Vorlage - VO/2013/01190
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Beschlussvorschlag
Der bei dem Produktsachkonto aus dem Haushaltsjahr 2013 bestehende Sperrvermerk gem. §9 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) wird aufgehoben.
218201 151 7851000 Gemeinschaftsschulen, Baltic-GS, naturw. Fachräume, Hochbaumaßnahmen
Die Haushaltsmittel in Höhe von 130.000 Euro werden gleichzeitig freigegeben.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 – Haushalt und Steuerung zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen | x | Ja, im Rahmen der Schulkonferenz |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
| Nein |
Begründung: |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: §§47, 48 Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein => den Sachbedarf des Schulbetriebes zu decken sowie die entsprechenden Schulgebäude bereitzustellen ist eine Pflichtaufgabe des örtlichen Schulträgers |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Die Maßnahme soll in den Sommerferien umgesetzt werden, daher ist eine umgehende Ausschreibung erforderlich, die eine Entscheidung in der Januar-Bürgerschaftssitzung voraussetzt.
Die an der Baltic-Gesamtschule vorhandenen naturwissenschaftlichen Fachräume bedürfen einer grundlegenden Erneuerung.
Die derzeitige Ausstattung der Fachräume und der Vorbereitungsräume entsprechen in der Anzahl dem Musterraumprogramm des Landes Schleswig-Holstein, sie entsprechen in ihrer Ausstattung nicht mehr den heutigen pädagogischen Ansprüchen. In den Fachräumen ist nur eine frontale Unterrichtsgestaltung möglich. Unterricht, in der in Tischgruppen von den SchülerInnen praktische Übungen durchgeführt werden können, ist nicht möglich. Die Anschlüsse und Arbeitstische sind zum Teil nicht mehr nutzbar, so dass kein lehrplangerechter, naturwissenschaftlicher Unterricht durchgeführt werden kann. Da auch die komplette Elektroinstallation nicht mehr den V.D.E.-Vorschriften entspricht und abgängig ist, muss diese wie auch die Abwasser-, Wasser-, und Gasanlagen komplett erneuert werden.
Die Medienversorgung der Übungsarbeitsplätze der SchülerInnen ist unzureichend und die heutigen Sicherheitsanforderungen werden nicht eingehalten.
Die Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) lag zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2013 noch nicht vor, sodass die Maßnahme gemäß § 9 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik einen Sperrvermerk erhielt, der nur durch die Bürgerschaft aufgehoben werden kann.
Der Erwerb des beweglichen Anlagevermögens ist im Produktsachkonto 218201 151 7831000 und 7832000 haushaltsmäßig für das Haushaltsjahr 2013 mit jeweils 180.000 Euro geordnet.
Die von der Planungsgruppe KMO Ing. GmbH erstellte EW-Bau entspricht dem eingeplanten Kostenrahmen. Für die Baumaßnahme wurde bereits vorab ein Betrag in Höhe von 50.000 Euro zur Deckung von Planungskosten freigegeben.
Anlagen
Es liegen keine Anlagen vor.