Vorlage - VO/2013/00337
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Beschlussvorschlag
Die Satzung der Hansestadt Lübeck zur Bedarfsmeldung für die frühkindliche Förderung in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege wird beschlossen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Bereich 1.160 - Frauenbüro
1.300 Recht zustimmend
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Kinder und Jugendliche sind nur mittelbar betroffen. Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erscheint bei komplexen administrativen Regelungen zudem nicht sinnvoll.. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
Begründung
Mit Wirkung vom 01. August 2013 haben Kinder nach Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege.
Mit der Satzung werden die Sorgeberechtigten verpflichtet, der Hansestadt Lübeck Betreuungsbedarfe mindestens 3 Monate vorher anzuzeigen. Damit erhält die Hansestadt Lübeck die Möglichkeit, auf den Betreuungsbedarf zeitgerecht zu reagieren und dafür Sorge zu tragen, dass ein Betreuungsplatz nachgewiesen werden kann.
Zum Ende des Jahres 2013 ist geplant, ein Internet-gestütztes, zentrales Anmeldeverfahren einzuführen.
Anlagen
Satzung der Hansestadt Lübeck zur Bedarfsmeldung für die frühkindliche Förderung in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege (Anlage 1)
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Satzung zur Bedarfsmeldung für die frühkindliche Förderung (53 KB) |