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Vorlage - VO/2013/00986  

Betreff: Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2014
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
09.01.2014 
4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.01.2014 
9. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.01.2014 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 5 / 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28

Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.02.2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 72), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

              einem Gesamtbetrag der Erträge auf              6.400 €

              einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf              6.400 €

              einem Jahresüberschuss von              0 €

              einem Jahresfehlbetrag von              0 €

 

Im Finanzplan mit

              einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

              Verwaltungstätigkeit auf              6.400 €

              einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

              Verwaltungstätigkeit auf              2.800 €

              einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

              Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf              0 €

              einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

              Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf              0 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplanes finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung HAUS DER JUGEND bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 der Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Bereich 4.513 – Jugendarbeit / Jugendamt

Einvernehmlich

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht erfolgt, weil die Haushaltspläne an sich keine unmittelbare Wirkung nach aussen entfalten.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  § 98 Abs. 2 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Siehe Beschlussfassung

 

Die Hansestadt Lübeck, Fachbereich Kultur und Bildung, verwaltet die Stiftung Haus der Jugend

Begründung

Die Hansestadt Lübeck, Fachbereich Kultur und Bildung, verwaltet die Stiftung Haus der Jugend. Rechtgrundlagen sind das Allgemeine Landesverwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 243, 534), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.06.2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 254), das Gesetz über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts (Stiftungsgesetz – StiftG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. März 2000 (GVOBl. Schl.-H. S. 208), zuletzt geändert durch LVO vom 12.10.2005 (GVOBl. S. 487) und die Stiftungssatzung.

 

Seit dem Haushaltsjahr 1974 ist anstelle einer Haushaltssatzung der Beschluss der Gemeindevertretung über einen Haushaltsplan der Stiftung erforderlich. Der Beschluss umfasst auch den Stellenplan als Bestandteil des Haushaltsplanes. Der Stiftungshaushalt Haus der Jugend enthält keine Personalausgaben, daher ist auch kein Stellenplan aufgeführt.

 

1

Anlagen

1              Ergebnisplan

2              Finanzplan

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Ergebnisplan (51 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Finanzplan (64 KB)