Vorlage - VO/2013/01221
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Beschlussvorschlag
Der beim nachfolgend aufgeführten Produktsachkonto im Haushaltsjahr 2013 bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik wird aufgehoben. Produktsachkonto: 111029.016.7851000 GMHL / Meesenring 7 / EEM / Hochbaumaßnahme
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind. |
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
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| freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Das Objekt Meesenring 7, von ca. 1940, ein zweigeschossiges Gebäude mit nicht ausgebautem Dachgeschoss, wird städtisch genutzt als KFZ-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle und soll energetisch saniert werden. Die Dacheindeckung ist in einem schlechten Zustand und abgängig. Es kommt immer wieder zu Durchfeuchtungsschäden mit hohem Reparaturaufwand. Die Heizung, als eine der letzten Dampfheizungsanlagen Lübecks als völlig überaltertes Technik System und abgängige Anlage selbst, ist dringend erneuerungsbedürftig um eine sinnvolle wirtschaftliche energetische Regelung betreiben zu können.
Darüber hinaus ist vorgesehen, das Dachgeschoss zu Archivzwecken auszubauen und mit einem Aufzug auszustatten. Die Energetische Sanierung beinhaltet den Austausch der Dampfheizung in der heizungsfreien Zeit und der Fenster sowie die Dämmung des Dachgeschosses.
Eine EW Bau mit Kostenberechnung liegt in Höhe von 1.740.000,- € vor. Eine entsprechende Haushaltseinstellung für die Durchführung für die Haushaltsjahre 2013, 2014 und 2015 ist abgesichert.
Damit, wie vorgesehen, mit der Sanierung und dem Ausbau plangemäß in der heizungsfrei-en Zeit, im Mai 2014, begonnen werden kann, sind umgehend die weiteren Planungsstufen der Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Baudurchführung an ein geeignetes Architekturbüro und Fachingenieurbüro für technischen Ausbau zu beauftragen.
Zur Deckung dieser Aufträge sind im Haushalt 2013 ausreichende Mittel vorhanden, jedoch mit einem Sperrvermerk versehen. Zur Freigabe dieser Mittel zur Erteilung dieser Aufträge ist der Sperrvermerk aufzuheben.
Anlagen
keine