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Vorlage - VO/2013/00243  

Betreff: 75. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Rönnauer Weg in Lübeck - Travemünde
- Abschließender Beschluss -
Bebauungsplan 32.76.02 Rönnauer Weg
- Satzungsbeschluss -
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Krön, Ingrid
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
18.03.2013 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Umwelt und Kleingartenausschuss zur Vorberatung
19.03.2013 
37. Sitzung des Umwelt- und Kleingartenausschusses in der Wahlperiode 2008 - 2013 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Vorberatung
19.03.2013 
70. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2008 - 2013) unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
21.03.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 41 / 2008 - 2013 unverändert beschlossen   

1

Beschlussvorschlag

1.      Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zur 75. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebau­ungs­plan 32.76.02 Rönnauer Weg abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

a.)              berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:             
Hansestadt Lübeck, Bereich 2.530 Gesundheitsschutz, vorgebracht mit Schreiben vom 21.11.2012; Hansestadt Lübeck, Bereich 3.370 Feuerwehr, vorgebracht mit Schreiben vom 19.11.2012; Hansestadt Lübeck, Bereich 4.491 Archäologie und Denkmalpflege, vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012; Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – Untere Forstbehörde, vorgebracht mit Schreiben vom 10.12.2012; Landeskriminalamt – Kampfmittelräumdienst, vorgebracht mit Schreiben vom 12.12.2012.

b.)              teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:             
Hansestadt Lübeck, Bereich 3.390 Umwelt-, Natur-,  und Verbraucherschutz – Vorsorge und Zukunftsplanung, vorgebracht mit Schreiben vom 13.12.2012; Entsorgungsbe­triebe Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom 07.12.2012; Hansestadt Lübeck, Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr, vorgebracht mit Schreiben vom 21.12.2012; Arbeitsgemeinschaft eingetragener Naturschutzverbände AG 29, vorgebracht mit Schreiben vom 04.07.2012.

c.)              nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:             
Hansestadt Lübeck, Bereich 5.691 Lübeck Port Authority, vorgebracht mit Schreiben vom 03.07.2012 und 10.12.2012; Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – Technischer Umweltschutz, vorgebracht mit Schreiben vom 03.12.2012; Poli­zeidirektion Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom 07.12.2012; Naturschutzbund NABU Schleswig-Holstein, vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.2012.

Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellung­nahmen einschließ­lich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.      Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen.

3.      Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan in der vorlie­genden Fassung als Sat­zung beschlos­sen.

4.      Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

5.      Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüb­lich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

6.      Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innen­ministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und da­nach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu ma­chen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusam­menfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentli­cher Belange einschließlich der städtischen Dienststellen, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sind im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 (1) BauGB und § 4 (2) BauGB beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor­dert worden.

 

Überwiegend zustimmend. Die von den Be­hörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange einschließlich der städtischen Dienststellen vorge­brachten Anregungen sind im Rahmen des Verfahrens geprüft und in die Abwägung eingestellt worden.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Eine über die Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (2) BauGB hinausgehende besondere Beteili­gung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht erfolgt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Bauleit­planung nicht im besonderen Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

Siehe Anlagen

Begründung

Siehe Anlagen

 

 

1

Anlagen

1              Stellungnahme, Abwägungsempfehlung, Beschlussvorschlag;

2a              Ausschnitt Flächennutzungsplan;

2b              75. Änderung Flächennutzungsplan;

2c              Begründung 75. Änderung Flächennutzungsplan; im Dokument:

3a              Bebauungsplan 32.76.02 Rönnauer Weg Übersicht Planzeichnung;

3b              Text zum Bebauungsplan 32.76.02 Rönnauer Weg;

3c              Begründung Bebauungsplan 32.76.02 Rönnauer Weg;

3d              Planzeichnung Bebauungsplan 32.76.02 Rönnauer Weg;

4              Systemskizze städtebaulicher Entwurf zum Bebauungsplan 32.76.02 Rönnauer Weg.