Bereich Stadtplanung gegeben wurden mit der Bitte um Prüfung und Genehmigung. Da es sich bei dem Grundstück der Kita Marlistraße um eine Randlagenbebauung in unmittelbarem Bezug zum Drägerpark handelt und damit zum Außenbereich, war die Ausführung der weiteren Überbauung des Grundstücks sehr schwierig und auch im Hinblick auf die Randlage schwer genehmigungsfähig.

 

Die schließlich genehmigte Variante wurde dann im Nachgang auf Machbarkeit im Sinne der Belange für die Nutzung als Kindertagesstätte und Krippe ebenso wie unter dem Hinblick auf Brandschutz, Behindertengerechtigkeit, Statik, Hygiene, Energieeinsparung  und Finanzierbarkeit überprüft.

 

Bei der Zusammenstellung der Kosten wurden in Bezug auf die Machbarkeit die Möglichkeit der Sanierung und die Erstellung eines Neubaus untersucht. Die Kosten beliefen sich für die Sanierung auf 1.409.290,00 EUR und für den Neubau auf 1.828.328,13 EUR. Daraus wurde schnell deutlich, dass die Sanierung des Gebäudes ca. 80 % dessen kosten würde, was man für die Erstellung eines Neubaus aufwenden müsste.

 

Besonderes Augenmerk lag hierbei auf einer nicht befriedigenden Herrichtung des Gebäudes, z. B. der thermischen Außenhülle, des schwer herzustellenden Brandschutzes sowie eines nur machbaren Aufzuges außerhalb des Gebäudes. Weiter ist hierbei zu berücksichtigen, dass bei der Sanierung nach wie vor funktionale Defizite bestehen bleiben würden, die bei einem Neubau in der Planung optimiert werden können.

 

Bei der schließlichen Betrachtung der zu erreichenden Einsparungen im Energieverbrauch und einer Gegenüberstellung der Energiebilanzen Neubau/ Sanierung wurde vom FB 4 und FB 5 eine Entscheidung klar für den Neubau getroffen.

 

Im November 2013 wurde die EW-Bau vorgelegt mit einem Mittelbedarf von 1.995.000,00 EUR. Die entsprechenden fehlenden Mittel wurden nachgefordert und sind in die Haushaltsplanung für 2014 bzw. 2015 mit eingeflossen.

 

Für die nun folgenden nächsten Schritte zur  Planung und Baudurchführung des Neubaus der Kita Marlistraße  ist die Erweiterung der Architekten- und Ingenieuraufträge notwendig. Zur Erstellung der Ausschreibung mit anschließender beabsichtigter Vergabe der Bauleistungen müssen die zurzeit noch mit einem Sperrvermerk versehenen Mittel freigegeben werden.

 

Die Maßnahme soll zu Beginn des neuen Kita-Jahres 2014/ 2015 im August 2014 begonnen werden. Damit dies geschehen kann, muss vorher ein Bauantrag gestellt sowie die Ausschreibungen erstellt werden. Dies kann nur erfolgen, wenn die Mittel bereitstehen und freigegeben sind, gerade unter dem Aspekt des Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz für Kinder unter 3 Jahren ab August 2013.

 

keine

Anlagen

keine