Vorlage - VO/2012/00064  

Betreff: Konsequenzen aus dem Bericht 'AsylbewerberInnen in Lübeck'
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Sven Schindler
Federführend:2.000 - Fachbereichsleitung Bearbeiter/-in: Seeberger, Anke
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
29.01.2013 
68. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
31.01.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschluss der Bürgerschaft vom 29

Beschlussvorschlag

Beschluss der Bürgerschaft vom 29.09.2011, TOP 8.9, Drs. Nr. 415

 

Fachbereich 2 – Wirtschaft und Soziales Lübeck, den 27

Begründung

 

Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales                                             Lübeck, den 27.12.2012

2.000.2 Stabsstelle Integration                                                         Auskunft: Anke Seeberger

                                                                                                                            Tel.: 122-64 40

 

 

                                                                                           Zu Punkt                    der Tagesordnung

                                                                                           Drucksache Nr.:

 

 

 

B e r i c h t

 

 

Gegenstand: Konsequenzen aus dem Bericht AsylbewerberInnen in Lübeck

 

Anlass: Beschluss der Bürgerschaft vom 29.09.2011, TOP 8.9, Drs. Nr. 415

 

Bericht:  siehe Anlage

 

Verfahren:

 

1. Welche Bereiche oder Projektgruppen sind beteiligt?                            Mit welchem Ergebnis?

 

1.1   2.500 Soziale Sicherung                                                                      zustimmend

1.2   3.322 Melde- und Gewerbeangelegenheiten                               zustimmend

1.3   4.403 VHS Lübeck                                                                                    zustimmend

1.4   4.513 Jugendarbeit                                                                                      zustimmend

 

1.5 Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht erfolgt, da es sich hier um Auskünfte aus Verwaltungsbereichen handelt.

 

2. Finanzielle Auswirkungen: Für die freiwillige Aufgabe stehen keine Finanzmittel im städtischen Haushalt zur Verfügung.

 

3. Die Maßnahme ist freiwillig

 

4. Beraten im:

 

Ausschuss für Soziales am 14.02.12     Ergebnis: Kenntnisnahme

                           am 04.12.12                     Kenntnisnahme des Austauschblattes         

Hauptausschuss           am  29.01.13                          Ergebnis: wird mündlich berichtet

 

 

 

 

 

 

 

 

Sven Schindler

Senator

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                        Anlage

 

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 8.9 mit Drs. Nr. 415 den nachstehend aufgeführten inter-fraktionellen Antrag angenommen:

 

Der Bürgermeister möge zur Novembersitzung einen Bericht zur Umsetzung folgender Punkte vorlegen:

 

1.       Für AsylbewerberInnen sollen ausreichende Angebote geschaffen werden, kostenlose Sprachkurse wahrzunehmen. Die Kurse sollen möglichst über die VHS dezentral organisiert werden, wie z.B. in tagsüber ungenutzten Jugend-zentren.

 

2.       AsylbewerberInnen sollen nach Ermessensspielraum eine Aufenthalts-gestattung von 12 Monaten erhalten, damit Vermieter eher bereit sind, ihnen eine Wohnung zu vermieten. Es ist zu prüfen, ob die Hansestadt Lübeck eine Bürgschaft für Mietkosten übernehmen kann.

 

3.       Wie hoch wären die Kosten, wenn AsylbewerberInnen

a)       ein monatliches Kontingent an Mehrfahrkarten,

b)      eine Monatskarte

            zur Verfügung gestellt werden, solange in ihrem Bedarf nach dem Asyl-

            bewerberleistungsgesetz keine Busfahrkarten enthalten sind.

 

Die Stabsstelle Integration hat die Antworten der fachlich zuständigen Bereiche wie folgt zusammen gefasst:

 

Zu 1.

Nach Auskunft der VHS können a) Deutschsprachkurse speziell für AsylbewerberInnen angeboten werden, auch dezentral. Es besteht aber auch die Möglichkeit, b) die AsylbewerberInnen in die bestehenden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderten Integrationskurse - sofern Kapazitäten frei sind aufzunehmen.

Der Bereich Jugendarbeit ist grundsätzlich in der Lage, Räumlichkeiten zur Durchführung von Sprachkursen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. In einzelnen Jugendzentren werden bereits in Kooperation mit der Volkshochschule Sprachkurse für junge Menschen durch-geführt. Darüber hinausgehende Nutzungen sind möglich, bedürfen aber angesichts der vorhandenen Raumbelegungen durch schulische Kooperationen der konkreten Absprache im Einzelfall.

 

Aus Sicht der VHS werden an die Räume, betreffend der Ausstattung, keine besonderen Bedingungen gestellt, lediglich Tische und Stühle in Sitzhöhe für Erwachsene, eine Tafel sowie ein WC müssten in erreichbarer Nähe vorhanden sein. 

 

In den nachfolgenden Ausführungen wird von Sprachkursangeboten für erwachsene Personen ausgegangen. Die Angebote eignen sich auch für berufsschulpflichtige Jugendliche in der Altersgruppe 16 bis 18 Jahre. Schulpflichtige Kinder erhalten in jedem Fall im Rahmen der DAZ-Förderung (Deutsch als Zweitsprache) an den Schulen mit DAZ-Aufbaukurs oder den DAZ-Zentren Sprachunterricht.

 

Zwei mögliche Varianten werden aufgezeigt:

a)       Deutschsprachkurse speziell für AsylbewerberInnen

b)       AsylbewerberInnen werden in die vom BAMF geförderten Integrationskurse aufgenommen

 

 

 

 

 

Zu a)

 

Eine durchschnittliche Gruppengröße von ca. 15 Personen wäre didaktisch-methodisch vertretbar, in diesem Fall würden pro Kursmodul (100 Unterrichtseinheiten (UE)) Kosten von Euro 182,-- pro TeilnehmerIn entstehen.

Bei ca. 220 (am 31.10.2011) - im Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes stehenden erwachsenen Personen, müssten pro Jahr ca. 15 Sprachkurse angeboten werden.

Für diese Deutschsprachkurse kann das bestehende Curriculum für BAMF-Integrationskurse (vgl. zu b)) genutzt werden. Das bedeutet: ein Sprachkurs umfasst i.d.R. 6 Module à 100 UE. Es wäre aber auch denkbar, ein spezielles reduziertes - Curriculum zu entwerfen.

Die Kosten hierfür würden sich insgesamt auf Euro 40.040,-- pro Modul belaufen.

Zu b)

Ausblick auf ein mögliches  Kooperations- und Finanzierungsmodell zwischen Kommune und BAMF

Folgendes Kooperations- und Finanzierungsmodell wurde über die Stabsstelle Integration an das BAMF heran getragen:                                               

Die Kommune finanziert Sprachkurse, nach den vom BAMF vorgeschriebenen Richtlinien für AsylbewerberInnen mit Aufenthaltsgestattung. Sobald ein gesicherter Aufenthaltsstatus festgestellt wurde, übernimmt das BAMF rückwirkend die Kosten für die Deutschkurse, die absolviert und von der Kommune vorfinanziert wurden.

Die Kommune würde zwar finanziell in Vorleistung treten und auch ein finanzielles Risiko tragen, da nicht alle Asylanträge bewilligt werden, dieses Risiko ist aber durch die Gewährleistung der späteren Kostenübernahme für anerkannte AsylbewerberInnen durch das BAMF kalkulierbar.

Der Vorschlag wurde vom BAMF aufgenommen und an das Grundsatzreferat zur Prüfung weiter geleitet. Von hier wurde der Stabsstelle Integration am 22.11.11 per Mail mitgeteilt, dass genau diese Zielgruppendiskussion Gegenstand der Verhandlungen für die Novellierung der Integrationskursverordnung sei. Die Neuregelungen sollten zunächst abgewartet werden, erst dann könne man sich mit dem Lübecker Vorschlag näher befassen.

Die zweite Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung ist zwischenzeitlich erschienen, die erwartete Zielgruppenerweiterung ist nicht eingetreten, die Gespräche mit dem BAMF zu dem beschriebenen Kooperations- und Finanzierungsmodell werden auf-genommen. (Die Aktualisierung ist kur vor der Sitzung des Ausschusses für Soziales bekannt geworden.)

Die Hansestadt Lübeck würde mit diesem Kooperations- und Finanzierungsmodell Vorreiterrolle einnehmen.  

In Anlehnung an die für die VHS zugrunde liegende Entgeltordnung ist bei einem Kurs mit 100 UE (i.d.R. 4 Tage à 5 UE = 20 UE pro Woche, 5 Wochen lang) für 10 TeilnehmerInnen mit Kosten von Euro 2.730,-- zu rechnen (pro TeilnehmerIn Euro 273,--).

Für ca. 220 (am 31.10.2011) - im Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes stehende erwachsene Personen würden sich demnach Kosten in Höhe von Euro 60.060,-- pro Modul ergeben.

Im Falle einer Realisierung des aufgeführten möglichen Kooperations- und Finanzierungs-modells zwischen Kommune und BAMF würde ein Großteil der Kosten durch das BAMF refinanziert werden.

Das mögliche Kooperations- und Finanzierungsmodell wurde vom Referatsleiter des Grundsatzreferates in der Zentrale Nürnberg des BAMF mit Verweis auf die ESF-Kurse, die auch von Asylbewerbern und Duldungsinhabern besucht werden könnten, abgelehnt. Die Handwerkskammer Lübeck  führt diese Kurse unter dem Titel Handwerk ist interkulturelldurch.

(Diese Ergänzung hat dem Ausschuss für Soziales in einem Austauschblatt am 04.12.2012 vorgelegen)

Ein vom BAMF geförderter Standardintegrationskurs umfasst 660 Stunden, davon 600 Stunden Sprachkurs, unterteilt in sechs Stufen zu je 100 UE, sowie einen Orientierungskurs von 60 Stunden. Diesen sechs Stufen sind folgende Lernziele zugeordnet:

Stufe 1: Auf dem Weg zu Sprachlevel A1

Die TeilnehmerInnen können jemanden begrüßen und sich vorstellen, Gefallen und Missfallen ausdrücken, rudimentär über Aktivitäten und Tagesabläufe sowie von Ereignissen in der Vergangenheit berichten. Zu ihrem Wortschatz gehören Begriffe aus den Vokabelfeldern Zahlen, Lebensmittel, Preise, Gewichte, Maßeinheiten, Wochentage, Uhrzeit sowie Begriffe aus dem Wohnumfeld.

Stufe 2: Erreichen Sprachlevel A1

Die TeilnehmerInnen können vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und anwenden. Sie können sagen, wie sie heißen, wo sie wohnen, wer sie sind, Auskünfte einholen wie z.B. nach dem Weg fragen und einfache Fragen beantworten.

Stufe 3: Auf dem Weg zu Sprachlevel A2

Die TeilnehmerInnen können in einfachen Sätzen von Reiseerlebnissen und Erinnerungen (z.B. aus der Schulzeit) berichten, Ortsangaben machen und einen Weg beschreiben, private Briefe schreiben und Ideen ausdrücken.

Stufe 4: Erreichen Sprachlevel A2

Die TeilnehmerInnen können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen über vertraute Themen und Tätigkeiten (z.B. Information zur Person, Einkaufen, Arbeit, die eigene Ausbildung, ihre Umwelt) mit einfachen Worten verständigen.

Stufe 5: Auf dem Weg zu Sprachlevel B1

Die TeilnehmerInnen können sich im privaten und beruflichen Umfeld mit einfachen Sätzen zu alltäglichen Themen verständlich machen und etwas begründen, eine Wichtigkeit ausdrücken sowie Ratschläge und Empfehlungen geben.

Stufe 6: Erreichen Sprachlevel B1

Die TeilnehmerInnen können im privaten und beruflichen Bereich über Themen des Alltags wie Familie, Hobbys, Arbeit und Reisen sprechen und sich über persönliche Erfahrungen und Ereignisse austauschen.

 

 

 

 

Zu 2.

Nach Auskunft des Bereiches Melde- und Gewerbeangelegenheiten beträgt die Frist für die Aufenthaltsgestattung gemäß § 63 Abs. 2 Satz 2 AsylVfG längstens drei Monate, so denn die Ausländerin/der Ausländer verpflichtet ist, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. In allen anderen Fällen ist die Aufenthaltsgestattung für längstens sechs Monate auszustellen.

 

Ein Ermessensspielraum ist den Ausländerbehörden seitens des Gesetzgebers nicht gegeben.

 

Der Bereich Soziale Sicherung interpretiert die Fragestellung aus dem Berichtsauftrag dahingehend, dass durch Übernahme einer Bürgschaft für die Mietkosten ein Anreiz für den Vermieter geschaffen werden soll, Wohnraum für AsylbewerberInnen zur Verfügung zu stellen.

Hierzu wird angemerkt, dass im Falle einer Anmietung von Wohnraum die Mietzahlungen für AsylbewerberInnen ohnehin direkt an den Vermieter erfolgen. Evtl. zu zahlende Mietsicherheiten werden ebenfalls durch Direktzahlung an den Vermieter geleistet. Insoweit geht der Vermieter grundsätzlich während des Leistungsbezugs kein Risiko ein, die Mietzahlungen nicht zu erhalten.

 

Ferner kann aus den Erfahrungen des Bereiches Soziale Sicherung für die Suche von Unterkunftsmöglichkeiten für AsylbewerberInnen berichtet werden, dass die Bereitschaft, AsylbewerberInnen in Wohnraum aufzunehmen von seiten der Vermieter grundsätzlich gering ist.

Dies ist dem Ergebnis einer Anfrage an die großen privaten Vermieter und Wohnungs-unternehmen zu entnehmen. Lediglich die Hälfte der angeschriebenen großen privaten Vermieter bzw. Wohnungsunternehmen haben überhaupt auf die Anfrage eine Antwort gegeben.

Von den Wohnungsunternehmen, die der Hansestadt Lübeck ihre Unterstützung zugesagt haben, hat nach Kenntnis des Bereiches Soziale Sicherung kein Unternehmen die Sorge, dass die Mietzahlungen nicht erfolgen.

 

Das eigentliche Problem liegt vielmehr in der Sorge, dass die Vermietung von Wohnraum an AsylbewerberInnen bei der übrigen Mieterschaft zu Problemen führt.

 

Ferner erfolgen vereinzelt auch Wohnungsanmietung bei privaten Einzeleigentümern, die bereit sind, Wohnraum an Asylsuchende zu vermieten. Hier haben sich die Asylsuchenden den Wohnraum selbständig gesucht. Auch in diesem Zusammenhang ist die Frage einer Bürgschaft für Mietkosten bisher nicht relevant gewesen.

Aus Sicht des Bereiches Soziale Sicherung ist die Wohnraumbeschaffung in erster Linie von der grundsätzlichen Bereitschaft der Vermieter abhängig und nicht von einer möglichen Bürgschaft für Mietkosten.

 

 

Zu 3.

 

Mit Stand vom 31.10.2011 beziehen 260 Personen Leistungen nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz (AsylbLG). Monatlich ist mit einer Zunahme von ca. 10 Personen zu rechnen.

 

Von den 260 Personen beziehen 72 Personen analoge Leistungen gem. § 2 AsylbLG, (AsylbewerberInnen kommen nach 48 Monaten in den SGB XII Anspruch, analog Grundsicherung, mit einem Regelsatz von Euro 364,--, darin ist ein Anteil für Verkehr enthalten) folglich wäre der Bedarf an Busfahrkarten durch den vorgesehenen Anteil für Verkehr abgegolten.

Es verbleiben somit 188 Personen, darunter ca. 40 Kinder bis 14 Jahren, für die ein Anspruch auf Fahrkosten aus dem Bildungs- und Teilhabe Paketgeltend gemacht werden könnte.

 

Kalkulatorische Grundlage sind daher ca. 150 Personen: 

 

a) Mehrfahrkarten / monatliches Kontingent:

 

Für die Kalkulation wird die Mehrfahrkarte mit der Preisstufe 3 herangezogen, danach sind für 6 Einzelfahrten Euro 15,50 zu entrichten.

 

I.)                  Bei 3 Hin- und Rückfahrten pro Woche und Person (24 Einzelfahrten pro Monat) = Euro 62,-- pro Person im Monat,

Insgesamt 150 Personen x Euro 62,-- x 12 Monate =

Euro 111.600,-- pro Jahr

 

II.)                Bei 2 Hin- und Rückfahrten pro Woche und Person (16 Einzelfahrten pro Monat) = Euro 41,-- pro Person im Monat,

Insgesamt 150 Personen x Euro 41,-- x 12 Monate =

Euro 73.800,-- pro Jahr

 

III.)              Bei 1 Hin- und Rückfahrt pro Woche und Person (8 Einzelfahrten pro Monat)  = Euro 20,50 pro Person im Monat,

Insgesamt 150 Personen x Euro 20,50 x 12 Monate =

Euro 36.900,-- pro Jahr

 

b) Monatsfahrkarte

 

Für die Kalkulation wird von der Monatsfahrkarte der Preisstufe 3 im ABO mit Euro 56,58 pro Monat und Person ausgegangen.

 

150 Personen x Euro 56,68 x 12 Monate = Euro 103.000,--  pro Jahr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen