Vorlage - VO/2013/00129  

Betreff: -Resolution-

- Kommunales Wahlrecht von Nicht-EU-BürgerInnen -
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion
Bearbeiter/-in: Otte, Christine  Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE
   Geschäftsstelle der Fraktion FUL
   Geschäftsstelle der Freien Wähler
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
31.01.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE, CDU, FREIE WÄHLER und FUL beantragen die Bürgerschaft möge beschließen:

Beschlussvorschlag

Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE, CDU, FREIE WÄHLER und FUL beantragen die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Die Hansestadt Lübeck wird aufgefordert, sich bei der Landesregierung und dem Städtetag für die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für alle seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten einzusetzen.

 

 

Die politische Teilhabe über Wahlen und Abstimmungen ist eines der Kernelemente jeder demokratischen Verfassung, so auch unseres Grundgesetzes

Begründung

Die politische Teilhabe über Wahlen und Abstimmungen ist eines der Kernelemente jeder demokratischen Verfassung, so auch unseres Grundgesetzes. Mitwählen bedeutet mitgestalten. Mitgestalten bedeutet Mitverantwortung und ist somit eine Voraussetzung für das Gelingen der Integration.

Viele demokratische Länder haben in ihren jeweiligen Verfassungen dieses bedeutende Grundrecht bei Kommunalwahlen nicht von der Staatsangehörigkeit der Bürgerinnen und Bürger abhängig gemacht, sondern allein vom dauerhaften Lebensmittelpunkt der Menschen. In vielen Ländern der EU – Belgien, Dänemark, Finnland, Irland, Niederlande, Schweden, Estland, Litauen, Slowenien und Ungarn - können Menschen mit Migrations-hintergrund schon heute unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit wählen.

In der Bundesrepublik Deutschland leben gegenwärtig ca. 4,6 Millionen Menschen mit

Migrationshintergrund mit einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von mehr als 17 Jahren, die das Recht auf politische Teilhabe bei Kommunalwahlen nicht haben. Sie kommen aus Ländern, die nicht der europäischen Union angehören, den so genannten Drittstatten. Gleichzeitig sind viele von ihnen nicht mehr auf dem Weg in die Mitte unserer Gesellschaft, sondern längst dort angekommen. Diese Ungleichbehandlung von Deutschen und EU-BürgerInnen gegenüber Nicht-EU-BürgerInnen wird zu Recht vielfach als ungerecht empfunden. Wer Steuern und Sozialabgaben zahlt, soll auch wählen können.

Das kommunale Wahlrecht ist für eine demokratische Bürgergesellschaft förderlich, da es demokratische Teilhabe und Mitwirkung z.B. bei der Gestaltung des unmittelbaren Wohnumfeldes möglich macht.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits Anfang der 90er Jahre im Zusammenhang mit den Maastrichter Verträgen entschieden, dass mit einer Änderung des Grundgesetztes die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Menschen aus Drittstaaten ohne deutschen Pass möglich ist. Da Integration keine Einbahnstraße ist, in der es nur Pflichten geben kann, sondern auch Rechte, fordern wir daher die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-BürgerInnen.

 

 

 


Anlagen