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Vorlage - VO/2013/01221  

Betreff: Aufhebung eines im Finanzplan/Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2013 bestehenden Sperrvermerkes für das Projekt: Meesenring 7 / EEM
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Schellenberger, Rainer
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
20.01.2014 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
28.01.2014 
9. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.01.2014 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 5 / 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Der beim nachfolgend aufgeführten Produktsachkonto im Haushaltsjahr 2013 bestehende Sperrvermerk gem

Beschlussvorschlag

Der beim nachfolgend aufgeführten Produktsachkonto im Haushaltsjahr 2013 bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik wird aufgehoben. Produktsachkonto: 111029.016.7851000 GMHL / Meesenring 7 / EEM / Hochbaumaßnahme

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

Das Objekt Meesenring 7, von ca

Begründung

Das Objekt Meesenring 7, von ca. 1940, ein zweigeschossiges Gebäude mit nicht ausgebautem Dachgeschoss, wird städtisch genutzt als KFZ-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle und soll energetisch saniert werden. Die Dacheindeckung ist in einem schlechten Zustand und abgängig. Es kommt immer wieder zu Durchfeuchtungsschäden mit hohem Reparaturaufwand. Die Heizung, als eine der letzten Dampfheizungsanlagen Lübecks als völlig überaltertes Technik System und abgängige Anlage selbst, ist dringend erneuerungsbedürftig um eine sinnvolle wirtschaftliche energetische Regelung betreiben zu können.

 

Darüber hinaus ist vorgesehen, das Dachgeschoss zu Archivzwecken auszubauen und mit einem Aufzug auszustatten. Die Energetische Sanierung beinhaltet den Austausch der Dampfheizung in der heizungsfreien Zeit und der Fenster sowie die Dämmung des Dachgeschosses.

 

Eine EW Bau mit Kostenberechnung liegt in Höhe von 1.740.000,- € vor. Eine entsprechende Haushaltseinstellung für die Durchführung für die Haushaltsjahre 2013, 2014 und 2015 ist abgesichert.

 

Damit, wie vorgesehen, mit der Sanierung und dem Ausbau plangemäß in der heizungsfrei-en Zeit, im Mai 2014, begonnen werden kann, sind umgehend die weiteren Planungsstufen der Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Baudurchführung an ein geeignetes Architekturbüro und Fachingenieurbüro für technischen Ausbau zu beauftragen.

 

Zur Deckung dieser Aufträge sind im Haushalt 2013 ausreichende Mittel vorhanden, jedoch mit einem Sperrvermerk versehen. Zur Freigabe dieser Mittel zur Erteilung dieser Aufträge ist der Sperrvermerk aufzuheben.

 

keine

Anlagen

keine