Auszug - AM Kimberly D'Amico (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN), Dr. Hermann Junghans (CDU), Renate Prüß (SPD): AT zu VO/2024/13623 Ehrenfriedhof
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Gemäß TOP 1 werden TOP 7.2 und TOP 7.2.1 gemeinsam beraten. Die Diskussion findet sich unter TOP 7.2, die Abstimmungsergebnisse unter den jeweiligen TOPs.
Der Vorsitzende stellt dar, dass der Bauausschuss einen inhaltsgleichen Antrag in seiner Sitzung am 04.11.2024 angenommen habe. AM Stolzenberg erläutert seinen Änderungsantrag. AM Dr. Junghans rät aufgrund historischer Streitfragen von Informationstafeln ab [s. Änderungsantrag Ziffer 1]. In Bezug auf Ziffer 3 des Änderungsantrages fragt AM Dr. Junghans, inwiefern Daten für die Öffentlichkeit einsehbar seien. Hr. Dr. Kuhn antwortet, dass die Informationen grundsätzlich einsehbar seien, sofern sie nicht durch das Archivgesetz geschützt seien. Fr. Senatorin Frank sieht die Zuständigkeit grundsätzlich im Fachbereich 5/Bauausschuss. Zf. 3 falle nach ihrer ersten Einschätzung in die Zuständigkeit des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege, sei im Aufwand jedoch nicht zu unterschätzen und daher kosten- oder personalintensiv. AM Petereit spricht sich für den Ursprungsantrag aus. AM Dr. Junghans spricht zur Bearbeitung des Themas ‚Geschichte und Ursprung des Ehrenfriedhofs‘, beispielsweise im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit. AM Stolzenberg zieht seinen Antrag [s. TOP 7.2.1] mit der Bitte, diesen als Arbeitsmaterial an die Stabstelle Erinnerungskultur weiterzugeben, zurück.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag unter TOP 7.2 abstimmen.
Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege beschließt einstimmig,
den Antrag anzunehmen.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird gebeten,
- das Ehrenmal „Helm ab zum Gebet“ des Künstlers Richard Emil Kuöhl auf dem Ehrenfriedhof, insbesondere die Umlaufmauer des Denkmals, restaurieren zu lassen. Hierfür ist die haushaltärische Ordnung herzustellen.
- sämtliche Informationen und Dokumentationen über die Grab- und Denkmäler des Ehrenfriedhofs zusammenzutragen und an mindestens einem Ort gesammelt zu verwahren und zu erhalten,
- eine einzelne, personenbezogene Prüfung, ob auf dem Ehrenfriedhof Persönlichkeiten oder Künstler geehrt werden, die in kolonialen Strukturen oder im 3. Reich eine Position innehatten oder aus anderen Gründen kritisch eingeordnet werden müssen, extern in Auftrag zu geben.
- die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten gemäß des restauratorischen Gutachtens, sowie die Erneuerung der Holzkreuze der Verstorbenen aus dem 1. und 2. Weltkrieg durch Reinigung und Ersetzen fortzuführen, die Digitalisierung der Friedhöfe und die bereits digitalisierten weiterführenden Informationen öffentlich zur Verfügung zu stellen.
Punkt 2 und 3 stehen angesichts der Haushaltslage unter dem Vorbehalt der Finanzierungsmöglichkeiten. Hier sollen zunächst Kostenschätzungen erfolgen; denkbar und wünschenswert wäre z.B. die Umsetzung im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme | X |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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