Vorlage - VO/2013/00080
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Beschlussvorschlag
Der Jahresabschluss 2011 der Entsorgungsbetriebe Lübeck wird
mit einer Bilanzsumme zum 31.12.2011 von EUR 451.240.380,39
mit einer Summe der Erträge von EUR 92.451.997,59
mit einer Summe der Aufwendungen von EUR 78.518.080,69
und einem Jahresgewinn von EUR 13.933.916,90
festgestellt.
Der Jahresgewinn in Höhe von EUR 13.933.916,90 wird in Höhe von EUR 6.853.130,01 mit dem Verlustvortrag in der Bilanz der EBL verrechnet und in Höhe von EUR 7.080.786,89 in die Rücklage aus kalkulatorischen Einnahmen eingestellt.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.203 Beteiligungscontrolling Kenntnisnahme 1.201 Haushalt und Steuerung Kenntnisnahme 3.030 Fachbereichscontrolling Kenntnisnahme |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben gem. Eigenbetriebsverordnung (EigVO) |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Keine |
Begründung
Siehe Anlage einschließlich Dokumentation des Jahresabschlusses 2011
Rechtliche Grundlage
Die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) sind nach der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung. Das Unternehmen wird nach den Vorschriften der Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung, EigVO) geführt.
Der Jahresabschluss wurde daher unter Beachtung der Ansatz-, Gliederungs- und Bewertungsvorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften (§ 19 EigVO), der Eigenbetriebsverordnung und deren Ausführungsbestimmungen sowie der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein aufgestellt.
Der Jahresabschluss ist nach dem Kommunalprüfungsgesetz durch einen Wirtschaftprüfer zu prüfen. Die Zuständigkeit für die Beauftragung des Wirtschaftsprüfers liegt beim Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Landesrechnungshof Schleswig-Holstein (LRH). Dieser hat, handelnd im Namen und für Rechnung der Hansestadt Lübeck, die Ebner, Stolz, Mönning, Bachem GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft (ESMB), Hamburg, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 der Entsorgungsbetriebe Lübeck beauftragt.
Nach § 5 EigVO fasst die Bürgerschaft einen Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses. Dem Werkausschuss der EBL ist nach § 8 der Betriebssatzung der EBL der Jahresabschluss vorzulegen.
Prüfung und Ergebnis
Mit der Aufstellung des Jahresabschlusses 2011 wurde zeitgerecht begonnen. Die Prüfung erfolgte mit zum Teil größeren Unterbrechungen im Zeitraum vom 23. April bis 13. November 2012. Insbesondere wurde die Überarbeitung des Gutachtens zum Nachsorgeaufwand für die Deponie Niemark abgewartet. Hier ergaben sich Änderungen aufgrund einer Anpassung des Deponiemodells, die dem Werkausschuss der Entsorgungsbetriebe Lübeck in seiner Sitzung im September 2012 vorgestellt wurden. Der Wirtschaftsprüfer ESMB hat einen Bericht über die Prüfung erstellt und ein Testat zum Jahresabschluss 2011 ohne Einschränkungen erteilt.
Der geprüfte Jahresabschluss 2011 und der Bericht über die Prüfung wurden dem Landesrechnungshof Schleswig-Holstein vorgelegt. Eine schriftliche Stellungnahme durch den Landesrechnungshof liegt noch nicht vor und wird ggf. nachgereicht
Jahresabschluss 2011 der EBL
Die näheren Einzelheiten zum Jahresabschluss, einschließlich Bewertung ergeben sich aus der anliegenden Dokumentation des Jahresabschlusses 2011, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Bestätigungsvermerk, die die Mitglieder des Werkausschusses der Entsorgungsbetriebe Lübeck erhalten.
Vereinbarungsgemäß erhalten die Fraktionen jeweils ein Exemplar des ausführlichen Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011.
Nach § 24 Abs. 2 EigVO ist der Jahresabschluss wie folgt zu beschließen: Der Jahresabschluss 2011 der Entsorgungsbetriebe Lübeck wird
mit einer Bilanzsumme zum 31.12.2011 von EUR 451.240.380,39
mit einer Summe der Erträge von EUR 92.451.997,59
mit einer Summe der Aufwendungen von EUR 78.518.080,69
und einem Jahresgewinn von EUR 13.933.916,90
festgestellt.
Besonderheiten des Jahresergebnisses 2011
Die EBL weisen für das Geschäftsjahr 2011 einen hohen Jahresüberschuss aus. Dieser ist im Wesentlichen durch zwei Sondereffekte verursacht worden, die sich außerhalb des operativen Ergebnisses im neutralen Ergebnis der EBL in der Höhe von EUR 10,5 Mio. wiederfinden. Die Neuberechnung der Straßenbaulastträgerpauschale für die Jahre 2008 bis 2010 hat daran einen Anteil von EUR 7,3 Mio. Der zweite positive Ergebniseffekt von EUR 3,2 Mio. resultiert aus einer Auflösung der Rückstellung für Deponienachsorge. Die Neuberechnung dieser Rücklage mit aktuellen Kostenverläufen und Einlagerungszeiträumen hat eine Anpassung erforderlich gemacht.
Die näheren Einzelheiten zum Jahresabschluss und die Erläuterung der besonderen Umstände des Geschäftsjahres 2011 ergeben sich aus der Dokumentation des Jahresabschlusses 2011, die den Mitgliedern des Werkausschusses und den Fraktionen vorliegt.
Behandlung des Jahresergebnisses
Ebenfalls nach § 24 Abs. 2 EigVO ist eigenständig über die Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen. Es wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn von EUR 13.933.916,90 in Höhe von EUR 6.853.130,01 mit dem Verlustvortrag in der Bilanz der EBL zu verrechnen und in Höhe von EUR 7.080.786,89 in die Rücklage aus kalkulatorischen Einnahmen einzustellen.
Das Jahresergebnis muss zunächst zur vollständigen Tilgung der Verlustvorträge in der Bilanz der EBL genutzt werden. Der Verlustvortrag in der Bilanz der EBL ist im Geschäftsjahr 2010 entstanden. Gemäß § 8 Abs. 6 EigVO kann ein etwaiger Jahresverlust nur dann auf neue Rechnung vorgetragen werden, wenn nach der Finanzplanung Gewinne zu erwarten sind; anderenfalls ist er aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen. Die Gewinne der folgenden fünf Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden. Das positive Ergebnis des Jahresabschlusses 2011 ermöglicht eine vollständige Verlusttilgung bereits im ersten Jahr nach Entstehen.
Der restliche Überschuss wird in voller Höhe in die oben genannte Rücklage eingestellt und kommt damit dem Gebührenzahler zugute. Aus abgabenrechtlicher Sicht (§ 6 Abs 2 KAG SH) ist zuerst diese Rücklage zu bedienen. Da die Rücklage in den Vorjahren nicht in voller Höhe bedient werden konnte, ist dort eine Unterdotierung entstanden, die nun vor einer weiteren Gewinnverwendung zunächst auszugleichen ist.
Nach Bedienung der Rücklage verbleiben keine weiteren Mittel für eine Gewinnverwendung, wie z. B. eine Ausschüttung an die Hansestadt Lübeck.
Anlagen
(für den Werkausschuss): Dokumentation des Jahresabschlusses 2011
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
- Lagebericht
- Bestätigungsvermerk
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | 11873_EBL_Testat 2011_30.11.12 (343 KB) |